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Legge federale sul diritto internazionale privato (LDIP)

Art. 59 LDIP dal 2022

Art. 59 Legge federale
sul diritto internazionale privato (LDIP) drucken

Art. 59

Per le azioni di divorzio o separazione sono competenti:

a.
i tribunali svizzeri del domicilio del convenuto;
b.
i tribunali svizzeri del domicilio dell’attore se questi dimora in Svizzera da almeno un anno od è cittadino svizzero.
2. Foro di ori­gine

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 59 Legge federale sul diritto internazionale privato (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLE160022Abänderung EheschutzGesuch; Gesuchsteller; Eheschutz; Scheidung; Gericht; Recht; Abänderung; Verfahren; Berufung; Vorinstanz; Gesuchsgegnerin; Zuständigkeit; Unterhalt; Massnahme; Antrag; Scheidungsverfahren; Partei; Vorsorgliche; Entscheid; Eingabe; Massnahmen; Griechenland; Verfügung; Summarischen; Schweiz; Bezirk; Wäre
ZHPC150022Ehescheidung (Zuständigkeit) Beschwerde; Recht; Vorinstanz; Verfahren; Positiv; Entscheid; Dispositivziffer; Berufung; Zuständigkeit; Verfügung; Güterrecht; Frist; Anfechtbar; Scheidungspunkt; Gericht; Beschwerdeverfahren; Unentgeltlichen; Zuständig; Beklagten; Endentscheid; Indirekte; Zwischenentscheid; Scheidungsklage; Bundesgericht; Erstinstanzliche; Internationale; Angefochtene; Bezug; Parteien
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2002 6E. Internationales Privatrecht6 Eheschutz, Präliminarien- Abgrenzung der Anwendbarkeit von IPRG und LugÜ bei eherechtlichenStreitsachen (Erw. 3/b)- führen in der Schweiz wohnhafte ausländische Ehegatten einen Scheidungs- oder Trennungsprozess im Ausland, ist der schweizerische Präliminarrichter gestützt... Ständigkeit; Schen; Scheidung; Lichen; Zuständigkeit; Gericht; Entscheid; Schweizerische; Ausländische; LugÜ; Massnahme; Massnahmen; Recht; Mentar; Verfahren; Schweiz; Vorsorgliche; Sachen; Zerischen; Kommentar; Zuständig; Schweizerischen; Lassung; Entscheidung; Einlassung; Nationale; Ausländischen; Zungen; Ladung; Gerichte
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 109 (5A_841/2017)Art. 64 Abs. 1bis IPRG; internationale Zuständigkeit für den Ausgleich von Vorsorgeansprüchen gegenüber einer schweizerischen Einrichtung der beruflichen Vorsorge; zeitlicher Anwendungsbereich des neuen Rechts. Auslegung von Art. 64 Abs. 1bis IPRG; Anerkennbarkeit eines bereits vor Inkrafttreten der Revision rechtskräftig gewordenen ausländischen Scheidungsurteils in Bezug auf den Ausgleich von Vorsorgeansprüchen gegenüber einer schweizerischen Einrichtung der beruflichen Vorsorge (E. 4 und 5). Vorsorge; Recht; Scheidung; Urteil; Ausländische; Vorsorgeausgleich; Anerkennung; Schweizerischen; Berufliche; Botschaft; Entscheidung; Beruflichen; Inkrafttreten; Revision; Scheidungsurteil; Französische; Zuständigkeit; Beschwerde; Ausgleich; SchlT; Schweiz; Rechtskräftig; Rückwirkung; International; Vorsorgeansprüche; Ergänzung
136 V 57 (9C_751/2009)Art. 30c Abs. 6 BVG; Art. 331e Abs. 6 OR; Art. 22 FZG; Art. 122 ZGB. Verbleibt die mit Vorbezügen finanzierte Liegenschaft auch nach der Ehescheidung im Gesamteigentum beider Ex-Ehegatten, so sind die Vorbezüge bei der Vorsorgeausgleichsteilung zu berücksichtigen. Der Vorbezug des ausgleichsberechtigten Ehegatten kann jedoch nicht als Austrittsleistung mitgegeben werden, da er nach wie vor im Wohneigentum investiert ist und sich nicht mehr im Vermögen der Vorsorgeeinrichtung befindet (E. 3 und 4).
Regeste b
Art. 27 Abs. 1 IPRG; Art. 652 ff. ZGB. Der Ordre public ist nicht verletzt, wenn in einem ausländischen Scheidungsurteil die Weiterführung des Gesamteigentums an der ehelichen Wohnung über die Scheidung hinaus angeordnet wird (E. 5).
Vorsorge; Scheidung; Beschwerde; Vorbezug; Recht; Rechtlich; Beschwerdeführerin; Vorsorgeeinrichtung; Liegenschaft; Urteil; Wohneigentum; Ehegatten; Austrittsleistung; Betrag; Vorsorgeausgleich; Ehemann; Türkische; Parteien; Public; Vorsorgeguthaben; Gericht; Gesamteigentum; Eheliche; Schweizerischen; Wohneigentums; Ordre; Vorsorgeausgleichsrechtlich; Vorsorgeausgleichs; Ergänzung
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