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Legge sul diritto d’autore (LDA)

Art. 58 LDA dal 2023

Art. 58 Legge sul diritto d’autore (LDA) drucken

Art. 58

Sorveglianza amministrativa

1 Il Dipartimento federale di giustizia e polizia è l’autorità di sorveglianza ammini­strativa della Commissione arbitrale.

2 La Commissione arbitrale fa rapporto ogni anno al Dipartimento sulla sua attività.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
87 II 320Aufführungsrecht an Schallplatten, Art. 12 Ziff. 3 URG. Dem Schallplattenfabrikanten steht kein ausschliessliches Recht zur öffentlichen Aufführung der von ihm hergestellten Schallplatten zu. Der dem Schallplattenfabrikanten durch Art. 4 Abs. 2 URG gewährte Schutz ist nicht urheberrechtlicher, sondern wettbewerbsrechtlicher Art (Erw. 1, 2). Ablehnung einer grammatikalischen Auslegung des Art. 4 Abs. 2 URG (Erw. 3). Einfluss der Aufhebung des Art. 21 URG durch die Revision von 1955 (Erw. 4). Der Schallplattenfabrikant schafft kein Kunstwerk i.S. des Urheberrechts (Erw. 5). Das Wettbewerbsrecht verschafft dem Schallplattenfabrikanten kein ausschliessliches Aufführungsrecht (Erw. 6, 7). Einfluss des BG vom 25. September 1940 betr. die Verwertung von Urheberrechten (Erw. 8). Rechtssicherheit und Billigkeit erfordern kein Aufführungsrecht des Schallplattenfabrikanten (Erw. 9). Recht; Platte; Platten; Urheber; Aufführung; Urheberrecht; Schallplatte; Schutz; Plattenhersteller; Plattenfabrikant; Schallplatten; Läge; Gesetzes; Künstler; Ausübende; Plattenfabrikanten; Klägerinnen; Aufführungsrecht; Urteil; Ausübenden; Rechte; Entscheid; Torre; Rechtsprechung; Wettbewerb; Bundesgericht; Ausschliesslich; Wettbewerbs; Auslegung; Plattenherstellers
85 II 431Urheberrecht. 1. Der ausübende Künstler ist nicht Urheber (Erw. 2 b). 2. Art. 4 Abs. 2 URG bezweckt lediglich den Schutz der Hersteller von Schallplatten, Musikdosen und ähnlichen Instrumenten gegen unlauteren Wettbewerb (Erw. 2 c und d). 3. Inwieweit ist das ausschliessliche Verkaufsrecht durch den ersten rechtmässigen Verkauf konsumiert? (Erw. 3 b). 4. Art. 58 Abs. 3 URG schützt nur den Komponisten (Erw. 3 c). Droit; Auteur; L'art; D'auteur; Oeuvre; Fabricant; Interprète; Disques; Protection; Droits; Exécutant; Fédéral; Enregistrement; Même; N'est; Qu'il; Interprètes; D'une; Comme; Philips; Arrêt; Contre; L'interprète; Artistique; Licite; Exclus; Qu'elle; Suiv
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