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Financial Services Act (FinSA)

Art. 6FinSA from 2020

Art. 6 Financial Services Act (FinSA) drucken

Art. 6

Client advisers must have sufficient knowledge of the code of conduct set out in this Act and the necessary expertise required to perform their activities.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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