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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 574SCC from 2023

Art. 574 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 574

If the deceased’s issue have disclaimed the inheritance, the authority notifies the disclaimer to the surviving spouse, who is entitled to declare acceptance within one month.

3. Disclaimer in favour of subsequent heirs >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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