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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 572 CCS dal 2023

Art. 572 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 572

1 Quando il defunto non abbia lasciato disposizioni a causa di morte, ed uno fra più eredi rinunci all’eredità, la parte di questo è devoluta come se fosse premorto.

2 Se esistono disposizioni a causa di morte, la parte a cui l’istituito rinuncia passa ai prossimi eredi legittimi del defunto, eccettochè una diversa intenzione non risulti dalla disposizione.

IV. Rinuncia di tutti i prossimi eredi >1. In genere >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 572 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF180006Ausschlagung / Wiederherstellung BerufungsfristBerufung; Berufungsklägerin; Erbschaft; Interessen; Berufungsbeklagte; Entscheid; Verfahren; Beistand; Eltern; Urteil; Interessenkollision; Frist; Tochter; Bezirksgericht; Berufungsbeklagten; Gesetzliche; Beilage; Vorinstanz; Bülach; Ausschlagungserklärung; Erben; Erbin; Beschwerde; Minderjährige; Vertretung; Inventar; Kindes; Gültig
ZHLF170015TestamentseröffnungBerufung; Erblasser; Testament; Vorinstanz; Testaments; Original; Verfügung; Erblassers; Berufungskläger; Letztwillige; Originaltestament; Extra; Recht; Neffe; Quote; Willen; Schriftlich; Erben; Maschinengeschriebene; Verfahren; Urteil; Schriftliche; Testamentseröffnung; Handschriftlich; Vorinstanzliche; Summarischen; Blatt; Neffen; Verfahren
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