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Federal Act on Administrative Procedure (APA)

Art. 59APA from 2022

Art. 59 Federal Act on Administrative Procedure (APA) drucken

Art. 59

The appellate authority may not appoint persons to hear the appeal who serve the lower instance or who participated in the drafting of the contested ruling; if the contested ruling is based on an instruction from the appellate authority, Article 47 paragraphs 2–4 also apply.

VI. Procedural penalties >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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