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Cudesch da procedura penala (CPP)

Art. 58 Cudesch da procedura penala (CPP) drucken

Art. 58

1 Sch’ina partida vul pretender la recusaziun d’ina persuna che lavura tar in’autoritad penala, sto ella far senza retardament ina dumonda correspundenta a la direcziun da la procedura, uschespert ch’ella ha enconuschientscha dal motiv da recusaziun; ils fatgs che motiveschan la recusaziun ston vegnir fatgs valair vardaivlamain.

2 La persuna pertutgada prenda posiziun davart la dumonda.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 58 Cudesch da procedura penala (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSF220007AusstandsbegehrenGesuchsteller; Beschwerde; Gesuchstellers; Staatsanwaltschaft; Spruchkörper; Daten; Geschäft; Geschäfts; Akten; Ausstand; Kammer; Anwalts; Verfahren; Anwaltskorrespondenz; Geschäfts-Nr; Oberrichter; Verfahren; Bundesgericht; Privatkläger; Ausstandsbegehren; Eingabe; Akteneinsicht; Beschwerdeverfahren; Private; Beschlagnahme; Ausgesondert; Beschlagnahmt; Verfügung; Beschluss; Urteil
ZHSF210014AusstandsbegehrenGesuch; Gesuchsteller; Ausstand; Verfahren; Gesuchsgegner; Gesuchstellers; Verfahrens; Eingabe; Ausstandsbegehren; Vertreter; Berufung; Befangenheit; Bundesgericht; Partei; Person; Verfahren; Ausstandsgr; Frist; Vertretung; Bundesgerichts; Anschein; Berufungsverhandlung; Rechtsanwalt; Unentgeltlich; Objektiv; Präsidialverfügung; Ausstandsgesuch; Umstände; Urteil
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSDGS.2021.13 (AG.2021.521)AusstandsgesuchAusstand; Gesuch; Gesuchstellerin; Berufung; Ausstandsgesuch; Urteil; Appellationsgericht; Verfahren; Präsident; Ausstandsgrund; Gemäss; Dreiergericht; Führt; Berufungsverfahren; Richter; Partei; Instruktion; Strafgericht; Dessen; Gestellt; Instruktionsrichter; Befangenheit; Schweiz; Ausstandsverfahren; Begründen; Werden; Kenntnis; Beschwerde; Mitglied; Vorliegend
BSBES.2020.213 (AG.2021.307)Verfügung vom 3. November 2020 betreffend Aktenentfernung und Konfrontationseinvernahme, Verfügung vom 8. Januar 2021 betreffend Sistierung, Ausstandsgesuch gegen Strafgerichtspräsidentin (BGer 1B_377/2021 vom 13. September 2021)Beschwerde; Verfahren; Beschwerdeführer; Verfügung; Strafgericht; Verfahrens; Staatsanwaltschaft; Strafgerichtspräsidentin; Werden; Januar; Sistierung; Weisen; Ausstand; Ausstands; Vorliegend; Beantragt; Gericht; Entscheid; Abweisung; Beantragte; Worden; Antrag; Einvernahme; Verfügungen; Verteidigung; Schreiben; Entsprechend; Begründet; Befangenheit; Amtlich
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 IV 185 (1B_442/2019)
Regeste
 a Art. 79, Art. 80 Abs. 1 sowie Art. 81 Abs. 1 lit. a und lit. b Ziff. 3 BGG. Zulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen gegen Nichteintretensentscheide der Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes. Die Ausstandsentscheide der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes gegen den Bundesanwalt und weitere Angehörige der "Taskforce FIFA" (im Vorverfahren von diversen FIFA-Untersuchungen) wurden vom Bundesanwalt und der Bundesanwaltschaft mit Revisions- und nachträglichem Ausstandsbegehren bei der Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes angefochten. Die Berufungskammer trat darauf nicht ein. In der vorliegenden prozessualen Konstellation ist die Beschwerde ans Bundesgericht gegen die Nichteintretensentscheide grundsätzlich zulässig (E. 2).
Ausstand; Ausstands; Revision; Bundes; Beschwerde; Verfahren; Revisions; Entscheid; Träglich; Beschwerdekammer; Bundesanwalt; BStGer; Berufungskammer; Ausstandsgr; Entscheide; Recht; Entscheide; StBOG; Materiell; Ausstandsgesuch; Materielle; Trägliche; Vorinstanz; Verfahren; Ausstandsentscheid; Nichteintretens; Nichteintretensentscheid; Beschluss; Beschwerdeführer
144 I 234 (6B_1442/2017)Art. 30 Abs. 1 BV; Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Art. 6, 337 Abs. 1, 3 und 4, Art. 340 Abs. 1 lit. b, Art. 341, 343, 389 Abs. 2 und 3 StPO; Beweisführung des Gerichts an der mündlichen Verhandlung in Abwesenheit der Staatsanwaltschaft; Anspruch auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht. Art. 337 StPO regelt, wann die Staatsanwaltschaft zur persönlichen Vertretung der Anklage vor Gericht verpflichtet ist bzw. wann ihr die persönliche Teilnahme an der Gerichtsverhandlung freisteht. Das gesetzmässige Vorgehen des Gerichts bei der Beweisführung, wie es in der StPO auch in Abwesenheit der Staatsanwaltschaft vorgesehen ist, führt nicht per se zur Befangenheit der betroffenen Richter. Das Gericht ist zur Beweisführung an der mündlichen Verhandlung unabhängig davon verpflichtet, ob die Staatsanwaltschaft anwesend ist oder nicht. Es übernimmt damit nicht die Rolle der Staatsanwaltschaft (E. 5). Staatsanwaltschaft; Urteil; Gericht; Anklage; Beschwerde; Recht; Schuldig; Verfahren; Russische; Person; Abwesenheit; Krivoshapkin; Beschwerdeführer; Richter; Urteile; Anspruch; Beschuldigte; Anwesenheit; Beweise; Rolle; Befragung; Befangenheit; Mündliche; Scheine; Hauptverhandlung; Karelin; Beweisführung; Ozerov

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2023.13Gesuch; Berufung; Verfahren; Gesuchsteller; Ausstand; Verfahrens; Ausstands; Recht; Verfahren; Bundes; Kammer; Ziffer; Gesuchsgegner; Sprache; Richter; Ausstandsgesuch; Verfügung; Eingabe; Berufungskammer; Deutsche; Gesuchstellers; Verfahrenssprache; StBOG; Franz; Berufungserklärung; Partei; Französisch; Französische
RR.2022.217, RR.2022.218Berufung; Gericht; Kammer; Richter; Berufungskammer; Gerichtsschreiber; Ausstand; Richterin; Gesuch; Gerichtsschreiberin; Verfahren; Richterinnen; Bundesstrafgericht; Gerichtsschreiberinnen; Gesuchsteller; Recht; Ausstandsgesuch; Verfahren; Bundesstrafgerichts; Nebenamtliche; Berufungsverfahren; StBOG; Person; Partei; Präsident; Berufungskammer; Urteil; Bundesgericht; über

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Andreas J. Keller Kommentar zur schweizerischen Strafprozessordnung2014
Andreas J. Keller Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung [StPO]2014
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