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Loi sur le droit d’auteur (LDA)

Art. 59 LDA de 2023

Art. 59 Loi sur le droit d’auteur (LDA) drucken

Art. 59

Approbation des tarifs

1 La Commission arbitrale approuve le tarif qui lui est soumis s’il est équitable dans sa structure et dans chacune de ses clauses.

2 Elle peut apporter des modifications au tarif après avoir entendu la société de ges­tion et les associations d’utilisateurs (art. 46, al. 2) qui sont parties à la procédure.

3 Lorsqu’ils sont entrés en vigueur, les tarifs lient le tribunal66.

66 Nouvelle expression selon le ch. I de la LF du 27 sept. 2019, en vigueur depuis le 1er avr. 2020 (RO 2020 1003; FF 2018 559). Il a été tenu compte de cette mod. dans tout le texte.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 59 Loi sur le droit d’auteur (URG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG220193Forderung (URG)Klage; Beklagten; Vergütung; Partei; Gericht; Rechnung; AnwGebV; Brauch; Werke; Parteien; Klageantwort; Tarif; Forderung; Urheber; Eigengebrauch; Vergütungsansprüche; Verfügung; Klägerische; Parteientschädigung; Handelsgericht; Frist; Sachverhalt; Verwertungsgesellschaft; Rechte; Prozessvoraussetzungen; Streitwert; Werken; Klägerischen; Rechtsbegehren; Bezahlen
ZHHG220157Forderung (URG)Klage; Gericht; Klagten; Beklagten; Tungen; Partei; Vergütung; Verfügung; Parteien; Verwertung; Bezahlen; AnwGebV; Eigengebrauch; Werke; Rechnung; Tarif; Klageantwort; Bundesgericht; Zustellung; Klägerische; Urheber; Sachverhalt; Streitwert; Frist; Parteientschädigung; Gerichtskosten; Prozessvoraussetzungen; Klägerischen; Verwertungsgesellschaft; Bezahlen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZK.2020.7 (AG.2021.287)Forderung aus Urheberrecht: Reprografie- und NetzwerkvergütungenKlägerin; Beklagte; Gericht; Vergütung; Innert; Appellationsgericht; Klageantwort; Partei; Beklagten; Oktober; Verfügung; Parteien; Interne; Schriftlich; Gerichtskosten; Klagebeilage; Zuständig; Mehrwertsteuer; Werden; Parteientschädigung; Rechnung; Eigentum; Nachfrist; Stellte; Unbestritten; Institut; Betrag; Gerichte; Ziffer; Bezahlen
BSZK.2018.25 (AG.2019.657)Forderung aus Urheberrecht: Reprografie- und NetzwerkvergütungenKlägerin; Beklagte; Rechnung; Beklagten; Partei; Vergütung; Klageantwort; Mahnung; Erhalten; Gelten; Betreffend; Parteien; Gemäss; Oktober; Appellationsgericht; Geltend; Seiner; April; -Vergütung; Reichte; Forderung; Schriftlich; Parteientschädigung; Innert; Klagebeilage; Gestellte; Netzwerk; Urheberrecht; Trägt; Werden
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 II 483 (2C_53/2014)Art. 35, 46 und 59 URG; Angemessenheit des Tarifentwurfs A Radio 2013-2016; Bedeutung der Genehmigung durch die Eidgenössische Schiedskommission (ESchK). Ein von der ESchK genehmigter Tarif schafft nicht in dem Sinne zivilrechtliche Verbindlichkeit, dass eine darin enthaltene Regelung zwangsläufig rechtens ist. Die Prüfung materiellrechtlicher Fragen durch die ESchK erfolgt nur vorfrageweise (E. 5). Ist zwischen den Verwertungsgesellschaften und den Nutzerverbänden umstritten, ob bestimmte Nutzungshandlungen nach Gesetz vergütungspflichtig sind oder nicht, hat die ESchK im Verfahren der Tariffestsetzung (Art. 46 bzw. 59 URG) über diese materiellrechtliche Frage zu entscheiden. Die Tarife der Verwertungsgesellschaften unterliegen somit einer doppelten und komplementären Kontrolle durch die ESchK und die Zivilgerichte (E. 6). Tarif; Recht; Vergütung; Urteil; Geschützt; Verwertung; Tarifs; Zivil; Rechte; Zivilrechtlich; Bundesgericht; Radio; Geschützte; Angemessenheit; Verwertungsgesellschaft; Beschwerde; Zivilrechtliche; Genehmigt; Umstritten; Aufnahmen; Schutz; Tarife; Verwertungsgesellschaften; Genehmigung; Schweiz; Klären; Geschützten; Prüfen; Fragen
135 II 172 (2C_658/2008)Art. 6 und 48 VwVG; Art. 44, 46, 59 und 60 URG; Parteistellung der SRG und der UEFA im Rahmen der Genehmigung des GT 3c betreffend Fernsehsendungen auf Grossbildschirmen ("Public Viewing"). Die Beschwerdelegitimation gegen einen Tarifgenehmigungsbeschluss der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten richtet sich nach Art. 48 VwVG (E. 2.1). Zwar werden die einzelnen Rechtsinhaber in den Tarifverhandlungen regelmässig durch die Verwertungsgesellschaften vertreten; dies schliesst indessen nicht aus, dass einzelne von ihnen - wie die SRG und die UEFA bezüglich des "Public Viewings" - ausnahmsweise ein eigenständiges schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung des Genehmigungsentscheids haben. Die Tatsache, dass neben dem verwaltungsrechtlichen auch ein zivilrechtlicher Entscheid erwirkt werden kann, lässt das schutzwürdige Interesse an der Überprüfung der Tarifgenehmigung für sich allein nicht entfallen (E. 2.2 und 2.3). Der Streit um die kollektive oder individuelle Geltendmachung von Urheberrechten bzw. verwandten Schutzrechten ist regelmässig vermögensrechtlicher Natur; das Bundesverwaltungsgericht muss den von ihm angenommenen Streitwert minimal begründen (E. 3). Beschwer; Tarif; Beschwerde; Verwertung; Recht; Schiedskommission; Verfahren; Beschwerdeführer; Interesse; Verwertungsgesellschaften; Beschwerdeführerinnen; Streit; Bundesverwaltungsgericht; Entscheid; Partei; Genehmigung; Urheberrecht; Vorinstanz; Rechtsinhaber; Urteil; Tarifgenehmigung; Tarife; Schutzwürdige; Angefochten; Verwaltungsrechtlich; Schutzrechte; Verwandte; Genehmigte; Parteistellung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-816/2019ÖffentlichkeitsprinzipVorinstanz; Tarif; Bundes; Urteil; Verwaltung; Recht; Verfahren; Verwaltungs; Verwertung; Bundesverwaltung; Verwertungsgesellschaft; Tarifgenehmigung; Justiz; Beschwerde; Gericht; Behörde; Verwertungsgesellschaften; BVGer; Entscheid; Urheber; Tarifgenehmigungsverfahren; Öffentlichkeit; Aufsicht; Partei; Genehmigung; Bundesverwaltungs; Urheberrecht; Verfahrens; Tarife
B-5852/2017UrheberrechtBeschwerde; Tarif; Vergütung; Beschwerdegegnerin; Schwerdeführenden; Beschwerdeführenden; Inkasso; Billag; Vergütungen; Vorinstanz; Nutzer; Beschwerdegegnerinnen; Tarifs; Angemessenheit; Urheber; Genehmigung; Bundes; Senkung; Ziffer; Abgabe; Urheberrecht; Zusatz; Studie; Recht; Rabatt; Empfang; Beschluss; Zogene
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