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Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG)

Art. 58 VwVG vom 2020

Art. 58 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) drucken

Art. 58 H. Übriges Verfahren bis zum Beschwerdeentscheid / IV. Neue Verfügung

IV. Neue Verfügung

1 Die Vorinstanz kann bis zu ihrer Vernehmlassung die angefochtene Verfügung in Wiedererwägung ziehen.

2 Sie eröffnet eine neue Verfügung ohne Verzug den Parteien und bringt sie der Beschwerdeinstanz zur Kenntnis.

3 Die Beschwerdeinstanz setzt die Behandlung der Beschwerde fort, soweit diese durch die neue Verfügung der Vorinstanz nicht gegenstandslos geworden ist; Artikel 57 findet Anwendung, wenn die neue Verfügung auf einem erheblich veränderten Sachverhalt beruht oder eine erheblich veränderte Rechtslage schafft.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 58 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ170008ParteientschädigungBeschwerde; Entscheid; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Beistand; Beistands; Recht; Verfahren; Beschwerdegegner; Bezirksrat; Winterthur; Partei; Rechtsmittel; Beschwerdeverfahren; Beistandsperson; Liegende; Besuchsrechts; Parteientschädigung; Aufschiebende; Urteil; Beistandschaft; Anträge; Besuchsrechtsbeistand; Andelfingen; Antrag; Kindes; Derte; Beschwerdegegners; Kammer; KESB-act
ZHPQ140079Vereinigung und Sistierung / ProzessentschädigungBeschwerde; Entscheid; Mutter; Bezirk; Bezirksrat; Vater; Verfahren; Partei; Entschädigung; Unentgeltliche; Antrag; BR-act; Erwachsenenschutzbehörde; Kindes; Parteien; Bundes; Sorge; Sistierung; KESB-act; Hinwil; Angefochten; Gehör; Recht; Gesuch; Parteientschädigung; Angefochtene; Bezirksrates; Entschied; Beschwerdeverfahren
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2017.432KindesschutzmassnahmeKindsvater; Kindsmutter; Beschwerde; Besuchsrecht; Begleitete; Abklärung; Recht; Kindes; Entscheid; Besuchsrechts; Beistand; Begleiteten; Antrag; Eltern; Unterhalt; Erhalte; Beschwerdeführer; Aggressiv; Verkehr; Vater; Persönlichen; Besuche; Abklärungsbericht; Stunden; Aufgabe; Verwaltungsgericht; Kindesschutz; Abklärungsperson
SGIV 2018/211Entscheid Art. 53 Abs. 3 ATSG. Widerruf pendente lite. Reformatio in peius. Rechtsmissbrauch (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 16. November 2018, IV 2018/211). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 9C_22/2019. Beschwerde; Verfügung; Widerruf; Widerrufs; IV-act; Angefochten; Recht; Angefochtene; IV-Stelle; Rente; Beschwerdeverfahren; Verwaltung; Historische; Angefochtenen; Widerrufen; Formell; Streit; Person; Gesetzgeber; Beschwerdeverfahrens; Rechtskräftig; Geschäft; Prozent; Beschwerdeführer; Müsse; Widerrufsrecht; Beschwerdegegnerin; Gericht; Spreche
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 V 407Art. 53c und 53d BVG; Art. 27g Abs. 1bis BVV 2 (in der bis 31. Dezember 2011 geltenden Fassung); Gesamtliquidation einer patronalen Wohlfahrtsstiftung. Es ist nicht willkürlich, für den Stichtag der Liquidation auf den Zeitpunkt des Erlasses der Liquidationsverfügung oder aber auf jenen der Erfüllung der vom Stiftungsrat eingegangenen Verpflichtungen abzustellen; hingegen ist die Kenntnis des Kreises der Betroffenen ein sachfremdes Kriterium (E. 4.3). Der Grundsatz der Gleichbehandlung wird nicht verletzt, wenn die Bezüger einer Kapitalabfindung - im Gegensatz zu Aktivversicherten und Rentnern - im Verteilungsplan unberücksichtigt bleiben (E. 5.4). Bei der Liquidation einer patronalen Wohlfahrtsstiftung ist eine versicherungstechnische Bilanz entbehrlich (E. 6.2.3). Stiftung; Vorsorge; Kapital; Liquidation; Stichtag; Verteilung; Aufsichtsbehörde; Genehmigung; Verteilungsplan; Beschwerde; Alter; Entscheid; Vorsorgeeinrichtung; Recht; Destinatär; Liquidator; Bundesverwaltungsgericht; Rente; Dienstjahre; Aktivversicherte; Freien; Verteilungsplans; Technische; Bilanz; Vorinstanz; Stichtages; Destinatäre; Verpflichtung
127 V 228Art. 84 f. AHVG; Art. 54 und 58 VwVG; Art. 69 ff. IVV: Abklärungen der Verwaltung lite pendente. Tragweite des Devolutiveffekts von Beschwerden gegen Verfügungen kantonaler IV-Stellen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Sistierung des Verfahrens für Abklärungen durch die Verwaltung lite pendente. Kriterien für das nach Litispendenz noch zulässige Verwaltungshandeln, sofern es von der rechtsuchenden Partei beanstandet und damit zu einem vom Richter im Rahmen seiner Prozessleitung zu entscheidenden Streitpunkt wird. Verwaltung; Abklärung; Beschwerde; Verfahren; Verfahrens; Verfügung; IV-Stelle; Recht; Pendente; Abklärungen; Sistierung; Psychiatrische; Begutachtung; Abklärungsmassnahme; Angefochten; Hinweis; Angefochtene; Streit; Devolutiveffekt; Sachverhalt; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Hinweise; Angeordnete; Kantonale; Sozialversicherung; Partei; Gericht; Kantons; Akten

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-1589/2021EinreiseverbotBeschwerde; Beschwerdeführer; Einreise; Reiseverbot; Einreiseverbot; Aufenthalt; Schweiz; Aufenthalts; Verfügung; Sicherheit; Grenzwachtkorps; SEM-act; Bundesverwaltungsgericht; Gültig; Vorinstanz; Aufenthaltstitel; Ausgestellt; Person; Wegweisung; Beschwerdeführers; Verfügt; Gültigen; Rechtlich; Interesse; Einreiseverbots; Kirche; Staatsangehörige; Frankreich; BVGer
C-1753/2021Zwangsanschluss an die AuffangeinrichtungBeschwerde; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Verfügung; Anschluss; Bundes; Verfahren; BVGer; Zwangsanschluss; Wiedererwägung; BVGer-act; Auffangeinrichtung; Recht; Standslos; Verfahrens; Bundesverwaltungsgericht; Verfahrenskosten; Partei; Wiedererwägungsverfügung; Kasse; Ausgleichskasse; Vorsorge; Schloss; Angefochtene; Sammelstiftung; Auferlegt; Beilage; Parteien; Höhe

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2022.43, BP.2022.36Bundes; Beschwerde; Beschwerdekammer; Entscheid; Bundesstrafgericht; Wiedererwägung; Gesuch; Bundesstrafgerichts; Verfahren; Dispositiv; Gericht; Dispositiv-Ziffer; Entscheide; StBOG; Amtlichen; Verfahrens; Entschädigung; Gesuchsteller; Revision; Gerichtsgebühr; Rechtsbeistand; Verwaltungsverfahren; Beschwerdeverfahren; Tribunal; Entscheides; Unentgeltliche
RR.2019.176Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Deutschland. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG). Kosten und Entschädigung bei Rückzug des Rechtshilfeersuchens (Art. 73 BZP).Beschwerde; Recht; Rechtshilfe; Beschwerdeführerin; Verfahren; Rechtshilfeersuchen; Sachverhalt; Staatsanwaltschaft; Schlussverfügung; Kantons; Konto; Beschwerdekammer; Beschwerdeverfahren; Schweiz; Sachverhalts; Ersucht; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Sachen; Rechtshilfeersuchens; Behörde; Wäre; Entscheid; Internationale; Rückzug; Beantragte; Eingabe; Gericht; Internationalen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
AUGUST MÄCHLER Kommentar zum Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren VwVG, Zürich2008
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