1 Se il reato è stato commesso in più Cantoni o all'estero o se l'autore principale, i coautori o i compartecipi hanno il domicilio o la dimora abituale in Cantoni diversi, il pubblico ministero della Confederazione decide quale Cantone istruisce e giudica la causa penale.
2 Se una causa penale sottostà sia alla giurisdizione federale sia a quella cantonale, il pubblico ministero della Confederazione può disporre la riunione dei procedimenti presso le autorità federali o le autorità cantonali.
3 La giurisdizione stabilita sul fondamento del capoverso 2 permane anche se la parte del procedimento che aveva fondato la competenza viene abbandonata.
4 Se entra in linea di conto una delega ai sensi del presente capitolo, i pubblici ministeri della Confederazione e dei Cantoni si trasmettono reciprocamente gli atti per esame. Dopo la decisione di delega, trasmettono gli atti all'autorità incaricata di istruire e giudicare la causa.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB200428 | Freiheitsberaubung | Schuldig; Beschuldigte; Schuldigten; Privatkläger; Beschuldigten; Privatklägers; Digung; Erfahren; Berufung; Hätte; Anklage; Freiheit; Welche; Selbst; Stellt; Fixierung; Gemäss; Verfahren; Könne; Urteil; Halten; Möglich; Bestand; Patient; Weiter; Fixation; Verteidigung |
ZH | SB210079 | Fahrlässige Körperverletzung etc. und Widerruf | Schuldig; Beschuldigte; Palette; Beschuldigten; Vorinstanz; Urteil; Berufung; Anklage; Ladung; Gericht; Beschuldigt; Privatkläger; Beschuldigte; Verfahren; Gerichts; Gemäss; Staatsanwaltschaft; Rollen; Fabrikneu; Angeschlagen; Plastik; Kosten; Vorinstanzliche; Weiter; Worden; September; Mitbeschuldigte; Fahrlässige; Entscheid |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | B 2016/134 | Entscheid Art. 320 StGB (SR 310). Art. 170 Abs. 2 und 3 sowie 194 der Schweizerischen Strafprozess-ordnung (SR 312.0; StPO). Art. 37 des Einführungsgesetzes zur schweizerischen Straf- und Jugendstrafprozessordnung, sGS 962.1, EG- StPO. Art. 31 PersG (sGS 143.1). Art. 13 PersV (sGS 143.11).Entbindung des Leiters Rechtsdienst vom Amtsgeheimnis gegenüber dem ehemaligen Leiter Rechtsdienst (Vorgänger im Amt).Das Gesuch des Rechtsvertreters des ehemaligen Leiters Rechtsdienst um Akteneinsicht in einem Ermächtigungs- und Strafverfahren betreffend Amtsgeheimnisverletzung erfolgte im Zusammenhang mit einem Gesuch um Kostengutsprache für die Anwalts- und Prozesskosten zur rechtlichen Unterstützung (Art. 31 Abs. 1 PersG und Art. 13 PersV) in einem vom Beschwerdeführer vor der Anklagekammer angehobenen Strafverfahren, und damit in einem Verwaltungsverfahren im Sinn von Art. 1 Abs. 1 lit. a VRP (sGS 951.1). Der ehemalige Leiter Rechtsdienst hatte als ehemaliger Mitarbeiter im laufenden Verwaltungsverfahren betreffend Art. 31 PersG Anspruch darauf, die einschlägigen - ihm aufgrund seiner früheren Tätigkeit bekannten und für das Strafverfahren relevanten - Akten einzusehen. Damit war die Einsichtsgewährung durch den Leiter Rechtsdienst an seinen Amtsvorgänger im laufenden Verwaltungsverfahren betreffend Art. 31 PersG gestützt auf Art. 16 VRP zulässig. Es war daher nicht nötig, eine (an sich auch nachträglich mögliche) schriftliche Zustimmung für die Weitergabe der Akten durch den (derzeitigen) Leiter Rechtsdienst an den ehemaligen Leiter Rechtsdienst durch die Departementsvorsteherin verfügungsweise zu erteilen. Der ehemalige Leiter Rechtsdienst benötigte sodann als beschuldigter (ehemaliger) Mitarbeiter der Verwaltung keine Ermächtigung bzw. Zustimmung der vorgesetzten Behörde, um den Strafbehörden ein Dossier abzugeben und ihnen Auskünfte über seine (frühere) Tätigkeit zu erteilen (vgl. Art. 37 EG-StPO, Art. 157 Abs. 2 StPO).Beim angefochtenen, als Verfügung bezeichneten Schreiben handelte es sich ausschliesslich um | Recht; Rechtsdienst; Leiter; Akten; Beschwerde; Ehemalige; Verfahren; Beschwerdeführer; Ehemaligen; Verfügung; Amtsgeheimnis; Verwaltung; Beschwerdeführers; Ermächtigung; Vorinstanz; Verfahren; Akteneinsicht; Behörde; Leiters; Angefochtene; Dargelegt; Behörde; Verfahrens; Rechtsvertreter; PersG; Rechtlich; Verwaltungsgericht; Gewährt; Schriftlich |
LU | 2Q4 19 13 | Mehrfache vorsätzliche Tierquälerei zweier Pferde nach Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG, verursacht durch starke Peitschenhiebe. | Schuldig; Beschuldigte; Pferd; Beil; Peitsche; Verletzung; Verletzungen; Beschuldigten; Fotos; Pferde; Aussage; Zeuge; Beweis; Recht; Tierarzt; Aussagen; Zeugen; Gericht; Anklage; Tiere; Verletzt; Schlage; Spore; Person; Geldstrafe |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 IV 185 (1B_442/2019) | Regeste a Art. 79, Art. 80 Abs. 1 sowie Art. 81 Abs. 1 lit. a und lit. b Ziff. 3 BGG. Zulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen gegen Nichteintretensentscheide der Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes. Die Ausstandsentscheide der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes gegen den Bundesanwalt und weitere Angehörige der "Taskforce FIFA" (im Vorverfahren von diversen FIFA-Untersuchungen) wurden vom Bundesanwalt und der Bundesanwaltschaft mit Revisions- und nachträglichem Ausstandsbegehren bei der Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes angefochten. Die Berufungskammer trat darauf nicht ein. In der vorliegenden prozessualen Konstellation ist die Beschwerde ans Bundesgericht gegen die Nichteintretensentscheide grundsätzlich zulässig (E. 2). | Ausstand; Ausstands; Revision; Bundes; Beschwerde; Verfahren; Revisions; Entscheid; Träglich; Beschwerdekammer; Bundesanwalt; BStGer; Berufungskammer; Ausstandsgr; Entscheide; Recht; Entscheide; StBOG; Materiell; Ausstandsgesuch; Materielle; Trägliche; Vorinstanz; Verfahren; Ausstandsentscheid; Nichteintretens; Nichteintretensentscheid; Beschluss; Beschwerdeführer |
141 IV 178 | Art. 29 Abs. 1 BV und Art. 56 lit. f StPO; Anschein der Befangenheit des Staatsanwalts. Ausstandspflicht der beiden verfahrensleitenden Staatsanwälte wegen wiederholter und krasser Verfahrensfehler bejaht (E. 3). | Beschwerde; Beschwerdegegner; Staatsanwalt; Rechtsanwalt; Beschwerdeführer; Staatsanwalts; Verfahren; Einvernahme; Schuldig; Verteidiger; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Anschein; Ausstand; Amtliche; Befangenheit; Verteidigung; Urteil; Objektiv; Bundesgericht; Beschwerdegegnerin; Obergericht; Verfahren; Beschuldigte; Hinweis; Beschwerdeführers; Beschuldigte; Untersuchungsrichter; Umstände; Aussage |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-4941/2014 | Post- und Fernmeldeüberwachung | Recht; Daten; Recht; Randdaten; Beschwerde; Überwachung; Fernmelde; BÜPF; Anbieterin; Urteil; Beschwerdeführer; Speicherung; Munikation; Anbieterinnen; Bundes; Person; Rechtlich; Vorinstanz; Verkehr; Aufbewahrung; Schutz; Fernmeldeverkehr; Resse; Personen; Rechtsprechung; Kommunikation; Grundrecht |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BP.2020.56 | Siegelung (Art. 248 Abs. 1 StPO). Vorsorgliche Massnahmen (Art. 388 StPO). | Bundes; Beschwerde; Verfahren; Bundesanwalt; Bundesanwaltschaft; Beschwerdeführer; Siegelung; Verfahrens; Beschwerdekammer; Antrag; Gestellte; Bundesstrafgericht; Aufzeichnungen; Akten; Bundesgericht; Ausstand; Verfahren; Bundesstrafgerichts; Amtshandlungen; Unterlagen; Beweismittel; Staatsanwalt; Hierzu; Durchsuchung; Beschlagnahmt; Hausdurchsuchung; Beschlagnahme; Erhob |
BP.2020.8 | Übersetzungen (Art. 68 StPO). Akteneinsicht (Art. 101 f. i.V.m. Art. 107 Abs. 1 lit. a StPO). Amtliche Verteidigung im Beschwedeverfahren (Art. 132 Abs. 1 lit. b StPO). | Beschwerde; Beschwerdeführer; Akten; Einvernahme; Verfahren; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Verfahrens; Beilage; Einsicht; Person; Bericht; Auskunftspersonen; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Akteneinsicht; Verteidigung; Beschwerdeverfahren; Berichte; Bundesgerichts; Présent; Urteil; Beschluss; Beschuldigte; Fraglichen; Partei; Einvernahmen; Verfügung; Beschwerdekammer |