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Obligationenrecht (OR)

Art. 571 OR vom 2023

Art. 571 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 571

1 Der Konkurs der Gesellschaft hat den Konkurs der einzelnen Gesell­schafter nicht zur Folge.

2 Ebenso wenig bewirkt der Konkurs eines Gesellschafters den Kon­kurs der Gesellschaft.

3 Die Rechte der Gesellschaftsgläubiger im Konkurse des einzelnen Gesellschafters richten sich nach den Vorschriften des Schuldbetrei­bungs- und Konkursgesetzes vom 11. April 1889282.

282 SR 281.1

D. Stellung der Pri­vatgläubiger eines Gesell­schafters >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 571 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS220167KonkurseröffnungSchuldner; Konkurs; Beschwerde; Zahlung; Betreibung; Gläubiger; Forderung; Recht; IVm; Gläubigerin; Glaubhaft; Kollektivgesellschaft; Schuldners; Gesellschaft; Zahlungsfähigkeit; Gericht; Auszugehen; Entscheid; Konkursgericht; Urteil; Monatlich; Erscheint; Konkurseröffnung; Bezirksgerichtes; Hinwil; Wetzikon; Schweiz; Beschwerdeverfahren; Kantons; über
SZBEK 2020 16KonkurseröffnungBeschwerde; Konkurs; Beschwerdeführerin; Konkurseröffnung; Recht; SchKG; Rechtsstillstand; Kostenvorschuss; Einsiedeln; Betreibung; Verfügung; Eingabe; Auflage; Frist; Schuldbetreibung; Gesetzten; Frist; Beilage; Bundesgericht; Einzutreten; Verfahren; Nichteintreten; Kantonsgerichtspräsident; Bezirksgericht; Bezahlt; Einzelrichter; Wäre; Bezahlte

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-3942/2013MehrwertsteuerGesellschaft; Hafte; Kollektivgesellschaft; Forderung; Mehrwertsteuer; Beschwerde; Konkurs; SchKG; MWSTG; Verjährung; Rechtlich; Betreibung; Recht; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Gesellschafter; Verlustschein; AMWSTG; Bundesverwaltungsgericht; Steuer; Verfahren; Forderungen; Urteil; Verjährungsfrist; Mehrwertsteuerforderung; Betreibungs; Partei; Solidarisch; Vorliegen
BVGE 2014/15MehrwertsteuerGesellschaft; Hafte; Forderung; Gesellschaft; Kollektivgesellschaft; Konkurs; Mehrwertsteuer; Verjährung; SchKG; Gesellschafter; Rechtlich; Verlustschein; Forderungen; Beschwerde; MWSTG; AMWSTG; Mehrwertsteuerforderung; Steuer; Beschwerdeführerin; Urteil; Verjährungsfrist; Schuld; Haftung; Verjährt; Vollstreckung; Solidarisch; Betreibung; été; Société
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