1 Le droit de représenter la société peut être retiré à un associé pour de justes motifs.
2 À la requête d’un associé qui rend vraisemblable l’existence de tels motifs, le tribunal278 peut, s’il y a péril en la demeure, prononcer le retrait provisoire du droit de représenter la société. Ce retrait est inscrit sur le registre du commerce.
278 Nouvelle expression selon le ch. I 2 de la LF du 17 mars 2017 (Droit du registre du commerce), en vigueur depuis le 1er janv. 2021 (RO 2020 957; FF 2015 3255). Il n’a été tenu compte de cette mod. que dans les disp. mentionées au RO.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RT170133 | Rechtsöffnung | Gesuch; Recht; Gesuchsgegner; Gesuchsteller; Rechtsanwalt; Kollektivgesellschaft; Beschwerde; Kanzlei; Gesellschaft; Hinweis; Vorinstanz; Prof; Partner; öffnung; Schuld; Rechtsöffnung; Schuldanerkennung; Illentliche; Gesuchstellers; Rechtsanwälte; Willentliche; Vereinbarung; Partei; Rechtsschein; Klienten; Vertretungsmacht; Mitteilung; Auszugehen |
ZH | RT170131 | Rechtsöffnung | Gesuch; Recht; Gesuchsgegner; Gesuchsteller; Rechtsanwalt; Kollektivgesellschaft; Beschwerde; Kanzlei; Gesellschaft; Hinweis; Vorinstanz; Prof; Partner; öffnung; Schuld; Schuldanerkennung; Rechtsöffnung; Gesuchstellers; Rechtsanwälte; Illentliche; Vereinbarung; Willentliche; Rechtsschein; Partei; Vertretungsmacht; Klienten; Zusammenarbeit; Unterzeichnung |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
110 II 427 | Art. 11 Abs. 1 Bundesgesetz über das Schiffsregister. Für die Anmeldung zur Aufnahme in das Schiffsregister genügt das Glaubhaftmachen des Eigentums; das heisst, der Richter oder Beamte muss nicht überzeugt sein, dass der gesetzliche Tatbestand erfüllt ist, sondern darf sich mit dem Nachweis der Wahrscheinlichkeit begnügen. | Schiff; Schiffsregister; Eigentum; Eintrag; Motoryacht; Eigentums; Bundesgesetz; Besitz; Obwalden; Bundesgesetzes; Anmeldung; Eintragung; Zeitpunkt; Schiffsregisterführer; Verkäuferin; Alpnach; Käuferin; Schiffsverschreibung; Tagebuch; Schiffes; Grundbuch; Glaubhaftmachen; Gesetzliche; Schweiz; Regierungsrat; Glaubhaft; Beschwerde; Schiffsregisteramt |
80 III 41 | Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung. Wirkungen auf das Vermögen des Schuldners (Art. 316 a SchKG). Verfügungsrecht des Schuldners über eine Forderung, die nicht zur Liquidationsmasse gezogen wurde. Verjährungseinrede (Art. 142 OR). Verwirkung nach kantonalem Prozessrecht. Schadenersatzpflicht des Konkursbeamten (Art. 5 SchKG). Voraussetzungen. Anwendung von Art. 42-44 OR. Haftung für Raterteilung. Pflichten desjenigen, der die Entschliessungen einer andern Person in einer für sie wichtigen Angelegenheit durch Auskünfte und Empfehlungen zu beeinflussen sucht. Verschweigen einer wesentlichen Tatsache als widerrechtliches Verhalten. Verschulden. Kausalzusammenhang zwischen der Verschweigung und dem Schaden; Kognition des Bundesgerichts. Festsetzung des Schadens. Gründe für die Ermässigung der Ersatzpflicht. | Schaden; Beklagten; Recht; Beirat; Beiratschaft; Konkurs; Firma; Verhalten; Geschäft; Klägers; SchKG; Möbel; Schadenersatz; Gläubiger; Schadens; Möbelfabrik; Verbindung; Aufhebung; Ersatz; Verschulden; Vorinstanz; Verfügung; Übernahme; Steigerung; Recht |