1 Die Vorinstanz kann bis zu ihrer Vernehmlassung die angefochtene Verfügung in Wiedererwägung ziehen.
2 Sie eröffnet eine neue Verfügung ohne Verzug den Parteien und bringt sie der Beschwerdeinstanz zur Kenntnis.
3 Die Beschwerdeinstanz setzt die Behandlung der Beschwerde fort, soweit diese durch die neue Verfügung der Vorinstanz nicht gegenstandslos geworden ist; Artikel 57 findet Anwendung, wenn die neue Verfügung auf einem erheblich veränderten Sachverhalt beruht oder eine erheblich veränderte Rechtslage schafft.
V. Ausstand >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PQ170008 | Parteientschädigung | Beschwerde; Entscheid; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Beistand; Beistands; Recht; Verfahren; Beschwerdegegner; Bezirksrat; Winterthur; Partei; Rechtsmittel; Beschwerdeverfahren; Beistandsperson; Liegende; Besuchsrechts; Parteientschädigung; Aufschiebende; Urteil; Beistandschaft; Anträge; Besuchsrechtsbeistand; Andelfingen; Antrag; Kindes; Derte; Beschwerdegegners; Kammer; KESB-act |
ZH | PQ140079 | Vereinigung und Sistierung / Prozessentschädigung | Beschwerde; Entscheid; Mutter; Bezirk; Bezirksrat; Vater; Verfahren; Partei; Entschädigung; Unentgeltliche; Antrag; BR-act; Erwachsenenschutzbehörde; Kindes; Parteien; Bundes; Sorge; Sistierung; KESB-act; Hinwil; Angefochten; Gehör; Recht; Gesuch; Parteientschädigung; Angefochtene; Bezirksrates; Entschied; Beschwerdeverfahren |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2017.432 | Kindesschutzmassnahme | Kindsvater; Kindsmutter; Beschwerde; Besuchsrecht; Begleitete; Abklärung; Recht; Kindes; Entscheid; Besuchsrechts; Beistand; Begleiteten; Antrag; Eltern; Unterhalt; Erhalte; Beschwerdeführer; Aggressiv; Verkehr; Vater; Persönlichen; Besuche; Abklärungsbericht; Stunden; Aufgabe; Verwaltungsgericht; Kindesschutz; Abklärungsperson |
SG | IV 2018/211 | Entscheid Art. 53 Abs. 3 ATSG. Widerruf pendente lite. Reformatio in peius. Rechtsmissbrauch (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 16. November 2018, IV 2018/211). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 9C_22/2019. | Beschwerde; Verfügung; Widerruf; Widerrufs; IV-act; Angefochten; Recht; Angefochtene; IV-Stelle; Rente; Beschwerdeverfahren; Verwaltung; Historische; Angefochtenen; Widerrufen; Formell; Streit; Person; Gesetzgeber; Beschwerdeverfahrens; Rechtskräftig; Geschäft; Prozent; Beschwerdeführer; Müsse; Widerrufsrecht; Beschwerdegegnerin; Gericht; Spreche |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
139 V 407 | Art. 53c und 53d BVG; Art. 27g Abs. 1bis BVV 2 (in der bis 31. Dezember 2011 geltenden Fassung); Gesamtliquidation einer patronalen Wohlfahrtsstiftung. Es ist nicht willkürlich, für den Stichtag der Liquidation auf den Zeitpunkt des Erlasses der Liquidationsverfügung oder aber auf jenen der Erfüllung der vom Stiftungsrat eingegangenen Verpflichtungen abzustellen; hingegen ist die Kenntnis des Kreises der Betroffenen ein sachfremdes Kriterium (E. 4.3). Der Grundsatz der Gleichbehandlung wird nicht verletzt, wenn die Bezüger einer Kapitalabfindung - im Gegensatz zu Aktivversicherten und Rentnern - im Verteilungsplan unberücksichtigt bleiben (E. 5.4). Bei der Liquidation einer patronalen Wohlfahrtsstiftung ist eine versicherungstechnische Bilanz entbehrlich (E. 6.2.3). | Stiftung; Vorsorge; Kapital; Liquidation; Stichtag; Verteilung; Aufsichtsbehörde; Genehmigung; Verteilungsplan; Beschwerde; Alter; Entscheid; Vorsorgeeinrichtung; Recht; Destinatär; Liquidator; Bundesverwaltungsgericht; Rente; Dienstjahre; Aktivversicherte; Freien; Verteilungsplans; Technische; Bilanz; Vorinstanz; Stichtages; Destinatäre; Verpflichtung |
127 V 228 | Art. 84 f. AHVG; Art. 54 und 58 VwVG; Art. 69 ff. IVV: Abklärungen der Verwaltung lite pendente. Tragweite des Devolutiveffekts von Beschwerden gegen Verfügungen kantonaler IV-Stellen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Sistierung des Verfahrens für Abklärungen durch die Verwaltung lite pendente. Kriterien für das nach Litispendenz noch zulässige Verwaltungshandeln, sofern es von der rechtsuchenden Partei beanstandet und damit zu einem vom Richter im Rahmen seiner Prozessleitung zu entscheidenden Streitpunkt wird. | Verwaltung; Abklärung; Beschwerde; Verfahren; Verfahrens; Verfügung; IV-Stelle; Recht; Pendente; Abklärungen; Sistierung; Psychiatrische; Begutachtung; Abklärungsmassnahme; Angefochten; Hinweis; Angefochtene; Streit; Devolutiveffekt; Sachverhalt; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Hinweise; Angeordnete; Kantonale; Sozialversicherung; Partei; Gericht; Kantons; Akten |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
D-3100/2019 | Asyl (ohne Wegweisungsvollzug) | Beschwerde; Beschwerdeführer; Syrische; Recht; Syrien; Verfügung; Syrischen; Akten; Vorinstanz; Behörde; Flüchtling; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Gehör; Sachverhalt; Behörden; Angefochtene; Urteil; Beschwerdeführers; Militär; Person; Quellen; Verletzung; Entscheid; Politisch; Schweiz; Dokument; Flüchtlingseigenschaft; Abklärung; Militärdienst |
C-141/2021 | Rentenanspruch | Beschwerde; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Verfügung; Partei; Beschwerdeverfahren; Parteien; Verfahren; Höhe; Standslos; IV-Stelle; Parteientschädigung; Desverwaltungsgericht; Aufwand; Bundesverwaltungsgericht; Vorliegende; Stunden; Entscheid; Urteil; Verfahrenskosten; Beschwerdeverfahrens; Rechtsvertreter; Lassen; Sind; Hinweis; Vorliegenden; Angefochtene; Mehrwertsteuer; Widerrufen; Eingabe |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RR.2019.176 | Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Deutschland. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG). Kosten und Entschädigung bei Rückzug des Rechtshilfeersuchens (Art. 73 BZP). | Beschwerde; Recht; Rechtshilfe; Beschwerdeführerin; Verfahren; Rechtshilfeersuchen; Sachverhalt; Staatsanwaltschaft; Schlussverfügung; Kantons; Konto; Beschwerdekammer; Beschwerdeverfahren; Schweiz; Sachverhalts; Ersucht; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Sachen; Rechtshilfeersuchens; Behörde; Wäre; Entscheid; Internationale; Rückzug; Beantragte; Eingabe; Gericht; Internationalen |
RP.2018.13 | Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Deutschland. Übertragung an das Ausland (Art. 88 ff. IRSG). | Beschwerde; Recht; Beschwerdeführer; Staat; Staatsanwaltschaft; Schweiz; Verfahren; übernahme; Rechtshilfe; übernahmeersuchen; Beschwerdegegner; Bischofszell; Beschwerdegegnerin; Deutschland; Entscheid; Übernahme; Beschwerdekammer; Gericht; Bundesstrafgericht; Wäre; übernahmeersuchens; Abtretung; Verfahren; Konstanz; Beschwerdeführers; Verfügung; Abtretungsverfügung |
Autor | Kommentar | Jahr |
AUGUST MÄCHLER | Kommentar zum Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren VwVG, Zürich | 2008 |