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Loi fédérale sur l’assurance-maladie (LAMaI)

Art. 6 LAMaI de 2021

Art. 6 Loi fédérale sur l’assurance-maladie (LAMaI) drucken

Art. 6 Contrôle et affiliation d’office

1 Les cantons veillent au respect de l’obligation de s’assurer.

2 L’autorité désignée par le canton affilie d’office toute personne tenue de s’assurer qui n’a pas donné suite à cette obligation en temps utile.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 6 Loi fédérale sur l’assurance-maladie (KVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGKV 2017/14Entscheid Art. 6 KVG: Aufhebung des Einspracheentscheids hinsichtlich der Zwangszuweisung des Beschwerdeführers zu einer obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG, da die Zwangszuweisung verfrüht erfolgt ist. Nichtigerklärung des Einspracheentscheids und der ihm zugrundeliegenden Verfügung hinsichtlich der Zwangszuweisung der Ehefrau des Beschwerdeführers wegen Nichteröffnung an die Ehefrau. Nichteintreten auf den Antrag des Beschwerdeführers um Anerkennung eines von ihm vorgenommenen Vertragsabschlusses für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 16. November 2018, KV 2017/14). Sicher; Beschwerde; Beschwerdeführer; Ehefrau; Versicherung; Einsprache; Krankenversicherung; Zwangszuweisung; Verfügung; Einspracheentscheid; Beschwerdegegnerin; Verfahren; Versicherungspflicht; Schweiz; Kontrollstelle; Obligatorische; Befreiung; Beschwerdeführers; Seiner; Seines; Versichern; Gesuch; Bereits; Krankenpflege; Stellt; Entscheid
SGKV 2009/14Entscheid Art. 3 Abs. 1 und 2, Art. 6 Abs. 1 KVG, Art. 2 Abs. 8 KVV, Protokoll 2 zu Anlage 2 des EFTA-Übereinkommens: Keine Anwendung des EFTA- oder FZA-Abkommens. Vorliegend ist eine Befreiung vom schweizerischen Krankenversicherungs-Obligatorium für eine in der Schweiz wohnhafte und in Liechtenstein erwerbstätige Person mit deutscher Staatbürgerschaft nicht möglich (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom Versicherung; Krankenversicherung; Beschwerde; Schweiz; Beschwerdeführer; Befreiung; Versicherungspflicht; Übereinkommen; Abkommen; Person; Rechts; Personen; Gelten; Liechtenstein; Schweizerischen; Sicherheit; Zwischen; Freizügigkeit; Versicherungsschutz; Stehen; Bisher; Krankheit; Würde; Gesuch; Geltend; National
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGKV 2017/14Entscheid Art. 6 KVG: Aufhebung des Einspracheentscheids hinsichtlich der Zwangszuweisung des Beschwerdeführers zu einer obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG, da die Zwangszuweisung verfrüht erfolgt ist. Nichtigerklärung des Einspracheentscheids und der ihm zugrundeliegenden Verfügung hinsichtlich der Zwangszuweisung der Ehefrau des Beschwerdeführers wegen Nichteröffnung an die Ehefrau. Nichteintreten auf den Antrag des Beschwerdeführers um Anerkennung eines von ihm vorgenommenen Vertragsabschlusses für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 16. November 2018, KV 2017/14). Beschwerde; Beschwerdeführer; Versicherung; Ehefrau; Einsprache; Krankenversicherung; Zwangszuweisung; Verfügung; Einspracheentscheid; Beschwerdegegnerin; Verfahren; Versicherungspflicht; Schweiz; Kontrollstelle; Obligatorische; Befreiung; Beschwerdeführers; Gesuch; Versichern; Krankenpflege; Krankenpflegeversicherung; Liegende; E-Mail; Obligatorischen; Hinsichtlich; Entscheid; Beantragt; Gemeinde; Recht; Werden
SGKV 2009/14Entscheid Art. 3 Abs. 1 und 2, Art. 6 Abs. 1 KVG, Art. 2 Abs. 8 KVV, Protokoll 2 zu Anlage 2 des EFTA-Übereinkommens: Keine Anwendung des EFTA- oder FZA-Abkommens. Vorliegend ist eine Befreiung vom schweizerischen Krankenversicherungs-Obligatorium für eine in der Schweiz wohnhafte und in Liechtenstein erwerbstätige Person mit deutscher Staatbürgerschaft nicht möglich (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom Versicherung; Krankenversicherung; Beschwerde; Schweiz; Beschwerdeführer; Befreiung; Recht; Staat; Versicherungspflicht; Abkommen; Übereinkommen; Person; Personen; Schweizerischen; Liechtenstein; Sicherheit; Freizügigkeit; Bezug; Versicherungsschutz; Gesuch; EFTA-Übereinkommen; Krankheit; Soziale; Gelte; Gesetzlich; Rechtsvorschriften; Deutsche; Gesundheit; Versichern
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 II 248 (2C_404/2020)
Regeste
Art. 9 Abs. 2 lit. h StHG ; Behandlung und Unterbringung in einem ausserkantonalen Nicht-Listenspital (Privatspital), ohne dass der Wohnsitzkanton eine Kostengutsprache geleistet hat. System der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und Umfang der Übernahme von Kosten der ärztlichen bzw. der durch ein Spital erbrachten Heilbehandlung (E. 2.3).
Spital; Behandlung; Abzug; Krankheit; Medizinisch; Leistung; Krankheits; Urteil; Kanton; Person; Grund; Private; Recht; Privaten; Unfall; Abteilung; Personen; Kranken; Zusatzversicherung; Abzüge; Unfallkosten; Versicherung; Spitalliste; Kreisschreiben; Kantons; Grundversicherung; Indiziert; Patient; Medizinische
146 V 152 (9C_265/2019)
Regeste
 a Art. 18 KVG ; Art. 19 und 22 KVV ; Gemeinsame Einrichtung KVG. Der Gemeinsamen Einrichtung KVG, die im Rahmen der internationalen Sachleistungsaushilfe Aufgaben als aushelfende Trägerin am Wohn- oder Aufenthaltsort der versicherten Personen erfüllt, kommt in entsprechenden Verfahren gegenüber den Leistungsansprechern die gleiche Verfügungskompetenz zu wie zugelassenen Krankenversicherern (E. 1.2.2).
Recht; Schweiz; Mitgliedstaat; Beschwerde; Person; Behandlung; Verordnung; Nationale; Urteil; Sachleistungsaushilfe; Rechtsvorschriften; Internationale; Anspruch; Beschwerdeführerin; Mitgliedstaats; Leistungen; Krankenversicherung; Rente; System; Sicherheit; Leistungsaushilfe; Ausland; Sozialen; Rentner; Sachleistungen; EUGSTER; Dubai; Krankenpflege; Niederländische
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