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Swiss Civil Code (SCC)

Der Art. 590 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 590 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPF180002Öffentliches Inventar / FristansetzungInventar; Beschwerde; Inventars; Notar; Notariat; Beschwerdeführer; Erben; Verfahren; Erbschaft; Vorinstanz; Recht; Nachlass; Entscheid; Verfahrens; Auflegung; Verfügung; Einzelgericht; Frist; Passiven; Schätzung; Partei; Schulden; Erbrecht; Gesetzliche; Vermögenswerte; Praxiskomm; Bezirksgericht; Erstellt
ZHNQ120027ErbschaftInventar; Erbschaft; Berufung; Erben; Bezirksrat; Recht; Berufungskläger; Forderung; Kinder; Schweiz; Vormundschaftsbehörde; Andelfingen; Beistand; =act; Beschluss; Entscheid; Nachlass; Deutsche; Erblasser; Vollstreckung; Höhe; Geschäft; Erbteil; Behörde; Erblassers; Inventars

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB190002Aufsichtsbeschwerde gegen aufsichtsrechtlichen BeschwerdeentscheidInventar; Beschwerde; Forderung; Notar; Recht; Notariat; Verfahren; Einzelgericht; Aufsicht; Erbschaft; Winterthur; Inventars; Erben; Forderungen; Beschwerdeführer; Verfügung; Beschwerdegegner; Bezirksgericht; Entscheid; Verfahrens; Rechtsmittel; Aufsichtsbeschwerde; Vorinstanz; Zuständig; Notariats; Kognition; Erblasser; Ziffer
BSVD.2014.238 (AG.2015.596)Unterbrechung der Energielieferung vom 8. Oktober 2014Rekurrent; Verfügung; Forderung; Rekurs; Recht; Mahnung; Gebühr; Benützungsverhältnis; Elektrizität; Rechnung; öffentlich-rechtliche; Rekurrenten; Wohnung; IWB-Gesetz; Akontorechnung; Gebühren; Bezahlt; Angefochten; Angefochtene; Liegende; Schuld; Verwaltung; Zahlung; Mahnungen; Vorliegende; Bundesgericht; Leistung; Erbschaft; Beschwerde
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
113 II 118Haftungsbeschränkung des Erben für Nachlassschulden (Art. 590 ZGB). Die mit dem öffentlichen Inventar verbundene Haftungsbeschränkung gilt nur für Erbschaftsschulden. Diese Gesetzesbestimmung zum Schutze des Erben kann nicht gegen diesen angerufen werden, wenn er Zug um Zug eine Forderung aus Kauf geltend macht. Inventar; Eigentums; Nachlass; Kaufpreis; Eigentumsübertragung; Vertrag; Schutz; Erben; Erbschaft; Kaufvertrag; Anspruch; Forderung; Vertrags; Haftungsbeschränkung; Käufer; Forderung; Kaufpreisforderung; Urteil; Berufung; Klage; Obergericht; Beklagten; Käufers; Über; Anzahlung; Annahme; Einredeweise; Nachlassaktivum
111 V 1Art. 16 Abs. 2, Art. 20 Abs. 2 AHVG, Art. 43 AHVV, Art. 590 Abs. 1 ZGB. Eine im öffentlichen Inventar schuldhaft nicht angemeldete Beitragsforderung geht unter und kann nicht mehr mit Leistungen an die Hinterlassenen verrechnet werden.
Inventar; Beitragsforderung; Beiträge; Verrechnung; Beitragsforderungen; Urteil; Ausgleichskasse; Liquidation; Amtliche; Schuldhaft; Forderung; Erben; Anmeldung; Angemeldet; Pflichtigen; Verstorbenen; Witwe; Ausstehenden; Hinterlassenen; Haftung; Persönlichen; Beitragspflichtigen; Ehemannes; Amtes; Letzter; Amtlichen; Verbindung; ESCHER; Ebensowenig

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-4507/2011Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges)Beschwerde; Vorinstanz; Rente; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Recht; Erben; Renten; Erbschaft; Schuld; Inventar; Verstorbenen; Rentenbezüger; Rückerstattung; Forderung; Rückforderung; Verlassenschaft; Erblasser; Schulden; Erblassers; Rentenbezügers; österreichische; Einsprache; Gläubiger; Betrag; Setze; Schweiz; Erbantritt
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