Art. 594 OR de 2022
Art. 594
1 La société en commandite est celle que contractent deux ou plusieurs personnes, sous une raison sociale, pour faire le commerce, exploiter une fabrique ou exercer en la forme commerciale une autre industrie quelconque, lorsque l’un au moins des associés est indéfiniment responsable et qu’un ou plusieurs autres, appelés commanditaires, ne sont tenus qu’à concurrence d’un apport déterminé, dénommé commandite.
2 Les associés indéfiniment responsables ne peuvent être que des personnes physiques; les commanditaires, en revanche, peuvent être aussi des personnes morales et des sociétés commerciales.
3 Les membres de la société sont tenus de la faire inscrire sur le registre du commerce.
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | AHV 2008/16 | Entscheid Art. 20 Abs. 3 AHVV. Prüfung der Frage, ob in Deutschland von einem deutschen Staatsbürger mit Wohnsitz in der Schweiz erzielte Beteiligungserträge aus einer deutschen GmbH & Co. KG Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit darstellen und damit der Beitragspflicht unterliegen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. Juli 2009, AHV 2008/16). | Gesellschaft; Erwerb; Gesellschafter; Beschwerde; Kapital; Person; Erwerbstätigkeit; Einkommen; Persönlich; Selbstständige; Kommanditist; Beschwerdeführer; Personen; Einsprache; Beitrag; Gesellschafterin; Haftende; Kommanditgesellschaft; Selbstständiger; Beteiligung; Gesellschaften; Natürliche; Beitragspflicht; Schweiz; Teilhaber; Beteiligt; Geschäftsführung; Stimme |
SG | AHV 2008/20 | Entscheid Art. 13 Abs. 2 Ziffer a und 14 Abs. 2 Ziffer b der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71; Art. 20 Abs. 3 AHVV. Prüfung der Frage, ob in Deutschland von einem deutschen Staatsbürger mit Wohnsitz in der Schweiz erzielte Beteiligungserträge Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit darstellen und damit der Beitragspflicht unterliegen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 8. Juni 2009, AHV 2008/20). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 9C_627/2009. | Beschwerde; Gesellschaft; Person; Beschwerdeführer; Erwerbstätigkeit; Kapital; Kommanditgesellschaft; Selbständige; Beitrag; Einkommen; Personen; Selbständiger; Versicherte; Komplementär; Beitragspflicht; Deutsche; Teilhaber; Schweiz; Rechts; Komplementärin; Gesellschafter; Beilage; Kommanditär; Nehmen; Kommanditist; Natürliche; Versicherten |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | AHV 2008/16 | Entscheid Art. 20 Abs. 3 AHVV. Prüfung der Frage, ob in Deutschland von einem deutschen Staatsbürger mit Wohnsitz in der Schweiz erzielte Beteiligungserträge aus einer deutschen GmbH & Co. KG Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit darstellen und damit der Beitragspflicht unterliegen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. Juli 2009, AHV 2008/16). | Gesellschaft; Erwerb; Gesellschafter; Beschwerde; Kapital; Person; Erwerbstätigkeit; Einkommen; Selbstständige; Kommanditist; Beschwerdeführer; Selbstständiger; Kommanditgesellschaft; Gesellschafterin; Haftende; Personen; Einsprache; Gesellschaften; Beitrags;Natürliche; Beitragspflicht; Schweiz; Geschäftsführung; Teilhaber; Stimme; Kommanditisten; Beteiligt; Gallen; Kommanditär |
SG | AHV 2008/20 | Entscheid Art. 13 Abs. 2 Ziffer a und 14 Abs. 2 Ziffer b der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71; Art. 20 Abs. 3 AHVV. Prüfung der Frage, ob in Deutschland von einem deutschen Staatsbürger mit Wohnsitz in der Schweiz erzielte Beteiligungserträge Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit darstellen und damit der Beitragspflicht unterliegen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 8. Juni 2009, AHV 2008/20). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 9C_627/2009. | Gesellschaft; Beschwerde; Person; Beschwerdeführer; Hafte; Kapital; Erwerbstätigkeit; Kommanditgesellschaft; Selbständige; Recht; Einkommen; Personen; Selbständiger; Beitragspflicht; Komplementär; Deutsche; Teilhaber; Schweiz; Komplementärin; Gesellschafter; Kommanditär; Beilage;Natürliche; Kommanditist; Deutschen; Gesellschaftsvertrag; Kommanditäre; Juristische |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
141 V 234 | Art. 9 Abs. 1 AHVG und Art. 20 Abs. 3 AHVV. Nachdem im Gesetzgebungsverfahren betreffend das Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) eine Anpassung des AHV-Beitragsrechts nicht thematisiert wurde, besteht (vorerst) kein Grund, von der ständigen Praxis abzuweichen, wonach für eine Beitragspflicht gestützt auf Art. 20 Abs. 3 AHVV der erwerbliche Charakter einer Personengemeinschaft entscheidend ist. Es ist nicht Aufgabe des Bundesgerichts, die AHV-rechtliche Beitragspflicht weiter zu fassen als der Gesetz- und Verordnungsgeber (E. 5.4). Investitionen in kollektive Kapitalanlagen sind allerdings - analog der Rechtsprechung zu den Wertschriften- und Liegenschaftenhändlern - von erwerblichem Charakter und unterliegen somit der AHV-Beitragspflicht, wenn ein gewerbsmässiger Investor unter Einsatz erheblicher Mittel eine Vielzahl kollektiver Risikokapitalanlagen tätigt, die zumindest teilweise einen engen Bezug zur Arbeitgeberfirma aufweisen (E. 6.3.3). | Erwerb; Erwerbs; Kapital; Selbstständig; Recht; Kollektive; Beitragspflicht; Beschwerde; Selbstständige; Erwerbstätigkeit; Kapitalanlage; Ständiger; Anleger; Gesellschaft; Kapitalanlagen; Investition; Urteil; Beschwerdeführer; Anlage; Selbstständiger; Vermögens; Kommanditgesellschaft; Steuer; Bundesgericht; Einkommen; Gewinn; Rechtlich; Kollektiven; Arbeit; Einkünfte |
136 V 258 (9C_627/2009) | Art. 9 Abs. 1 AHVG und Art. 20 Abs. 3 AHVV. Art. 20 Abs. 3 AHVV ist gesetzmässig (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 4). Ein in der Schweiz wohnhafter Kommanditist einer in Deutschland domizilierten GmbH & Co. KG ist für die ihm aus der Gesellschaft zugeflossenen Einkünfte als Selbstständigerwerbender beitragspflichtig, unabhängig davon, ob er selbst in der Gesellschaft mitarbeitet oder ob er Einfluss auf die Geschäftsführung hat (E. 4.8 und 5). | Person; Recht; Kapital; Selbstständige; Kommanditgesellschaft; Kommanditär; Einkommen; Erwerbstätigkeit; Selbstständiger; Beschwerde; Deutsche; Kommanditist; Gesellschaft; Teilhaber; Personengesamtheit; Beitragspflicht; Juristische;Beschwerdegegner; Komplementär; Urteil; Rechtsprechung; Gerichtete; Erwerbszweck; Kommanditäre; Gewinn; Beiträge; Stellung; Kommanditgesellschaften; Kapitalgeber |