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Code civil suisse (CC)

Art. 571 CC de 2023

Art. 571 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 571

1 Les héritiers qui ne répudient pas dans le délai fixé acquièrent la suc­cession purement et simplement.

2 Est déchu de la faculté de répudier l’héritier qui, avant l’expiration du délai, s’immisce dans les affaires de la succession, fait des actes autres que les actes nécessités par la simple administration et la con­tinuation de ces affaires, divertit ou recèle des biens de l’hérédité.

III. Répudiation d’un des cohéritiers >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 571 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF210065Erbausschlagung / Protokollierung, Erbausschlagung / AbweisungBerufung; Ausschlagung; Berufungsklägerin; Erbschaft; Vorinstanz; Protokoll; Zürich; Erblasserin; Ausschlagungserklärung; Gründe; Wichtige; August; Urteil; Ausschlagungsfrist; Protokollierung; Entscheid; Gesuch; Wichtigen; Einzelgericht; Erbschaftssachen; Gründen; Rechtliche; Schwander; Bereits; Ausstellung; Beschwerde; Müsse; Erben
ZHRT150097RechtsöffnungGesuch; Gesuchsgegnerin; Beschwerde; Betreibung; Recht; Vorinstanz; Zeitpunkt; Pfandausfall; Pfandausfallschein; Erben; Rechtsöffnung; Erbschaft; Erbbescheinigung; Ausstellung; SchKG; Entscheid; Beschwerdeverfahren; Forderung; Todes; Verlustscheine; Vermögens; Partei; Provisorische; Vermutung; Betreibungsregisterauszug; Liegende; Urteil; Verfahren
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2013 6969 Art. 1 lit. b ZPO; Gerichtliche Anordnungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit1. Januar 2011 fehlt im Aargau eine Verfahrensregelung für diejenigen Akte der freiwilligen Gerichtsbarkeit, für welche nicht das Bundesrecht, aber das kantonale Recht eine richterliche Behörde vorschreibt. Die bestehende... Recht; Hörde; Protokoll; Ausschlagungs; Freiwilligen; Verfahren; Gungserklärung; Protokollierung; Recht; Behörde; Barkeit; Erbschaft; Erben; Ausschlagungserklärung; Nahme; Kantonale; Verfahrens; Summarische; Recht; Zivilprozess; Anordnung; Entscheid; Gesetzliche; Kanton; Gerichtsbarkeit; Erblassers; Richtliche; Bestehende; Schlagungserklärungen
AGAGVE 2007 1I. ZivilrechtA. Erbrecht1 Art. 570 ZGB; ErbrechtDer für die Protokollierung der Ausschlagungserklärung zuständigeRichter hat nicht festzustellen, ob die Erbschaft - ohne ausdrückliche Annahmeerklärung - als angenommen oder zufolge amtlich festgestellteroder offensichtlicher Überschuldung als ausgeschlagen... Festgestellt; Protokoll; Kommentar; Ausschlagungs; Erbschaft; Nahmeerklärung; Angenommen; Amtlich; Punkt; Erbrecht; Ausgeschlagen; Zivilrecht; Festgestellter; Festzustellen; Richter; Schwander; Protokollierung; Zürcher; Berner; Annahmeerklärun-; Sinne; Kantonalem; Recht; Escher; Dient; Behörde; Protokollie-; Verfolgt; Informationszwecke; Abgabe
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
133 III 1 (5C.126/2006)Art. 571 ZGB; Verwirkung der Ausschlagungsbefugnis durch Einmischung in die Angelegenheiten der Erbschaft. Die Tatsache des Einholens einer Erbenbescheinigung bedeutet für sich allein keine Einmischung in die Erbschaftsangelegenheiten im Sinne von Art. 571 Abs. 2 ZGB (E. 2 und 3).
Erben; Erbschaft; Erbenbescheinigung; Verwaltung; Willensvollstrecker; Inventar; Lehre; Begehren; Erblassers; Willensvollstreckerin; Einmischung; Recht; Verwaltungshandlung; KARRER; TUOR/; Angenommen; Bundesgericht; Beklagten; Festgestellt; Handlung; Verwaltungsrat; Nachlass; KARRER; Annahme; Witwe; Einholen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-2838/2019Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges)Beschwerde; Beschwerdeführerin; Recht; Schweiz; Vorinstanz; Brasilianische; Erben; Erstattung; Erbschaft; Erblasser; Verfügung; Schweizer; Leistung; Rückforderung; Rückerstattung; Brasilianischen; Einsprache; Urteil; Frist; Brasilien; Schuld; Einspracheentscheid; Altersrente; Erblassers; Hinweis; Behörde; Witwe; Ausland; Verstorben
A-5923/2015EnteignungScheidung; Beschwerde; Recht; Partei; Urteil; Vorhersehbar; Parteien; Vereinbarung; Liegenschaft; Über; Bundesverwaltungsgericht; Beschwerdegegner; Unvorhersehbarkeit; Bundesgericht; Hinweis; Entscheid; Gericht; Flughafen; Eigentum; Grundstück; Hinweisen; Verfahren; Erbschaft; Scheidungskonvention; Güterrechtliche; Vorliegenden; Vorinstanz; Entschädigung; Eigentums

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Grlage entzogen SchwanderBasler Kommentar, Basel, Genf, München2003
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