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Obligationenrecht (OR)

Art. 598 OR vom 2021

Art. 598 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 598

1 Das Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander richtet sich zunächst nach dem Gesellschaftsvertrag.

2 Soweit keine Vereinbarung getroffen ist, kommen die Vorschriften über die Kollektivgesellschaft zur Anwendung, jedoch mit den Abweichungen, die sich aus den nachfolgenden Bestimmungen ergeben.

B. Geschäftsführung>
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
100 V 140Art. 17 lit. c und Art. 20 Abs. 3 AHVV. Beitragspflicht des Kommanditärs als Selbständigerwerbender (Präzisierung der Rechtsprechung). Kommanditär; Gesellschaft; Gewinn; Kommanditärs; Ständiger; Kommanditärin; Gesellschafter; Kommanditärinnen; Gewinnanteil; Recht; Regel; Beitragspflicht; Erwerbstätigkeit; Verlust; Stellung; Rechtsprechung; Einkommen; Selbständiger; Haftende; Beschwerde; Komplementär; Kommandite; Unbeschränkt; Geschäftsführung; Kommanditgesellschaft; Wirtschaftlich; Selbständigerwerbende; Geschäftsrisiko; Beteiligt; Beschwerdeführerinnen
95 II 547Kollektiv- bzw. Kommanditgesellschaft. Kollektivgesellschaftsvertrag, wonach beim Tod eines von zwei Gesellschaftern die Gesellschaft mit dessen Erben als Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft fortgesetzt werden soll. Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts (Erw. 1). Umwandlung der Kollektiv- in eine Kommanditgesellschaft, Zulässigkeit, Form (Erw. 2). Wirksamkeit der Bestimmung betreffend die Fortsetzung der Gesellschaft auch nach dem Tod des zweiten Gründers? (Erw. 3). Vorliegen eines "übereinstimmenden besonderen Parteiwillens"? (Erw. 4a). Hinfall des Vertrags wegen Unmöglichkeit? (Erw. 4b). Verletzung der Beweisvorschriften von Art. 8 ZGB? (Erw. 4c). Gesellschaft; Gesellschafter; Gurtner; Kommanditgesellschaft; Kollektiv; Vertrag; Gesellschafters; Gesellschaftsvertrag; Vertrags; Kollektivgesellschaft; Verstorben; Erben; Vorinstanz; Verstorbenen; Ehefrau; Teilhaber; Gesellschaftsvertrages; Gurtner-Witschi; Umwandlung; Familie; Recht; Haftende; Ursprünglichen; Apotheke; Kommanditär; übereinstimmend; Fritz; Willen; Familien
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