Swiss Civil Code (SCC)
Der Art. 568 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.
Art. 568 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LF180006 | Ausschlagung / Wiederherstellung Berufungsfrist | Berufung; Berufungsklägerin; Erbschaft; Interessen; Berufungsbeklagte; Entscheid; Verfahren; Beistand; Eltern; Urteil; Interessenkollision; Frist; Tochter; Bezirksgericht; Berufungsbeklagten; Gesetzliche; Beilage; Vorinstanz; Bülach; Ausschlagungserklärung; Erben; Erbin; Beschwerde; Minderjährige; Vertretung; Inventar; Kindes; Gültig |
ZH | LF130018 | Revision / Einsprache / Wiedererwägung usw. | Berufung; Berufungskläger; Recht; Vorinstanz; Verfahren; Nachlass; Gesetzliche; Vertreterin; Verfügung; Inventar; Nacherbe; Eingabe; Nacherben; Vorerbin; Entscheid; Mutter; Rechtsmittel; Inventars; Obergericht; Nachlasses; Eingaben; Erblasser; Kinder; Einsprache; Rechtspflege; Verfahrens; Gesuch; Unentgeltliche |