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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 568 OR dal 2022

Art. 568 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 568

1 I soci sono responsabili solidalmente e coll’intiero loro patrimonio di tutte le obbligazioni della società.

2 Ogni patto contrario tra i soci non ha effetto per i terzi.

3 Il singolo socio non può tuttavia, anche dopo la sua uscita dalla società, essere convenuto personalmente per un debito sociale se non quando sia fallito oppure la società sia stata sciolta o inutilmente escussa. Rimane riservata la responsabilità del socio che abbia prestato fideiussione solidale per un’obbligazione della società.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 568 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNP180032ForderungGesellschaft; Klagte; Verjährung; Berufung; Klagten; Gesellschaft; Kollektivgesellschaft; Gesellschafter; Beklagten; Recht; Vorinstanz; Einrede; Forderung; Rungseinrede; Belangbarkeit; Belangbarkeitsvoraussetzung; Verjährungseinrede; Gesellschafts; Haftung; Ansprüche; Eintritt; Urteil; Berufungsverfahren; Berufungskläger; Partei; Wonach; Persönlichen
ZHRT170133RechtsöffnungGesuch; Recht; Gesuchsgegner; Gesuchsteller; Rechtsanwalt; Kollektivgesellschaft; Beschwerde; Kanzlei; Gesellschaft; Hinweis; Vorinstanz; Prof; Partner; öffnung; Schuld; Rechtsöffnung; Schuldanerkennung; Illentliche; Gesuchstellers; Rechtsanwälte; Willentliche; Vereinbarung; Partei; Rechtsschein; Klienten; Vertretungsmacht; Mitteilung; Auszugehen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUOG 1994 33§ 12 Abs. 1 AnwG; Art. 543 und 552 ff. OR. Gebot der anwaltlichen Unabhängigkeit; die Unabhängigkeit muss auch beim Zusammenwirken mehrerer Anwälte im Mitarbeiterverhältnis gewahrt bleiben. Verantwortlichkeit des Rechtsanwalts als Mitglied einer Bürogemeinschaft und im Angestelltenverhältnis.Partner; Anwalt; Büro; Beruf; Verantwortung; Partner; Recht; Disziplinarbeklagte; Gesellschaft; Anwälte; Sterchi; Verbindlichkeiten; Rechtsanwalt; Aussen; Bürogemeinschaft; Luzerner; Kanzlei; Unabhängigkeit; Stellung; Disziplinarisch; Mitarbeiterverhältnis; Solidarisch; Mandat; Prinzipal; Finanzielle; Jacques-André; Responsabilité; Vorliegt; Avocats
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
136 V 268 (9C_142/2010)Art. 99 BGG; Art. 52 AHVG; Art. 568 Abs. 3, Art. 579 Abs. 1, Art. 591 und 592 OR; Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für Beitragsschulden der (ehemaligen) Kollektivgesellschaft. Die (subsidiäre und persönliche) Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für Schulden der (ehemaligen) Kollektivgesellschaft gemäss Art. 568 Abs. 3 OR bei Weiterführung des Unternehmens als Einzelfirma durch einen der bisherigen Gesellschafter nach Massgabe des Art. 579 Abs. 1 OR (vgl. dazu E. 2.3.1; zur Abgrenzung gegenüber der Übernahme nach Art. 181 OR: E. 2.3.2) umfasst auch AHV-Beitragsschulden. Änderung der Rechtsprechung gemäss BGE 119 V 389 E. 7 S. 400 f. (E. 4.1 und 4.2). Aus der gesetzlichen Regelung, welche den Schadenersatzanspruch nach Art. 52 AHVG als persönlichen öffentlichrechtlichen Anspruch gegen den Arbeitgeber konstituiert und von den Gesellschaftsschulden unterscheidet, ergibt sich, dass der ausgeschiedene Gesellschafter unter Umständen während eines bedeutend längeren Zeitraums als der Verjährungsfrist gemäss Art. 591 oder 592 OR zur Rechenschaft gezogen werden kann (E. 2.6). Eine Schadenersatzforderung nach Art. 52 AHVG kann - auch noch in oberer Instanz - in eine Beitragsforderung umgedeutet werden (E. 4.4 und 4.5). Gesellschaft; Beschwerde; Schaden; Schadenersatz; Gesellschafter; Beschwerdeführer; Beitragsforderung; Kollektivgesellschaft; Beiträge; Verjährung; Recht; Arbeitgeber; Bezug; Ausgeschiedene; Haftet; Urteil; Haftung; Forderung; Verfügung; Schadenersatzforderung; Konkurs; Ausgleichskasse; Bezahlt; Verjährungsfrist; HANDSCHIN/CHOU; Einzelfirma; Ausscheiden; Ehemaligen; Aufl
134 III 643 (4A_264/2008)Kollektivgesellschaft in Konkurs, persönliche Haftung der Gesellschafter für die Gesellschaftsschulden (Art. 568 Abs. 3 OR). Gegenseitigkeit der Forderungen bei der Verrechnung (Art. 120 Abs. 1 OR). Charakteristika der Kollektivgesellschaft (E. 5.1). Besonderheiten der Haftung der Gesellschafter (E. 5.2). Gültigkeit der strittigen Schuldanerkennung (E. 5.3). Begriff der Masseschuld (E. 5.4). Die einzelnen Gesellschaftsgläubiger sind direkt und ausschliesslich anspruchsberechtigt aus der persönlichen Haftung der Gesellschafter der konkursiten Kollektivgesellschaft und nicht die Konkursmasse derselben (E. 5.5). été; Failli; Société; Faillite; Associé; Associés; Masse; Droit; Collectif; Dette; Créancier; Demande; Créanciers; Contre; Social; Demandeur; Créance; Avril; Responsabilité; Personne;Sociale; Dettes; Courant; Comme; Consid; Cit; Commentaire; Compensation; Droits

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-3398/2017MehrwertsteuerSteuer; Recht; MWSTG; Beschwerde; Mehrwertsteuer; Beschwerdeführer; Verfügung; Betreibung; Forderung; Zahlung; Teilhaber; Anwaltssozietät; Verfahren; Steuerperiode; Rechtsöffnung; Urteil; Steuerperioden; Angefochten; Steuerforderung; Zahlungsbefehl; Rechtsöffnungsverfügung; Entscheid; Angefochtene; BVGer; Gesellschaft; „Rechtsöffnungsverfügung; Dispositiv; Angefochtenen; Rechtsvorschlag
A-6335/2016Zwangsanschluss an die AuffangeinrichtungGesellschaft; Beschwerde; Kollektivgesellschaft; Gesellschafter; Bundes; Auffangeinrichtung; Verfügung; Ehemalige; Arbeitgeber; Recht; Vorsorge; Vorinstanz; Urteil; Zwangsanschluss; Anschluss; Beschwerdeführer; Bundesverwaltungsgericht; Ausgleichskasse; BVGer; Versicherung; Arbeitnehmende; Berufliche; Ehemaligen; Vorsorgeeinrichtung; Obligatorisch; Angefochtene; Person; Vorliegenden; Handelsregister
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