E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 577 OR dal 2022

Art. 577 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 577

Qualora lo scioglimento della società potesse essere chiesto per motivi gravi riguardanti precipuamente la persona di un socio o di più soci, il giudice può pronunciare la loro esclusione, ordinando il rimborso di quanto loro spetta nel patrimonio sociale, purché la esclusione sia pro­posta da tutti gli altri soci.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 577 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRZF-06-34ForderungSchaft; Sellschaft; Gesellschaft; Berufung; Gesellschafter; Gesellschaft; Verlust; Tivgesellschaft; Kollektivgesellschaft; Geschäft; Vertrag; Regel; Einbarung; Lösung; Fungsklägerin; Auflösung; Vereinbarung; Scheidende; Regelung; Partei; Recht; Recht; Berufungsklägerin; Spruch; Kanton; Ausscheiden; Schäfts; Zirksgericht

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
89 II 133Ausschliessung aus einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Art. 822 Abs. 3 OR). Der Richter darf einen Gesellschafter auf Begehren der Gesellschaft aus wichtigen Gründen ausschliessen, auch wenn die vermögensrechtlichen Folgen dieser Massnahme (Art. 822 Abs. 4 OR) nicht zum Gegenstand des Prozesses gemacht worden sind. Gesellschaft; Ausschliessung; Gesellschafter; Schloss; Herabsetzung; Stammkapital; Ausgeschlossenen; Obergericht; Recht; Gesellschaftsvermögen; Urteil; Vorschriften; Stammkapitals; Abfindung; Prozesses; Richter; Vermögensrechtliche; Klägers; Widerklage; Gesellschafters; Verhältnis; Festzusetzen; Stammanteil; Bundesgericht; Mitgliedschaft; Leistung; Gesellschaft; Beschränkter; Haftung
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz