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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 58 CCS dal 2021

Art. 58 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 58 E. Cessazione della personalità / II. Liquidazione

II. Liquidazione

La procedura di liquidazione del patrimonio di una persona giuridica avviene con le norme stabilite per le società cooperative.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 58 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUOG 1994 39 Art. 67 ff. SchKG; Art. 53 und 54 ZGB. Die Partei- und Prozessfähigkeit sind Prozessvoraussetzungen und damit unabdingbare Erfordernisse auch für das Betreibungsverfahren. Rechts- und Handlungsfähigkeit eines in Auflösung begriffenen Vereins.

Verein; Vereins; Handlungsfähigkeit; Akten; Partei; Prozessvoraussetzungen; Zweifel; Prozessfähigkeit; Betreibungsverfahren; Vorzunehmen; Amonn; Liquidation; Tatsache; Bewirkt; Einfluss; Zeitpunkt; Befindet; Offenbar; Mitglieder; Personen; ändern; Umstand; Verneinen; Gerade; Schulden; Erforderlichen; Verfahrens; Ermessen; Zustehende
GRZK2-13-36Rechtsschutz in klaren Fällen nach Art. 257 ZPO/AusweisungBerufung; Recht; Recht; Fungsbeklagte; Gesuch; Berufungsbeklagte; Berufungskläger; Beweis; Liegenschaft; Entscheid; Grundbuch; Beklagten; Rufungsbeklagten; Gehren; „Chalet; Streit; Ziffer; Trete; Berufungsbeklagten; Sachverhalt; Gesuchsgegner; Verfahren; Beweismittel; Rechtsschutz; Fällen; Ausweis; Tenen; Rechtsbegehren

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBEZ.2015.6 (AG.2015.452)Verweigerung der Konkurseröffnung nach Art. 190 SchKG (BGer 5A_707/2015 vom 5. Januar 2016)Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Entscheid; Stiftung; Konkurs; Angefochten; Betrügerisch; Handlung; SchKG; Betrügerische; Verein; Beschwerdeführers; Liegenschaft; Angefochtene; Beschwerdegegners; Gläubiger; Darlehen; Recht; Befangenheit; Handlungen; Vorinstanz; Ziffer; Verfahren; Zivilgericht; Vereins; Partei; Verfahren; Liquidation; Zeige
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 425 (5A_396/2015)Art. 607 ff. und Art. 610 ff. ZGB; Grundsätze des Erbteilungsrechts und Erbteilungsregeln; Befugnisse des Teilungsgerichts. Übersicht zu den Grundsätzen des Erbteilungsrechts und den gesetzlichen Erbteilungsregeln. Oberste Richtlinie des Teilungsrechts ist die Anspruchsgleichheit der Erben. Das Teilungsgericht ist an die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere über die Bildung von Losen sowie über die Zuweisung und den Verkauf einzelner Sachen gebunden. Es ist folglich nicht befugt, Lose oder einzelne Sachen direkt nach eigenem Ermessen einem der Erben zuzuweisen, wenn sich die Erben darüber nicht einig sind und erblasserische Teilungsvorschriften fehlen (E. 4-6). Erben; Teilung; Teilungs; Zuweisung; Erbschaft; Erbteilung; Recht; Urteil; Beschwerde; Losziehung; Bundesgericht; Richter; Teilungsgericht; Behörde; Zuteilung; Losbildung; Kompetenz; Anspruch; Zuweisen; Gericht; Nachlass; Ermessen; Erbrecht; Richterlich; Beschwerdeführer; Richterliche; Grundsatz; Zuweisungskompetenz
133 III 1 (5C.126/2006)Art. 571 ZGB; Verwirkung der Ausschlagungsbefugnis durch Einmischung in die Angelegenheiten der Erbschaft. Die Tatsache des Einholens einer Erbenbescheinigung bedeutet für sich allein keine Einmischung in die Erbschaftsangelegenheiten im Sinne von Art. 571 Abs. 2 ZGB (E. 2 und 3).
Erben; Erbschaft; Erbenbescheinigung; Verwaltung; Willensvollstrecker; Inventar; Lehre; Begehren; Erblassers; Willensvollstreckerin; Einmischung; Recht; Verwaltungshandlung; KARRER; TUOR/; Angenommen; Bundesgericht; Beklagten; Festgestellt; Handlung; Verwaltungsrat; Nachlass; KARRER; Annahme; Witwe; Einholen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-7080/2016Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges)Beschwerde; Beschwerdeführer; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Bundesverwaltungsgericht; B-act; Recht; Verstorbene; Erben; Cherung; Verstorbenen; Philippinen; Erbausschlagung; Rückerstattung; Einsprache; Erbschaft; Erbin; Tochter; Verfahren; Zuständig; Schweiz; Einreichung; Bestätigung; Behörde; Altersrente; Sicherungsgericht; Setzes
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