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Costituzione federale della Confederazione Svizzera (CCS)

Art. 60 CCS dal 2022

Art. 60 Costituzione federale della Confederazione Svizzera (CCS) drucken

Art. 60

Organizzazione, istruzione e equipaggiamento dell’esercito

1 La legislazione militare nonché l’organizzazione, l’istruzione e l’equipaggiamento dell’esercito competono alla Confederazione.

2 ...20

3 La Confederazione può, contro equa indennità, assumere in proprio installazioni militari cantonali.

20 Abrogato nella votazione popolare del 28 nov. 2004, con effetto dal 1° gen. 2008 (DF del 3 ott. 2003, DCF del 26 gen. 2005, DCF del 7 nov. 2007 – RU 2007 5765; FF 2002 2065, 2003 5745, 2005 849).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 60 Costituzione federale della Confederazione Svizzera (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS190139KonkurseröffnungSchKG; Konkurs; Recht; Frist; Beschwerde; Konkursbegehren; Gläubiger; Rechtsvorschlag; Gläubigerin; Still; Verwaltungsverfahren; Schuldner; Zahlungsbefehl; Schuldnerin; Verfügung; Fristenstillstand; Begehrens; Verfahren; Vorinstanz; Zustellung; Erwähnt; Zahlungsbefehls; Stellung; Erhoben; Konkursbegehrens; Gericht; Bundesgericht; Obergericht; Gerichtliche
SZBEK 2017 192Einstellung Strafverfahren (Betrug)Beschwerde; Staat; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführerin; Beschuldigte; Beschuldigten; Rechtlich; Verfahren; Privat; Kläger; Verfügung; Kantons; IV-Stelle; Interesse; Person; Private; Verfahren; Unfall; Angefochtenen; Amtlichen; Prozess; Leistung; Stellten; Privaten; Verteidigungen; Entschädigungen; Beschwerdeverfahren; Verhalten
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZZ.1994.44Verantwortlichkeit der StiftungsaufsichtStiftung; Departement; Bonität; Justiz-Departement; Aufsichtsbehörde; Oberamt; Stifterfirma; Kader; Stiftungsrechnung; Bonitätsnachweis; Kontrollstelle; Rechnung; Stiftungsrat; Jahresrechnung; Verlangte; Pensionsfonds; Stiftungsorgane; Wiederholt; Bonitätsnachweise; Zeitpunkt; Statuten; Kaderfonds; Wiederholte; Bezug; Ziffer; Rechnungsjahr; Festzustellen; Prüfung; Stiftungsrechnungen; Aufsichtstätigkeit
SGBV 2009/13Entscheid Art. 52 BVG. Art. 54 lit. c und 57 Abs. 2 BVV 2 in Verbindung mit Art. 71 BVG. Schadenersatzpflicht eines Organs (Kontrollstelle) einer Vorsorgeeinrichtung. Prüfung der Schadensvoraussetzungen (insbesondere Sorgfaltspflicht bei der Vermögensanlage und zweckgemässe Verwendung des Vermögens) und der Verjährungseinrede (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. November 2013, BV 2009/13). Bestätigt bzw. Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts (BF) 9C_55/2014 (BG) 9C_65/2014 Stiftung; Liegenschaft; Stifterfirma; Schaden;Arbeitgeber; Vorsorge; Recht; Liegenschaften; Reserve; Klagte; Stiftungsrat; Anlage; Reservefonds; Betrag; Klagten; Kontrollstelle; Beklagten; Vorsorgeeinrichtung; Rendite; Schadens; Rente; Beiträge; Stehend; Renten; Bilanz; Person; Stiftungsrechnung; Vermögens
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 V 322 (9C_106/2021)
Regeste
Art. 2 Abs. 3, Art. 10 Abs. 1 und Art. 23 lit. a BVG ; Art. 1 Abs. 1 der Verordnung vom 3. März 1997 über die obligatorische berufliche Vorsorge von arbeitslosen Personen; Versicherungsschutz bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit nach der Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung, aber vor der Ausrichtung der Arbeitslosenentschädigung. Die Rechtsprechung gemäss BGE 139 V 579 (wonach Personen, welche nach der Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung, aber noch vor dem Bezug von Taggeldern arbeitsunfähig und später invalid werden, bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG versichert sind, wenn sie die Anspruchsvoraussetzungen gemäss Art. 8 AVIG erfüllen) findet auch Anwendung, wenn die Arbeitslosenentschädigung aufgrund der koordinationsrechtlichen Bestimmung des Art. 28 Abs. 2 AVIG nicht ausgerichtet wird (E. 5.3-5.7).
Arbeit; Arbeitslose; Arbeitslosen; Beschwerde; Taggeld; Versicherung; Auffangeinrichtung; Vorsorge; Arbeitslosenentschädigung; Invalidität; Anspruch; Beschwerdeführerin; Berufliche; Obligatorisch; Arbeitsunfähigkeit; Versicherungsschutz; Personen; Arbeitslosenversicherung; Arbeitslose; Obligatorische; Urteil; Zeitpunkt; Arbeitslosentaggeld; Risiken; Beschwerdegegner; Eintritt; Arbeitslosen; Unfall; Verordnung; Taggelder
146 V 169 (9C_409/2019)
Regeste
Art. 11 Abs. 3 bis und Art. 53b Abs. 1 BVG ; Teilliquidation der Sammelstiftung infolge Kündigung des Anschlussvertrags. In concreto hat die Sammelstiftung die Kündigung des Anschlussvertrags durch die Gründerverbände eines Vorsorgewerks auch als Kündigung der Beitrittsvereinbarungen mit den betroffenen Arbeitgebern betrachtet. Damit sind die Voraussetzungen für eine Teilliquidation der Sammelstiftung grundsätzlich erfüllt (E. 3.2).
Anschluss; Vorsorge; Kündigung; Stiftung; Liquid; Arbeitgeber; Teilliquidation; Personal; Anschlussvereinbarung; Vorsorgewerk; Vorsorgeeinrichtung; Arbeitnehmer; Pensionskasse; Beschwerde; Personals; Beitrittsvereinbarung; Anschlussvertrag; Recht; Auflösung; Verband; Teilliquidationsreglement; Mitwirkung; Vorinstanzliche; Schloss; Einverständnis; Gründerverbände; Arbeitnehmenden; Vorsorgewerke; Organ; Schweiz

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-226/2020Zwangsanschluss an die AuffangeinrichtungBVGer; Beschwerde; Vorinstanz; Verfügung; Gungsverfügung; Wiedererwägung; Beschwerdeführer; Wiedererwägungsverfügung; Recht; [Adresse; Partei; Restaurant; Urteil; Zwangsanschluss; Person; Inhaber; Nichtigkeit; Identität; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; Restaurants; Handelsregister; Angefochtene; Gehör; [Kanton; Parteien; Zwangsanschlussverfügung; Verfügungsadressat; Verfahrens; Anspruch
C-4992/2021Zwangsanschluss an die AuffangeinrichtungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Bundesverwaltungsgericht; Partei; Verfahren; Verfügung; Frist; Auffangeinrichtung; Verfahrens; BVGer-act; Recht; Stiftung; Parteien; Folgend:; Verfahrenskosten; Einschreiben; Schweiz; Erhoben; Oberaufsichtskommission; Sozialversicherungen; IVm; Bundesamt; Rohrer; Zwischenverfügung; Verwiesen; Bundesgericht; Batliner; Rechtsmittelbelehrung; Verfügungen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
MARC HÜRZELER Handkommentar zum BVG und FZG2010
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