E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 59 StGB vom 2023

Art. 59 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 59

1 Ist der Täter psychisch schwer gestört, so kann das Gericht eine stationäre Behandlung anordnen, wenn:

a.
der Täter ein Verbrechen oder Vergehen begangen hat, das mit seiner psychischen Störung in Zusammenhang steht; und
b.
zu erwarten ist, dadurch lasse sich der Gefahr weiterer mit seiner psychischen Störung in Zusammenhang stehender Taten be­gegnen.

2 Die stationäre Behandlung erfolgt in einer geeigneten psychiatrischen Einrichtung oder einer Massnahmevollzugseinrichtung.

3 Solange die Gefahr besteht, dass der Täter flieht oder weitere Straf­taten begeht, wird er in einer geschlossenen Einrichtung behandelt. Er kann auch in einer Strafanstalt nach Artikel 76 Absatz 2 behandelt werden, sofern die nötige therapeutische Behandlung durch Fachpersonal gewährleistet ist.55

4 Der mit der stationären Behandlung verbundene Freiheitsentzug beträgt in der Regel höchstens fünf Jahre. Sind die Voraussetzungen für die bedingte Entlassung nach fünf Jahren noch nicht gegeben und ist zu erwarten, durch die Fortführung der Massnahme lasse sich der Gefahr weiterer mit der psychischen Störung des Täters in Zusammenhang stehender Verbrechen und Vergehen begegnen, so kann das Gericht auf Antrag der Vollzugsbehörde die Verlängerung der Massnahme um jeweils höchstens fünf Jahre anordnen.

55 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 24. März 2006 (Korrekturen am Sanktions- und Strafregisterrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 3539; BBl 2005 4689).

Suchtbehandlung >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 59 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB200437Versuchte schwere Körperverletzung etc.Schuldig; Beschuldigte; Massnahme; Beschuldigten; Behandlung; Ambulant; Ambulante; Stationär; Stationäre; Freiheit; Gutachten; Sinne; Privatkläger; Gericht; Urteil; Freiheitsstrafe; Recht; Berufung; Schwere; Amtlich; Ambulanten; Kokain; Anordnung; Amtliche; Delikt; Erscheint; Verteidigung; Anzuordnen; Therapeutische; Gutachter
ZHSB220524Versuchter Diebstahl etc.Berufung; Berufungskläger; Dossier; Fähig; Massnahme; Higkeit; Recht; Urteil; Amtlich; Amtliche; Schuld; Staat; Sinne; Verteidigung; Berufungsklägers; Staatsanwaltschaft; Stationäre; Gutachterin; Therapie; Schuldig; Gutachten; Beschuldigte; Psychisch; Behandlung; Verfügung; Störung; Gungen; Psychische; Antrag; Schuldfähigkeit
Dieser Artikel erzielt 294 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2017.00177Stationäre Massnahme nach Art. 59 und 60 StGB: Rückzug der BeschwerdeBeschwerde; Beschwerdeführer; Akten; Verfahren; Justiz; Verfahren; Unentgeltliche; Gericht; Justizvollzug; Vollzug; Rechtsanwalt; Beschwerdeführers; Beschwerdeverfahren; Aufwand; Rekurs; Verfahrens; Verfügung; Verwaltungsgericht; Gefängnis; Stunden; Frist; Anwalt; Beantragte; Rückzug; Massnahme; Zeitaufwand; Geeignete; Vollzugsakten; Sicherheitshaft
ZHVW170003KostenerlassGesuch; Gesuchsteller; Entscheid; Kostenerlass; Obergericht; Erlass; Kanton; Obergerichts; Mittellosigkeit; Kantons; Rekurs; Inkasso; Zentrale; Verfahren; Inkassostelle; Forderung; Entscheide; Verwaltungskommission; Erlassgesuch; Gungen; Interesse; Dauernde; Unentgeltliche; Rekurskommission; Schuldner; Verfahrens;
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 IV 89 (6B_1397/2019)
Regeste
Art. 391 Abs. 2 StPO ; die erstmalige Anordnung einer ambulanten Massnahme durch das Berufungsgericht verstösst gegen das Verschlechterungsverbot (reformatio in peius). Verzichtet das erstinstanzliche Gericht auf die Anordnung einer beantragten ambulanten Massnahme und hat die Staatsanwaltschaft in ihrer Anschlussberufung deren Anordnung nicht erneut beantragt, verletzt das Berufungsgericht das Verschlechterungsverbot, wenn es eine ambulante Massnahme anordnet (E. 4.1-4.4).
Massnahme; Ambulante; Urteil; Anordnung; Beschwerde; Verschlechterungsverbot; Berufung; Therapie; Ambulanten; Kantons; Raubes; Mehrfachen; Lebenspartner; Hinweisen; Schuldig; Erstinstanzlich; Beantragt; Geschäftsinhaberin; Umwandlung; Opfer; Mehrfacher; Freiheitsstrafe; Stationäre; Beschwerdeführer; Ordnete; Kantonsgericht; Klebeband; Führten; Willig; Sachen
147 IV 433 (6B_764/2021)
Regeste
Art. 30 Abs. 1 BV ; Art. 59 und 62c Abs. 1 lit. a StGB ; Art. 19 Abs. 2 lit. b StPO ; § 38b Abs. 1 lit. d Ziff. 2 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes des Kantons Zürich vom 24. Mai 1959 (VRG); Tragweite der einzelrichterlichen Zuständigkeit für "Streitigkeiten betreffend den Justizvollzug nach dem Straf- und Justizvollzugsgesetz" im Kanton Zürich. Die Zuständigkeit des Einzelrichters erfasst nicht auch die Überprüfung der Aufhebung einer stationären therapeutischen Massnahme wegen Aussichtslosigkeit. Es fehlt die kantonale gesetzliche Grundlage (E. 2.3); zudem ist eine einzelrichterliche Beurteilung nicht mit dem Strafprozessrecht des Bundes vereinbar (E. 2.4).
Massnahme; Vollzug; Recht; Justiz; Urteil; Aufhebung; Vollzug; Zuständig; Kanton; Justizvollzug; Zuständigkeit; Vollzugs; Kantons; Stationäre; Beschwerde; Einzelrichterlich; Bundes; Einzelrichter; Anordnung; Verfahren; Verfügung; Einzelrichterliche; Stationären; Verwahrung; Kantonale; StJVG; Sicherheits; Therapeutische; Verwaltungsgericht; Vorinstanz

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-1816/2018Asyl und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Lanka; Handlung; Behandlung; Beschwerdeführers; Schweiz; Verfügung; Rückkehr; Recht; Psychisch; Recht; Worden; Akten; Massnahme; Gesundheit; Psychische; Aufgr; Medikament; Verfolgung; Freiheit; Verfahren; Frist; Person; Medizinisch; Freiheitsstrafe; Bericht; Auszugehen; Betreuung
F-2385/2017Reisedokumente für ausländische Personen (Übriges)Beschwerde; Beschwerdeführer; Gericht; BVGer; Flüchtling; Reiseausweis; Massnahme; Partei; Sicherheit; Ausstellung; Bundesverwaltungsgericht; Entzug; Schweiz; Flüchtlinge; Verfügung; Reiseausweise; Reiseausweises; Vorinstanz; Taten; Parteivertreterin; Psychisch; Vollzug; Stationäre; Rechtsmittel; Psychische; Erheblich; Behandlung; Kantons; Wiederholt; Urteil

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BP.2019.27Entscheid über die beschlagnahmten Gegenstände und Vermögenswerte (Art. 267 StPO). Entschädigung von Dritten (Art. 434 i.V.m. Art. 433 Abs. 2 StPO).Beschwerde; Beschwerdeführer; Bundes; Bestechung; Vertrag; Vermögens; Petrobras; Bohrschiff; Recht; Vermögenswert; Vermögenswerte; Vertrags; Urteil; Zusammenhang; Konto; Direktor; Recht; Geldwäscherei; Verfahren; Schweiz; Zahlung; Beschwerdeführers; Einziehung; Ersatz; Bohrschiffe; Gesellschaft; Direktoren; Amtsträger; Ersatzforderung
SK.2014.10Versuchte Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 Abs. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB); versuchte Verursachung einer Explosion (Art. 223 Ziff. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB)
Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Bundes; Gericht; Spreng; Explosion; Sprengstoff; Störung; Gefährdung; Bundesanwaltschaft; Täter; Recht; Person; Fähig; Ersuchte; Anklage; Sprengstoffe; Verfahren; Firma; Versuchte; Arbeit; Absicht; Schul; Gefahr; Urteil; Recht; Massnahme

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
HEER, HABERMEYERBasler Kommentar, StGB I2019
TRECHSEL, PAUEN BORERPraxiskommentar, 2. Aufl., Zürich2013
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz