A. Acquisition
I. Héritiers
1 Les héritiers acquièrent de plein droit l’universalité de la succession dès que celle-ci est ouverte.
2 Ils sont saisis des créances et actions, des droits de propriété et autres droits réels, ainsi que des biens qui se trouvaient en la possession du défunt, et ils sont personnellement tenus de ses dettes; le tout sous réserve des exceptions prévues par la loi.
3 L’effet de l’acquisition par les héritiers institués remonte au jour du décès du disposant et les héritiers légaux sont tenus de leur rendre la succession selon les règles applicables au possesseur.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB210619 | Mord etc. | Schuldig; Beschuldigte; †Beschuldigte; Richt; Beschuldigten; †Beschuldigten; Verfahren; Recht; Privatkläger; Verfahrens; Willen; Amtlich; Amtliche; Lensvollstrecker; Willensvollstrecker; Gericht; Entschädigung; Genugtuung; Berufung; Erben; Verfahren; Staat; Verteidigung; Staatsanwalt; Urteil; Staatsanwaltschaft; Person; Habe; Essen |
ZH | LF220040 | Bauhandwerkerpfandrecht | Berufung; Berufungskläger; Berufungsbeklagte; Eintrag; Eintragung; Recht; Rechnung; Berufungsbeklagten; Bauhandwerkerpfandrecht; Grundbuch; Vorinstanz; Gesuch; Handwerkerpfandrechts; Bauhandwerkerpfandrechts; Berufungsklägern; Glaubhaft; Liegenschaft; Wohnung; Verfahren; Erben; Vorinstanzliche; Forderung; Ausgeführt; Entscheid; Frist; Stehend; Gericht; Zusammenhang; Beweis |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB190002 | Aufsichtsbeschwerde gegen aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid | Inventar; Beschwerde; Forderung; Notar; Recht; Notariat; Verfahren; Einzelgericht; Aufsicht; Erbschaft; Winterthur; Inventars; Erben; Forderungen; Beschwerdeführer; Verfügung; Beschwerdegegner; Bezirksgericht; Entscheid; Verfahrens; Rechtsmittel; Aufsichtsbeschwerde; Vorinstanz; Zuständig; Notariats; Kognition; Erblasser; Ziffer |
SG | BV 2018/15 | EntscheidEntscheid vom 15. Mai 2019 | Vorsorge; Verstorbene; Rente; Obligatorische; Renten; Umwandlung; Altersguthaben; Obligatorischen; Altersrente; Verstorbenen; Umwandlungssatz; überobligatorische; Berufliche; Altersrenten; Recht; überobligatorischen; Klagten; Vorsorgeeinrichtung; Beruflichen; Kürzung; Erben; Klage; Fr; Rücktritt; Versicherung; Partei; Beklagten; Sicherheitsfonds; Ordentliche |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 V 417 (9C_321/2020) | Regeste Art. 25 Abs. 2 Satz 2 ATSG ; Anwendbarkeit der längeren strafrechtlichen Verjährungsfrist. Die längere strafrechtliche Verjährungsfrist gemäss Art. 25 Abs. 2 Satz 2 ATSG ist auf die Erben des straffälligen Empfängers der unrechtmässig bezogenen Leistungen anwendbar (E. 7). | Recht; Rechtlich; Rechtliche; Recht; Erben; Längere; Verjährung; Frist; Rechtlichen; Urteil; Rückerstattung; Beschwerde; Sozialversicherungs; Verjährungsfrist; Rechts; Leistung; Längeren; Zusatzleistungen; Unrechtmässig; Verwirkung; Person; Erblasser; Kantons; Einsprache; Empfänger; Begangen; Handlung; Bezog; Unrechtmässigen; Gesetzliche |
142 II 232 (1C_418/2015) | Altlastenrechtliche Kostenverteilung nach Art. 32d USG. Ein Grundeigentümer, der sein Grundstück wissentlich und gegen Entgelt für eine potenziell umweltgefährdende Nutzung als Deponie zur Verfügung stellt, ist als Verhaltensverursacher zu qualifizieren (E. 3). Für den Sorgfaltsnachweis im Sinne von Art. 32d Abs. 2 Satz 3 USG ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Grundstückerwerbs abzustellen. Selbst wenn der Inhaber des Standorts aus der Sanierung einen wirtschaftlichen Vorteil erzielt, steht dies einer Kostenbefreiung nicht entgegen (E. 4). Bei der Festsetzung der Kostenanteile kommt den zuständigen Behörden ein pflichtgemäss auszuübendes Ermessen zu (E. 5). Der Übergang der Kostentragungspflicht des Verhaltensverursachers auf seine Erben ist an zwei Voraussetzungen geknüpft. Einerseits muss zum Zeitpunkt des Erbgangs eine rechtliche Grundlage für eine Sanierungs- und Kostentragungspflicht bestanden haben. Andererseits müssen die Erben die Möglichkeit gehabt haben, das Erbe auszuschlagen oder unter öffentlichem Inventar anzunehmen, was die Vorhersehbarkeit einer Sanierungspflicht bedingt (E. 6.3). Das Gemeinwesen trägt den Kostenanteil, wenn ein Verursacher zwar bekannt ist, aber nicht mehr existiert und keine Rechtsnachfolge eintritt (E. 6.5). | Beschwerde; Erben; Umwelt; Grundstück; Deponie; Sanierung; Standort; Zeitpunkt; Recht; Kostenanteil; Parzelle; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Verhaltensverursacher; Über; Kostentragungspflicht; Verursacher; Sanierungs; Erbgang; Ablagerung; Belastung; Vorinstanz; Unmittelbar; Zustand; Verfügung; Erbgangs; Altlasten; Zustands; Untersuchung; Urteil |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-2838/2019 | Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges) | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Recht; Schweiz; Vorinstanz; Brasilianische; Erben; Erstattung; Erbschaft; Erblasser; Verfügung; Schweizer; Leistung; Rückforderung; Rückerstattung; Brasilianischen; Einsprache; Urteil; Frist; Brasilien; Schuld; Einspracheentscheid; Altersrente; Erblassers; Hinweis; Behörde; Witwe; Ausland; Verstorben |
A-5748/2019 | Radio- und Fernsehempfangsgebühren (Verfahren bis Ende 2018) | Beschwerde; Gebühr; Gebühren; Radio; Verfügung; Billag; Recht; Fernsehempfang; Gebührenpflicht; Empfang; Beschwerdeführerin; Verfahren; Angefochten; Angefochtene; Vorinstanz; AArt; Schriftlich; Zweitwohnsitz; Empfangsgebühr; Fernsehempfangsgebühren; Bundesverwaltungsgericht; Partei; Rechnung; Verfahrens; Privaten; Betreibung; Parteien; Erhoben |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BP.2013.64 | Einziehung bei Einstellung des Verfahrens (Art. 320 Abs. 2 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO). Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 29 Abs. 3 BV). | Beschwerde; Verfahren; Konto; Verfahrens; Beschwerdeführer; Recht; Einziehung; Verfahrensakten; Deutschland; Recht; Deutsche; Akten; Kunden; Vermögenswerte; Deutschen; Schweiz; Österreich; Bundesanwaltschaft; Beschwerdegegnerin; Daten; Tschechien; Geständnis; Gericht; Konten; Behörde; Beschwerdeführern; Steuerbehörde; Schuldig |
BB.2011.79 | Beschlagnahme (Art. 263 ff. StPO); Akteneinsicht (Art. 101 f. i.V.m. Art. 107 Abs. 1 lit. a StPO). | Beschwerde; Akten; Bundes; Beschwerdeführer; Verfahren; Akteneinsicht; Beschwerdeführern; Recht; Beschwerdegegnerin; Verfahrens; Bundesanwaltschaft; Partei; Beschwerdekammer; Verfügung; Verfahren; Bundesstrafgericht; Einsicht; Bundesstrafgerichts; Beschlagnahmt; Vermögenswerte; Entscheid; Angefochtene; Hierzu; Parteien; Beschlag; Beschlagnahmten; Person; Beschwerdeverfahren; Einsichtnahme |
Autor | Kommentar | Jahr |
HÄUPTLI | Handkommentar zum Datenschutzgesetz | 2008 |