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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 587OR from 2022

Art. 587 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 587

1 The liquidators draw up a balance sheet at the beginning of the liquidation.

2 Where the liquidation lasts for an extended period, interim balance sheets are drawn up every year.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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