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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 57 StGB vom 2020

Art. 57 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 57 1. Grundsätze / Verhältnis der Massnahmen zu den Strafen

Verhältnis der Massnahmen zu den Strafen

1 Sind die Voraussetzungen sowohl für eine Strafe wie für eine Massnahme erfüllt, so ordnet das Gericht beide Sanktionen an.

2 Der Vollzug einer Massnahme nach den Artikeln 59-61 geht einer zugleich ausgesprochenen sowie einer durch Widerruf oder Rückversetzung vollziehbaren Freiheitsstrafe voraus. Ebenso geht die Rückversetzung in eine Massnahme nach Artikel 62a einer zugleich ausgesprochenen Gesamtstrafe voraus.

3 Der mit der Massnahme verbundene Freiheitsentzug ist auf die Strafe anzurechnen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 57 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB200414Raub etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Freiheit; Freiheitsstrafe; Landes; Staat; Privatklägerin; Urteil; Verteidigung; Verschulden; Landesverweisung; Staatsanwalt; Berufung; Sinne; Staatsanwaltschaft; Rahmen; Gericht; Schweiz; Dispositiv; Delikt; Vorinstanz; Diebstahl; Geldstrafe; Busse; Rahmens; Entscheid; Objektiv; Härte
ZHSB200502Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz etc.Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Freiheit; Freiheitsstrafe; Massnahme; Drogen; Berufung; Prot; Delikt; Urteil; Betäubungsmittel; Objektiv; Geldstrafe; Recht; Gutachten; Sinne; Vorinstanz; Recht; Kokain; Amphetamin; Delikte; Persönlichkeit; Stationäre; Berücksichtigung; Verschulden; Sozial; Objektive; Anklage; Gramm
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSVD.2020.177 (AG.2021.140)Prüfung der bedingten Entlassung nach Art. 62d StGBRekurrent; Alkohol; Massnahme; Rekurrenten; Arbeit; Vollzug; Vollzugs; Bedingt; Entlassung; Bedingte; Werden; Rückfall; Alkoholkonsum; Seiner; Arbeitsexternat; Lässt; Schwer; Weiter; Ehefrau; Abhängig; Stationäre; Abstinenz; Therapie; Entscheid; Alkoholabhängigkeit; Konsum; Wochen; Delikt; Vorliegend; Freiheit
BSSB.2016.101 (AG.2021.296)Vorsätzliche Tötung, Gehilfenschaft zur vorsätzlichen Tötung, Freiheitsberaubung (erschwerende Umstände), Unterlassung der Nothilfe, Strafzumessung, Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme, Anordnung einer stationären evtl. ambulanten Suchtbehandlung Berufung; Berufungskläger; Freiheit; Januar; Berufungsklägerin; Halten; Erfahren; Spritze; Schwer; Urteil; Mittel; Gewesen; Berufungsverhandlung; Freiheitsstrafe; Welche; Bereit; Verfahren; Tötung; Diaphin; Stellt; Freiheitsberaubung; Werden; Opfers; Bereits; Massnahme; Dezember; Kokain; Weiter; Entzug; Hätte
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 IV 373 (6B_934/2016)Art. 29 Abs. 1 BV; Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Art. 5 Abs. 1 StPO; Kaskade möglicher Folgen einer Verletzung des Beschleunigungsgebots; Bestätigung der Rechtsprechung. Die Folgen einer Verletzung des Beschleunigungsgebots sind meistens die Strafreduktion, manchmal der Verzicht auf Strafe oder, als ultima ratio in Extremfällen, die Einstellung des Verfahrens (E. 1.4.1). Ein Verzicht auf Verfahrenskosten oder deren Reduktion kommt ebenso wie eine Genugtuung nur in Frage, wenn die Verletzung des Beschleunigungsgebots derart schwer wiegt, dass das Verfahren einzustellen ist (Prinzip der Akzessorietät der Kosten; E. 1.4.2). Aufgrund der Andersartigkeit von Strafen und Massnahmen kann eine Strafreduktion auch dann eine angemessene Wiedergutmachung einer Verletzung des Beschleunigungsgebots darstellen, wenn sich die beschuldigte Person bereits im vorzeitigen Massnahmenvollzug befand (E. 1.4). Verfahren; Verfahrens; Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschleunigungsgebot; Massnahme; Verletzung; Beschleunigungsgebots; Verfahren; Gericht; Reduktion; Verfahrenskosten; Massnahmen; Kanton; Reduktion; Vorinstanz; Person; Beschwerdeführers; Wiedergutmachung; Recht; Kantons; Verfahrens; Urteil; Beschuldigte; Anklage; Verfahrensverzögerung; Freiheitsstrafe; Berufung; Komplize; Staatsanwaltschaft
142 IV 105 (6B_640/2015)Art. 59 Abs. 4 Satz 1 StGB; stationäre therapeutische Behandlung von psychischen Störungen, Beginn der fünfjährigen Dauer. Der mit der stationären Behandlung verbundene Freiheitsentzug im Sinne von Art. 59 Abs. 4 Satz 1 StGB umfasst auch den Freiheitsentzug zwischen der rechtskräftigen sowie vollstreckbaren Massnahmeanordnung und dem effektiven Behandlungsbeginn (E. 4 und 5). Massnahme; Behandlung; Freiheit; Stationäre; Freiheitsentzug; Anstalt; Stationären; Urteil; Haftanstalt; Verbundene; Sicherheitshaft; Therapeutisch; Therapeutische; HEER; Effektiv; Anordnung; Entscheid; Beschwerde; Schweiz; Gericht; Gerichtlich; Rechtskräftig; Effektive; Unterbringung; Vollzugs; Gerichtliche; Massnahmen; Rechtskräftigen; Massnahmeunterworfene; Bezirksgericht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-2385/2017Reisedokumente für ausländische Personen (Übriges)Beschwerde; Beschwerdeführer; Gericht; BVGer; Flüchtling; Reiseausweis; Massnahme; Partei; Sicherheit; Ausstellung; Bundesverwaltungsgericht; Entzug; Schweiz; Flüchtlinge; Verfügung; Reiseausweise; Reiseausweises; Vorinstanz; Taten; Parteivertreterin; Psychisch; Vollzug; Stationäre; Rechtsmittel; Psychische; Erheblich; Behandlung; Kantons; Wiederholt; Urteil
E-5956/2016AsylwiderrufBeschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Gericht; Verwerflich; Taten; Person; Begangen; Busse; Personen; Handlung; Handlungen; Verwerfliche; Staatsanwaltschaft; Delikt; Recht; Verfügung; Delikte; Personenbeförderung; Flüchtling; Schweiz; Beschwerdeführers; Personenbeförderungsgesetz; Psychische; Handlungen; Urteil; Asylwiderruf; Bundesverwaltungsgericht
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