Swiss Civil Code (SCC)
Der Art. 572 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.
Art. 572 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LF180006 | Ausschlagung / Wiederherstellung Berufungsfrist | Berufung; Berufungsklägerin; Erbschaft; Interessen; Berufungsbeklagte; Entscheid; Verfahren; Beistand; Eltern; Urteil; Interessenkollision; Frist; Tochter; Bezirksgericht; Berufungsbeklagten; Gesetzliche; Beilage; Vorinstanz; Bülach; Ausschlagungserklärung; Erben; Erbin; Beschwerde; Minderjährige; Vertretung; Inventar; Kindes; Gültig |
ZH | LF170015 | Testamentseröffnung | Berufung; Erblasser; Testament; Vorinstanz; Testaments; Original; Verfügung; Erblassers; Berufungskläger; Letztwillige; Originaltestament; Extra; Recht; Neffe; Quote; Willen; Schriftlich; Erben; Maschinengeschriebene; Verfahren; Urteil; Schriftliche; Testamentseröffnung; Handschriftlich; Vorinstanzliche; Summarischen; Blatt; Neffen; Verfahren |
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