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Loi sur le contrat d’assurance (LCA)

Art. 58 LCA de 2020

Art. 58 Loi sur le contrat d’assurance (LCA) drucken

Art. 58 Maintien du droit cantonal

Maintien du droit cantonal

Demeurent réservées les dispositions des lois cantonales qui étendent à la somme assurée et au droit à l’assurance le droit réel qui existe sur la chose assurée, ainsi que les règles qui garantissent la prétention de l’ayant droit.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
98 II 3191. Art. 33 VVG. Bevor geprüft wird, ob ein Ausschlussgrund zutreffe, ist bei der Haftpflichtversicherung zu ermitteln, ob eine Haftpflicht besteht (Erw. 1). 2. Art. 58 und 59 OR. Art. 59 OR ergänzt Art. 58 OR und gibt daher nur Anspruch auf die sichernden Massregeln, die erforderlich sind, um einen Schaden abzuwenden, der von einem Gebäude oder einem Werke droht (Erw. 2 und 3). 3. Bei einem Gebäude, das einzustürzen droht, wird dieser Zweck durch die unverzügliche Räumung erreicht. Die Wiederunterbringung der Mieter fällt eventuell unter Art. 58 OR, wenn die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Bestimmung - namentlich ein Mangel der Anlage oder des Unterhalts - gegeben sind (Erw. 3 am Ende). Ebauches; Police; Dommage; Fondation; D'Ebauches; Mesure; Bâtiment; Lloyd's; Glissement; L'art; Exclu; Responsabilité; Recourante; Civile; Bâtiments; Mesures; L'assurance; Locataires; Conclu; Terrain; Dommages; être; Travaux; Découlant; Entre; Meubles; Elles; D'une; Assuré
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