1 Die Kantone sorgen für die Einhaltung der Versicherungspflicht.
2 Die vom Kanton bezeichnete Behörde weist Personen, die ihrer Versicherungspflicht nicht rechtzeitig nachkommen, einem Versicherer zu.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | KV 2017/14 | Entscheid Art. 6 KVG: Aufhebung des Einspracheentscheids hinsichtlich der Zwangszuweisung des Beschwerdeführers zu einer obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG, da die Zwangszuweisung verfrüht erfolgt ist. Nichtigerklärung des Einspracheentscheids und der ihm zugrundeliegenden Verfügung hinsichtlich der Zwangszuweisung der Ehefrau des Beschwerdeführers wegen Nichteröffnung an die Ehefrau. Nichteintreten auf den Antrag des Beschwerdeführers um Anerkennung eines von ihm vorgenommenen Vertragsabschlusses für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 16. November 2018, KV 2017/14). | Sicher; Beschwerde; Beschwerdeführer; Ehefrau; Versicherung; Einsprache; Krankenversicherung; Zwangszuweisung; Verfügung; Einspracheentscheid; Beschwerdegegnerin; Verfahren; Versicherungspflicht; Schweiz; Kontrollstelle; Obligatorische; Befreiung; Beschwerdeführers; Seiner; Worden; Seines; Welche; Versichern; Gesuch; Bereits; Krankenpflege; Stellt; Entscheid |
SG | KV 2009/14 | Entscheid Art. 3 Abs. 1 und 2, Art. 6 Abs. 1 KVG, Art. 2 Abs. 8 KVV, Protokoll 2 zu Anlage 2 des EFTA-Übereinkommens: Keine Anwendung des EFTA- oder FZA-Abkommens. Vorliegend ist eine Befreiung vom schweizerischen Krankenversicherungs-Obligatorium für eine in der Schweiz wohnhafte und in Liechtenstein erwerbstätige Person mit deutscher Staatbürgerschaft nicht möglich (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom | Versicherung; Krankenversicherung; Beschwerde; Schweiz; Beschwerdeführer; Befreiung; Versicherungspflicht; Übereinkommen; Abkommen; Person; Rechts; Personen; Gelten; Liechtenstein; Schweizerischen; Sicherheit; Zwischen; Welche; Freizügigkeit; Versicherungsschutz; Stehen; Bisher; Krankheit; Würde; Gesuch; Geltend; National |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | KV 2017/14 | Entscheid Art. 6 KVG: Aufhebung des Einspracheentscheids hinsichtlich der Zwangszuweisung des Beschwerdeführers zu einer obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG, da die Zwangszuweisung verfrüht erfolgt ist. Nichtigerklärung des Einspracheentscheids und der ihm zugrundeliegenden Verfügung hinsichtlich der Zwangszuweisung der Ehefrau des Beschwerdeführers wegen Nichteröffnung an die Ehefrau. Nichteintreten auf den Antrag des Beschwerdeführers um Anerkennung eines von ihm vorgenommenen Vertragsabschlusses für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 16. November 2018, KV 2017/14). | Beschwerde; Beschwerdeführer; Versicherung; Ehefrau; Einsprache; Krankenversicherung; Zwangszuweisung; Verfügung; Einspracheentscheid; Beschwerdegegnerin; Verfahren; Versicherungspflicht; Schweiz; Kontrollstelle; Obligatorische; Befreiung; Beschwerdeführers; Gesuch; Versichern; Krankenpflege; Krankenpflegeversicherung; Liegende; E-Mail; Obligatorischen; Hinsichtlich; Entscheid; Beantragt; Gemeinde; Recht; Werden |
SG | KV 2009/14 | Entscheid Art. 3 Abs. 1 und 2, Art. 6 Abs. 1 KVG, Art. 2 Abs. 8 KVV, Protokoll 2 zu Anlage 2 des EFTA-Übereinkommens: Keine Anwendung des EFTA- oder FZA-Abkommens. Vorliegend ist eine Befreiung vom schweizerischen Krankenversicherungs-Obligatorium für eine in der Schweiz wohnhafte und in Liechtenstein erwerbstätige Person mit deutscher Staatbürgerschaft nicht möglich (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom | Versicherung; Krankenversicherung; Beschwerde; Schweiz; Beschwerdeführer; Befreiung; Recht; Staat; Versicherungspflicht; Abkommen; Übereinkommen; Person; Personen; Schweizerischen; Liechtenstein; Sicherheit; Freizügigkeit; Bezug; Versicherungsschutz; Gesuch; EFTA-Übereinkommen; Krankheit; Soziale; Gelte; Gesetzlich; Rechtsvorschriften; Deutsche; Gesundheit; Versichern |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 II 248 (2C_404/2020) | Regeste Art. 9 Abs. 2 lit. h StHG ; Behandlung und Unterbringung in einem ausserkantonalen Nicht-Listenspital (Privatspital), ohne dass der Wohnsitzkanton eine Kostengutsprache geleistet hat. System der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und Umfang der Übernahme von Kosten der ärztlichen bzw. der durch ein Spital erbrachten Heilbehandlung (E. 2.3). | Spital; Behandlung; Abzug; Krankheit; Medizinisch; Leistung; Krankheits; Urteil; Kanton; Person; Grund; Private; Recht; Privaten; Unfall; Abteilung; Personen; Kranken; Zusatzversicherung; Abzüge; Unfallkosten; Versicherung; Spitalliste; Kreisschreiben; Kantons; Grundversicherung; Indiziert; Patient; Medizinische |
146 V 152 (9C_265/2019) | Regeste a Art. 18 KVG ; Art. 19 und 22 KVV ; Gemeinsame Einrichtung KVG. Der Gemeinsamen Einrichtung KVG, die im Rahmen der internationalen Sachleistungsaushilfe Aufgaben als aushelfende Trägerin am Wohn- oder Aufenthaltsort der versicherten Personen erfüllt, kommt in entsprechenden Verfahren gegenüber den Leistungsansprechern die gleiche Verfügungskompetenz zu wie zugelassenen Krankenversicherern (E. 1.2.2). | Recht; Schweiz; Mitgliedstaat; Beschwerde; Person; Behandlung; Verordnung; Nationale; Urteil; Sachleistungsaushilfe; Rechtsvorschriften; Internationale; Anspruch; Beschwerdeführerin; Mitgliedstaats; Leistungen; Krankenversicherung; Rente; System; Sicherheit; Leistungsaushilfe; Ausland; Sozialen; Rentner; Sachleistungen; EUGSTER; Dubai; Krankenpflege; Niederländische |