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Federal Constitution of the Swiss Confederation (FCSC)

Art. 60FCSC from 2021

Art. 60 Federal Constitution of the Swiss Confederation (FCSC) drucken

Art. 60 Armed forces organisation, training and equipment

1 Armed forces legislation, together with the organisation, training and equipment of the armed forces, is the responsibility of the Confederation.

2 1

3 The Confederation may, in return for appropriate compensation, take over the running of cantonal military installations


1 Repealed by the popular vote on 28 Nov. 2004, with effect from 1 Jan. 2008 (FCD of 3 Oct 2003, FCD of 26 Jan. 2005, FCD of 7 Nov. 2007; AS 2007 5765; BBl 2002 2291, 2003 6591, 2005 951).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 60 Federal Constitution of the Swiss Confederation (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS190139KonkurseröffnungSchKG; Konkurs; Recht; Frist; Beschwerde; Konkursbegehren; Gläubiger; Rechtsvorschlag; Gläubigerin; Still; Verwaltungsverfahren; Schuldner; Zahlungsbefehl; Schuldnerin; Verfügung; Fristenstillstand; Begehrens; Verfahren; Vorinstanz; Zustellung; Erwähnt; Zahlungsbefehls; Stellung; Erhoben; Konkursbegehrens; Gericht; Bundesgericht; Obergericht; Gerichtliche
SZBEK 2017 192Einstellung Strafverfahren (Betrug)Beschwerde; Staat; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführerin; Beschuldigte; Beschuldigten; Rechtlich; Verfahren; Privat; Kläger; Verfügung; Kantons; IV-Stelle; Interesse; Person; Private; Verfahren; Unfall; Angefochtenen; Amtlichen; Prozess; Leistung; Stellten; Privaten; Verteidigungen; Entschädigungen; Beschwerdeverfahren; Verhalten
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZZ.1994.44Verantwortlichkeit der StiftungsaufsichtStiftung; Departement; Bonität; Justiz-Departement; Aufsichtsbehörde; Oberamt; Stifterfirma; Kader; Stiftungsrechnung; Bonitätsnachweis; Kontrollstelle; Rechnung; Stiftungsrat; Jahresrechnung; Verlangte; Pensionsfonds; Stiftungsorgane; Wiederholt; Bonitätsnachweise; Zeitpunkt; Statuten; Kaderfonds; Wiederholte; Bezug; Ziffer; Rechnungsjahr; Festzustellen; Prüfung; Stiftungsrechnungen; Aufsichtstätigkeit
SGBV 2009/13Entscheid Art. 52 BVG. Art. 54 lit. c und 57 Abs. 2 BVV 2 in Verbindung mit Art. 71 BVG. Schadenersatzpflicht eines Organs (Kontrollstelle) einer Vorsorgeeinrichtung. Prüfung der Schadensvoraussetzungen (insbesondere Sorgfaltspflicht bei der Vermögensanlage und zweckgemässe Verwendung des Vermögens) und der Verjährungseinrede (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. November 2013, BV 2009/13). Bestätigt bzw. Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts (BF) 9C_55/2014 (BG) 9C_65/2014 Stiftung; Liegenschaft; Stifterfirma; Schaden;Arbeitgeber; Vorsorge; Recht; Liegenschaften; Reserve; Klagte; Stiftungsrat; Anlage; Reservefonds; Betrag; Klagten; Kontrollstelle; Beklagten; Vorsorgeeinrichtung; Rendite; Schadens; Rente; Beiträge; Stehend; Renten; Bilanz; Person; Stiftungsrechnung; Vermögens
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 V 322 (9C_106/2021)
Regeste
Art. 2 Abs. 3, Art. 10 Abs. 1 und Art. 23 lit. a BVG ; Art. 1 Abs. 1 der Verordnung vom 3. März 1997 über die obligatorische berufliche Vorsorge von arbeitslosen Personen; Versicherungsschutz bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit nach der Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung, aber vor der Ausrichtung der Arbeitslosenentschädigung. Die Rechtsprechung gemäss BGE 139 V 579 (wonach Personen, welche nach der Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung, aber noch vor dem Bezug von Taggeldern arbeitsunfähig und später invalid werden, bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG versichert sind, wenn sie die Anspruchsvoraussetzungen gemäss Art. 8 AVIG erfüllen) findet auch Anwendung, wenn die Arbeitslosenentschädigung aufgrund der koordinationsrechtlichen Bestimmung des Art. 28 Abs. 2 AVIG nicht ausgerichtet wird (E. 5.3-5.7).
Arbeit; Arbeitslose; Arbeitslosen; Beschwerde; Taggeld; Versicherung; Auffangeinrichtung; Vorsorge; Arbeitslosenentschädigung; Invalidität; Anspruch; Beschwerdeführerin; Berufliche; Obligatorisch; Arbeitsunfähigkeit; Versicherungsschutz; Personen; Arbeitslosenversicherung; Arbeitslose; Obligatorische; Urteil; Zeitpunkt; Arbeitslosentaggeld; Risiken; Beschwerdegegner; Eintritt; Arbeitslosen; Unfall; Verordnung; Taggelder
146 V 169 (9C_409/2019)
Regeste
Art. 11 Abs. 3 bis und Art. 53b Abs. 1 BVG ; Teilliquidation der Sammelstiftung infolge Kündigung des Anschlussvertrags. In concreto hat die Sammelstiftung die Kündigung des Anschlussvertrags durch die Gründerverbände eines Vorsorgewerks auch als Kündigung der Beitrittsvereinbarungen mit den betroffenen Arbeitgebern betrachtet. Damit sind die Voraussetzungen für eine Teilliquidation der Sammelstiftung grundsätzlich erfüllt (E. 3.2).
Anschluss; Vorsorge; Kündigung; Stiftung; Liquid; Arbeitgeber; Teilliquidation; Personal; Anschlussvereinbarung; Vorsorgewerk; Vorsorgeeinrichtung; Arbeitnehmer; Pensionskasse; Beschwerde; Personals; Beitrittsvereinbarung; Anschlussvertrag; Recht; Auflösung; Verband; Teilliquidationsreglement; Mitwirkung; Vorinstanzliche; Schloss; Einverständnis; Gründerverbände; Arbeitnehmenden; Vorsorgewerke; Organ; Schweiz

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-226/2020Zwangsanschluss an die AuffangeinrichtungBVGer; Beschwerde; Vorinstanz; Verfügung; Gungsverfügung; Wiedererwägung; Beschwerdeführer; Wiedererwägungsverfügung; Recht; [Adresse; Partei; Restaurant; Urteil; Zwangsanschluss; Person; Inhaber; Nichtigkeit; Identität; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; Restaurants; Handelsregister; Angefochtene; Gehör; [Kanton; Parteien; Zwangsanschlussverfügung; Verfügungsadressat; Verfahrens; Anspruch
C-4992/2021Zwangsanschluss an die AuffangeinrichtungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Bundesverwaltungsgericht; Partei; Verfahren; Verfügung; Frist; Auffangeinrichtung; Verfahrens; BVGer-act; Recht; Stiftung; Parteien; Folgend:; Verfahrenskosten; Einschreiben; Schweiz; Erhoben; Oberaufsichtskommission; Sozialversicherungen; IVm; Bundesamt; Rohrer; Zwischenverfügung; Verwiesen; Bundesgericht; Batliner; Rechtsmittelbelehrung; Verfügungen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
MARC HÜRZELER Handkommentar zum BVG und FZG2010
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