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Code civil suisse (CC)

Der Art. 572 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 572 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF180006Ausschlagung / Wiederherstellung BerufungsfristBerufung; Berufungsklägerin; Erbschaft; Interessen; Berufungsbeklagte; Entscheid; Verfahren; Beistand; Eltern; Urteil; Interessenkollision; Frist; Tochter; Bezirksgericht; Berufungsbeklagten; Gesetzliche; Beilage; Vorinstanz; Bülach; Ausschlagungserklärung; Erben; Erbin; Beschwerde; Minderjährige; Vertretung; Inventar; Kindes; Gültig
ZHLF170015TestamentseröffnungBerufung; Erblasser; Testament; Vorinstanz; Testaments; Original; Verfügung; Erblassers; Berufungskläger; Letztwillige; Originaltestament; Extra; Recht; Neffe; Quote; Willen; Schriftlich; Erben; Maschinengeschriebene; Verfahren; Urteil; Schriftliche; Testamentseröffnung; Handschriftlich; Vorinstanzliche; Summarischen; Blatt; Neffen; Verfahren
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