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Cudesch civil svizzer (CCS)

Art. 568 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 568 B. Refusa / I. Decleraziun / 2. Limitaziun temporala / b. En cas d’ina inventarisaziun

b. En cas d’ina inventarisaziun

Sch’in inventari è vegnì fatg sco mesira per segirar l’ierta, curra il termin da refusa per tut ils ertavels a partir dal di da la communicaziun uffiziala che l’inventarisaziun saja finida.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 568 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF180006Ausschlagung / Wiederherstellung BerufungsfristBerufung; Berufungsklägerin; Erbschaft; Interessen; Berufungsbeklagte; Entscheid; Verfahren; Beistand; Eltern; Urteil; Interessenkollision; Frist; Tochter; Bezirksgericht; Berufungsbeklagten; Gesetzliche; Beilage; Vorinstanz; Bülach; Ausschlagungserklärung; Erben; Erbin; Beschwerde; Minderjährige; Vertretung; Inventar; Kindes; Gültig
ZHLF130018Revision / Einsprache / Wiedererwägung usw.Berufung; Berufungskläger; Recht; Vorinstanz; Verfahren; Nachlass; Gesetzliche; Vertreterin; Verfügung; Inventar; Nacherbe; Eingabe; Nacherben; Vorerbin; Entscheid; Mutter; Rechtsmittel; Inventars; Obergericht; Nachlasses; Eingaben; Erblasser; Kinder; Einsprache; Rechtspflege; Verfahrens; Gesuch; Unentgeltliche
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