Art. 587OR from 2022
Art. 587
1 The liquidators draw up a balance sheet at the beginning of the liquidation.
2 Where the liquidation lasts for an extended period, interim balance sheets are drawn up every year.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
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