Ermässigung oder Ausschluss der Halterhaftung
1 Der Halter wird von der Haftpflicht befreit, wenn er beweist, dass der Unfall durch höhere Gewalt oder grobes Verschulden des Geschädigten oder eines Dritten verursacht wurde ohne dass ihn selbst oder Personen, für die er verantwortlich ist, ein Verschulden trifft und ohne dass fehlerhafte Beschaffenheit des Fahrzeuges zum Unfall beigetragen hat.
2 Beweist der Halter, der nicht nach Absatz 1 befreit wird, dass ein Verschulden des Geschädigten beim Unfall mitgewirkt hat, so bestimmt der Richter die Ersatzpflicht unter Würdigung aller Umstände.
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4 Nach dem Obligationenrecht2 bestimmt sich:
1 Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 20. März 1975, mit Wirkung seit 1. Jan. 1976 (AS 1975 1257 1857 Ziff. III; BBl 1973 II 1173).
2 SR 220
3 Fassung gemäss Art. 54 Ziff. 2 des BG vom 4. Okt. 1985 über den Transport im öffentlichen Verkehr, in Kraft seit 1. Jan. 1987 (AS 1986 1974; BBl 1983 II 167).
4 [AS 1986 1974, 1994 2290 Ziff. V, 1995 3517 Ziff. I 10 4093 Anhang Ziff. 13, 1998 2856. AS 2009 5597 Ziff. III]. Siehe heute: das Personenbeförderungsgesetz vom 20. März 2009 (SR 745.1).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LB180014 | Forderung | Opiat; Unfall; Gutachten; Vorinstanz; Gigkeit; MEDAS; Beruf; Berufung; Opioid; Kausalzusammenhang; MEDAS-Gutachten; Abhängig; Opiate; Recht; Tramal; Entzug; Unfallereignis; Schaden; Quanz; Schmerzen; Abhängigkeit; Adäquanz; Opiatabhängigkeit; Gutachter; Kungen; Beschwerde; Somatisch; Schwere; Opioide |
ZH | HG140117 | Forderung | Unfall; Schwindigkeit; Geschwindigkeit; Verschulden; Motorrad; Klagt; Haftung; Partei; Beklagten; Beweis; Genugtuung; Verstorbene; Parteien; Gefahren; Schaden; Recht; Fahrzeug; Gericht; Beweis; Bestritten; Verstorbenen; Gutachten; Kollision; Kurve; Stellung; Gutachter; Wäre |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2016.13 (AG.2018.152) | fahrlässige schwere Körperverletzung und Strafmass (BGer 6B_442/2018 vom 23. Januar 2019) | Berufung; Schuldig; Beschuldigte; Privatkläger; Berufungskläger; Unfall; Urteil; Verletzung; Beschuldigten; Schwer; Werden; Verkehrsunfall; Verfahren; Erstinstanzliche; Privatklägers; Fussgänger; Partei; Schulter; Welche; Berufungsklägers; Folgen; Verletzungen; Fahrzeug; Vorinstanz; Jedoch; Liegen; Führt; Gericht; Fahrlässig; Sondern |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
144 II 281 (2C_94/2018) | Keine Haftung des Staates, wenn ein Fahrschüler an der Führerprüfung mit dem Auto der Fahrschule einen Schaden am Prüfungsfahrzeug und an einem Strassensignal verursacht, dem Prüfungsexperten aber nicht nachgewiesen werden kann, dass dieser pflichtwidrig eine Unterlassung begangen hat, welche den eingetretenen Schaden abgewendet hätte. Zulässigkeit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten betreffend Staatshaftung; Verhältnis zur Beschwerde in Zivilsachen (E. 1). Keine willkürliche Verneinung der Staatshaftung nach kantonalem Recht (E. 3). Keine Haftung des Kantons nach Art. 58 SVG für Schäden am Prüfungsfahrzeug (Art. 59 Abs. 4 lit. a SVG; E. 4.2) sowie für Schäden am Strassensignal, da er nicht Halter des Fahrzeugs ist (E. 4.3). Keine Haftung des Kantons als Unternehmer nach Art. 71 SVG (E. 4.4). Keine Haftung aus Lückenfüllung (E. 4.5). | Fahrzeug; Prüfung; Kanton; Beschwerde; Halter; Schaden; Haftung; Staat; Fahrzeugs; Staatshaftung; Beschwerdeführerin; Recht; Experte; Vorinstanz; Verfügung; Prüfungsexperte; öffentlich-rechtlichen; Lücke; Betrieb; Fahrschule; Angelegenheiten; Kantons; Schäden; Kandidat; Situation; Unmittelbar; Urteil; Konstellation |
137 IV 290 (6B_5/2011) | Art. 57 Abs. 5 lit. a SVG; Art. 3a Abs. 1 VRV; Tragen von Sicherheitsgurten. Gemäss Art. 3a Abs. 1 VRV müssen Führer und mitfahrende Personen die vorhandenen Sicherheitsgurten während der Fahrt tragen. "Während der Fahrt" bedeutet die Teilnahme im Verkehr. Die Gurtentragpflicht besteht auch bei einem Halt vor einem Rotlicht (E. 3.3). | Sicherheit; Sicherheitsgurt; Sicherheitsgurte; Fahrt; Sicherheitsgurten; Fahrzeug; Verkehr; Fahrt; Beschwerde; Nichttragen; Auslegung; Gurten; Strasse; Luzern; Fahrzeugführer; Urteil; während; Gurtentragpflicht; Personen; Strassenverkehr; Beschwerdeführer; Wortlaut; Rechtliche; Ausnahmeregelung; Nichttragens; Fahrt; Rotlicht; Führer |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-7351/2010 | Staatshaftung (Bund) | Beschwerde; Beschwerdeführer; Fahrzeug; Bundes; Schaden; Gerichts; Urteil; Vorinstanz; Haftung; Recht; Militärgericht; Unfall; Verschulden; Verhalten; Halter; Bundesverwaltungsgericht; Sachverhalt; Haftpflicht; Gebrauch; Entscheid; Umstände; Zustand; Fahrt; Anklage; Regress; Grobe; Fahrzeuges; Adäquat; Entwendet |