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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 584 OR de 2022

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Art. 584

Les héritiers d’un associé doivent désigner un mandataire commun, qui les re­pré­sente dans la liquidation.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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