D. Siège
Le siège des personnes morales est, sauf disposition contraire des statuts, au siège de leur administration.
1 Nouvelle teneur selon l’annexe ch. 1 de la LF du 16 déc. 2005 (Droit de la société à responsabilité limitée; adaptation des droits de la société anonyme, de la société coopérative, du registre du commerce et des raisons de commerce), en vigueur depuis le 1er janvier 2008 (RO 2007 4791; FF 2002 2949, 2004 3745).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PQ170052 | Entschädigung Beiständin | Beiständin; Beschwerde; Entschädigung; Bezirksrat; Erben; Entscheid; Rechnung; Honorar; Erfassungsjournal; BR-act; Akten; Willensvollstrecker; Recht; Verfahren; Dietikon; KESB-act; Vormundschaftsbehörde; Entschädigungsanspruch; Höhe; Beschwerdeverfahren; Beschwerdegegner; Aufwand; Rückerstattung; Zahlungseingänge; Barauslagen; Vorinstanz; Obergericht; Beschwerdeführerin |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | A 07 120 | § 1 Abs. 2 Ziff. 2 GGStG, § 64 StG. Im interkantonalen Verhältnis befindet sich das Hauptsteuerdomizil einer juristischen Person grundsätzlich an ihrem durch die Statuten und den Handelsregistereintrag bestimmten Sitz. Ist der statutarische Sitz einer Handelsgesellschaft ein blosses Briefkastendomizil, so unterliegt der Veräusserungsgewinn aus dem Verkauf eines Grundstücks gemäss § 1 Abs. 2 Ziff. 2 GGStG der Grundstückgewinnsteuer. | Grundstück; Beschwerdeführerin; Luzern; Kanton; Statutarische; Grundstückgewinnsteuer; Verwaltung; Gewinn; Beweis; Person; Statutarischen; System; Juristische; Leitung; Veräusserung; Briefkastendomizil; Grundstücke; Gesellschaft; Geschäftsführung; Unterliegen; Gewinne; GGStG; Ordentliche; Juristischen; Befinde; Hauptsteuerdomizil; Dualistische; Tatsächliche; Urteil; Handel |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 V 417 (9C_321/2020) | Regeste Art. 25 Abs. 2 Satz 2 ATSG ; Anwendbarkeit der längeren strafrechtlichen Verjährungsfrist. Die längere strafrechtliche Verjährungsfrist gemäss Art. 25 Abs. 2 Satz 2 ATSG ist auf die Erben des straffälligen Empfängers der unrechtmässig bezogenen Leistungen anwendbar (E. 7). | Recht; Rechtlich; Rechtliche; Recht; Erben; Längere; Verjährung; Frist; Rechtlichen; Urteil; Rückerstattung; Beschwerde; Sozialversicherungs; Verjährungsfrist; Rechts; Leistung; Längeren; Zusatzleistungen; Unrechtmässig; Verwirkung; Person; Erblasser; Kantons; Einsprache; Empfänger; Begangen; Handlung; Bezog; Unrechtmässigen; Gesetzliche |
144 II 352 (2C_986/2017) | Art. 560 ZGB; Art. 12 Abs. 1 und Art. 31 Abs. 1 DBG; Frage des Verlustvortrags, wenn die Verluste aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit stammen, welche von den Erben weitergeführt wird. Verluste sind in der Regel mit der Person des selbstständig erwerbstätigen Steuerpflichtigen verknüpft und nicht mit seiner Unternehmung. Die Erben eines Steuerpflichtigen, der eine solche Tätigkeit ausgeübt hat, kommen folglich nicht in den Genuss des Verlustvortrags für die vom Steuerpflichtigen erwirtschafteten Verluste, auch wenn sie dessen selbstständige Tätigkeit weiterführen (E. 4). Die Steuernachfolge gemäss Art. 12 Abs. 1 DBG ändert daran nichts, denn diese führt lediglich zur Beendigung des steuerrechtlichen Verhältnisses, welches zwischen dem verstorbenen Steuerpflichtigen und der Steuerbehörde bestanden hat (E. 5). | Perte; Pertes; Fiscal; Activité; Dépendant; Fiscale; Dépendante; Report; Indépendante; Droit; Revenu; Contribuable; Défunt; L'activité; Succession; été; Fédéral; Arrêt; Père; Personne; Administration; Comme; Imposable; Cit; Tribunal; Ayant; Subies; Repris; Canton; LOCHER |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-4507/2011 | Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges) | Beschwerde; Vorinstanz; Rente; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Recht; Erben; Renten; Erbschaft; Schuld; Inventar; Verstorbenen; Rentenbezüger; Rückerstattung; Forderung; Rückforderung; Verlassenschaft; Erblasser; Schulden; Erblassers; Rentenbezügers; österreichische; Einsprache; Gläubiger; Betrag; Setze; Schweiz; Erbantritt |
C-7835/2010 | Rente | Pflege; Pflegekind; Schwerde; Verfügung; Beschwerde; Vorinstanz; Kinder; Bewilligung; Recht; Kinderrente; Verwaltung; Angefochten; Rückerstattung; Stätigung; Angefochtene; Pflegekinder; Bundesverwaltungsgericht; Bestätigung; Pflegekindverhältnis; Anspruch; Zahlung; Beschwerdeführer; Einsprache; Behörde; Rente; Verfahren; Mutter; Leistung; Streitgegenstand |