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Code civil suisse (CC)

Art. 574 CC de 2023

Art. 574 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 574

Lorsque la succession est répudiée par les descendants, le conjoint survivant en est avisé par l’autorité et il a un mois pour accepter.

3. Répudiation au profit d’héritiers éloignés >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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