1 Ist der Täter psychisch schwer gestört, so kann das Gericht eine stationäre Behandlung anordnen, wenn:
2 Die stationäre Behandlung erfolgt in einer geeigneten psychiatrischen Einrichtung oder einer Massnahmevollzugseinrichtung.
3 Solange die Gefahr besteht, dass der Täter flieht oder weitere Straftaten begeht, wird er in einer geschlossenen Einrichtung behandelt. Er kann auch in einer Strafanstalt nach Artikel 76 Absatz 2 behandelt werden, sofern die nötige therapeutische Behandlung durch Fachpersonal gewährleistet ist.55
4 Der mit der stationären Behandlung verbundene Freiheitsentzug beträgt in der Regel höchstens fünf Jahre. Sind die Voraussetzungen für die bedingte Entlassung nach fünf Jahren noch nicht gegeben und ist zu erwarten, durch die Fortführung der Massnahme lasse sich der Gefahr weiterer mit der psychischen Störung des Täters in Zusammenhang stehender Verbrechen und Vergehen begegnen, so kann das Gericht auf Antrag der Vollzugsbehörde die Verlängerung der Massnahme um jeweils höchstens fünf Jahre anordnen.
55 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 24. März 2006 (Korrekturen am Sanktions- und Strafregisterrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 3539; BBl 2005 4689).
Suchtbehandlung >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB210114 | Fahrlässige Tötung etc. im schuldunfähigen Zustand | Antrag; Antragsgegnerin; Verletzung; Verletzungen; Welche; Fähig; Gewalt; Führt; Körper; Stellt; Aufgrund; Gutachten; Schwer; Landes; Tötung; Könne; Landesverweisung; Massnahme; Hätte; Perverletzung; Worden; Lungenfettembolie; Treppe; Körperverletzung; Privatkläger; Medizinisch; Verteidigung |
ZH | SB200500 | Vergewaltigung etc. (Rückweisung des Schweizerischen Bundesgerichtes) | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Achten; Sozial; Urteil; Persönlichkeit; Gutachten; Schwer; Soziale; Dissoziale; Würde; Verwahrung; Massnahme; Weitere; Würden; Psychisch; Kosten; Lichkeitsstörung; Persönlichkeitsstörung; Straftat; Störung; Gericht; Psychische; Bundesgericht; Straftaten; Schwere; Gerichtlich; Zürich |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2017.00177 | Stationäre Massnahme nach Art. 59 und 60 StGB: Rückzug der Beschwerde | Beschwerde; Beschwerdeführer; Akten; Verfahren; Justiz; Verfahren; Unentgeltliche; Gericht; Justizvollzug; Vollzug; Rechtsanwalt; Beschwerdeführers; Beschwerdeverfahren; Aufwand; Rekurs; Verfahrens; Verfügung; Verwaltungsgericht; Gefängnis; Stunden; Frist; Anwalt; Beantragte; Rückzug; Massnahme; Zeitaufwand; Geeignete; Vollzugsakten; Sicherheitshaft |
ZH | VW170003 | Kostenerlass | Gesuch; Gesuchsteller; Entscheid; Kostenerlass; Obergericht; Erlass; Kanton; Obergerichts; Mittellosigkeit; Kantons; Rekurs; Inkasso; Zentrale; Verfahren; Inkassostelle; Forderung; Entscheide; Verwaltungskommission; Erlassgesuch; Gungen; Interesse; Dauernde; Unentgeltliche; Rekurskommission; Schuldner; Verfahrens; |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
148 IV 89 (6B_1397/2019) | Regeste Art. 391 Abs. 2 StPO ; die erstmalige Anordnung einer ambulanten Massnahme durch das Berufungsgericht verstösst gegen das Verschlechterungsverbot (reformatio in peius). Verzichtet das erstinstanzliche Gericht auf die Anordnung einer beantragten ambulanten Massnahme und hat die Staatsanwaltschaft in ihrer Anschlussberufung deren Anordnung nicht erneut beantragt, verletzt das Berufungsgericht das Verschlechterungsverbot, wenn es eine ambulante Massnahme anordnet (E. 4.1-4.4). | Massnahme; Ambulante; Urteil; Anordnung; Beschwerde; Verschlechterungsverbot; Berufung; Therapie; Ambulanten; Kantons; Raubes; Mehrfachen; Lebenspartner; Hinweisen; Schuldig; Erstinstanzlich; Beantragt; Geschäftsinhaberin; Umwandlung; Opfer; Mehrfacher; Freiheitsstrafe; Stationäre; Beschwerdeführer; Ordnete; Kantonsgericht; Klebeband; Führten; Willig; Sachen |
147 IV 433 (6B_764/2021) | Regeste Art. 30 Abs. 1 BV ; Art. 59 und 62c Abs. 1 lit. a StGB ; Art. 19 Abs. 2 lit. b StPO ; § 38b Abs. 1 lit. d Ziff. 2 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes des Kantons Zürich vom 24. Mai 1959 (VRG); Tragweite der einzelrichterlichen Zuständigkeit für "Streitigkeiten betreffend den Justizvollzug nach dem Straf- und Justizvollzugsgesetz" im Kanton Zürich. Die Zuständigkeit des Einzelrichters erfasst nicht auch die Überprüfung der Aufhebung einer stationären therapeutischen Massnahme wegen Aussichtslosigkeit. Es fehlt die kantonale gesetzliche Grundlage (E. 2.3); zudem ist eine einzelrichterliche Beurteilung nicht mit dem Strafprozessrecht des Bundes vereinbar (E. 2.4). | Massnahme; Vollzug; Recht; Justiz; Urteil; Aufhebung; Vollzug; Zuständig; Kanton; Justizvollzug; Zuständigkeit; Vollzugs; Kantons; Stationäre; Beschwerde; Einzelrichterlich; Bundes; Einzelrichter; Anordnung; Verfahren; Verfügung; Einzelrichterliche; Stationären; Verwahrung; Kantonale; StJVG; Sicherheits; Therapeutische; Verwaltungsgericht; Vorinstanz |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
D-1816/2018 | Asyl und Wegweisung | Beschwerde; Beschwerdeführer; Lanka; Handlung; Behandlung; Beschwerdeführers; Schweiz; Verfügung; Rückkehr; Recht; Psychisch; Recht; Worden; Akten; Massnahme; Gesundheit; Psychische; Aufgr; Medikament; Verfolgung; Freiheit; Verfahren; Frist; Person; Medizinisch; Freiheitsstrafe; Bericht; Auszugehen; Betreuung |
F-2385/2017 | Reisedokumente für ausländische Personen (Übriges) | Beschwerde; Beschwerdeführer; Gericht; BVGer; Flüchtling; Reiseausweis; Massnahme; Partei; Sicherheit; Ausstellung; Bundesverwaltungsgericht; Entzug; Schweiz; Flüchtlinge; Verfügung; Reiseausweise; Reiseausweises; Vorinstanz; Taten; Parteivertreterin; Psychisch; Vollzug; Stationäre; Rechtsmittel; Psychische; Erheblich; Behandlung; Kantons; Wiederholt; Urteil |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BP.2019.27 | Entscheid über die beschlagnahmten Gegenstände und Vermögenswerte (Art. 267 StPO). Entschädigung von Dritten (Art. 434 i.V.m. Art. 433 Abs. 2 StPO). | Beschwerde; Beschwerdeführer; Bundes; Bestechung; Vertrag; Vermögens; Petrobras; Bohrschiff; Recht; Vermögenswert; Vermögenswerte; Vertrags; Urteil; Zusammenhang; Konto; Direktor; Recht; Geldwäscherei; Verfahren; Schweiz; Zahlung; Beschwerdeführers; Einziehung; Ersatz; Bohrschiffe; Gesellschaft; Direktoren; Amtsträger; Ersatzforderung |
SK.2014.10 | Versuchte Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 Abs. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB); versuchte Verursachung einer Explosion (Art. 223 Ziff. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB) | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Bundes; Gericht; Spreng; Explosion; Sprengstoff; Störung; Gefährdung; Bundesanwaltschaft; Täter; Recht; Person; Fähig; Ersuchte; Anklage; Sprengstoffe; Verfahren; Firma; Versuchte; Arbeit; Absicht; Schul; Gefahr; Urteil; Recht; Massnahme |
Autor | Kommentar | Jahr |
HEER, HABERMEYER | Basler Kommentar, StGB I | 2019 |
TRECHSEL, PAUEN BORER | Praxiskommentar, 2. Aufl., Zürich | 2013 |