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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Art. 56 SchKG vom 2021

Art. 56 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 56

92

Ausser im Arrestverfahren oder wenn es sich um unaufschiebbare Massnahmen zur Erhaltung von Vermögensgegenständen handelt, dürfen Betreibungshandlungen nicht vorgenommen werden:

1.
in den geschlossenen Zeiten, nämlich zwischen 20 Uhr und 7 Uhr sowie an Sonntagen und staatlich anerkannten Feierta­gen;
2.
während der Betreibungsferien, nämlich sieben Tage vor und sieben Tage nach Ostern und Weihnachten sowie vom 15. Juli bis zum 31. Juli; in der Wechselbetreibung gibt es keine Betreibungsferien;
3.
gegen einen Schuldner, dem der Rechtsstillstand (Art. 57–62) gewährt ist.

92 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 21. Juni 2013, in Kraft seit 1. Jan. 2014 (AS 2013 4111; BBl 2010 6455).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 56 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS190240KonkurseröffnungKonkurs; Beschwerde; Schuldner; Konkursgericht; Konkursamt; Obergericht; Konkurseröffnung; Gläubigerin; SchKG; Horgen; Bezirksgericht; Urteil; Forderung; Gediehen; Anfrage; Bundesgericht; Telefon; Kantons; Schuldners; Ersucht; Obergerichts; Angefochten; überweisen; Vorgenommen; Nichtigkeit; Erschien; Verfahren
ZHPS190144KonkurseröffnungKonkurs; Schuld; Schuldner; Schuldnerin; Beschwerde; Frist; Verhandlung; Betreibung; SchKG; Vorladung; Vorinstanz; Konkursandrohung; Gläubigerin; Erklärte; Konkurseröffnung; Erfolgte; Termin; Gesuch; Verschiebung; Parteien; Verhandlungstermin; Zugestellt; Verfahren; Konkursrichter; Betreibungshandlung; Urteil; Betreibungsferien; Kantons
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBEZ.2021.6 (AG.2021.178)VerlustscheinBeschwerde; Entscheid; Schuldnerin; Aufsichtsbehörde; Untere; Betreibung; Januar; Rechtsmittel; Konkurs; Eingabe; Werden; Dezember; Gemäss; Basel-Stadt; Konkursamt; Angefochten; Worden; Bundesgericht; Betreibungsund; Darauf; Zivilgericht; Beschwerdeverfahren; Eröffnet; Verfügung; Gebühr; Unteren; Verfahren; Angefochtene; Rechtsmittelbelehrung; Erhoben
BSBEZ.2017.54 (AG.2019.897)BetreibungsferienBetreibung; Beschwerde; Betreibungshandlung; Entscheid; Gläubiger; Betreibungsferien; Aufsichtsbehörde; Anwendung; Schuldner; Konkurs; Dritte; Beschwerdeführer; Fortsetzungsbegehren; Angefochten; Fristen; Erhoben; Bundesgericht; Betreibungsamt; April; Werden; Angefochtene; AaO; Betreibungshandlungen; Gemäss; Konkursamt; Untere; Betreibungsund; Halten; Welche; Rechtsprechung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 III 170 (5A_820/2014)Art. 1 lit. c und Art. 145 ZPO; Art. 17, 31, 56 und 63 SchKG. Belehrung über die Nichtgeltung der Gerichtsferien in einer der betreibungsrechtlichen Beschwerde unterliegenden Verfügung? In einer der betreibungsrechtlichen Beschwerde unterliegenden Verfügung (Art. 17 SchKG) muss der Adressat nicht darüber belehrt werden (Art. 145 Abs. 3 ZPO), dass die Gerichtsferien gemäss Art. 145 Abs. 1 ZPO im Beschwerdeverfahren nicht gelten (E. 3). SchKG; Beschwerde; Gerichtsferien; Urteil; Zivil; Grundstück; Beschwerdeführer; Prozess; Belehrung; Nichtgeltung; Bestimmungen; Fristen; Schuldbetreibung; Verfahren; Erhoben; Aufsichtsverfahren; Betreibungsrechtliche; Ferien; Grundstücks; Konkurs; Bezirksgericht; Parteien; Betreibungsferien; Zivilprozessordnung; Obergericht; Bundesgesetz; Bundesgericht
138 III 483 (5A_209/2012)Art. 219, 223 und 253 ZPO; Art. 84 Abs. 2 SchKG; Stellungnahme zum Rechtsöffnungsbegehren, Säumnis. Bei versäumter Stellungnahme zum Rechtsöffnungsbegehren wird dem Betriebenen keine Nachfrist im Sinne von Art. 223 ZPO angesetzt (E. 3). Recht; Rechtsöffnung; Verfahren; Stellungnahme; SchKG; Nachfrist; Summarische; Summarischen; Versäumte; Betreibung; Beschwerde; Versäumter; Frist; Rechtsöffnungsgesuch; Rechtsöffnungsentscheid; Ordentlichen; Rechtsöffnungsverfahren; Rechtsöffnungsrichter; Provisorisch; Obergericht; Beschwerdeführerin; Hinweis; Zivilprozessordnung; Provisorische; Urteil; Gesuch; Kurze; Betreibungsferien; Entscheid

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6354/2007MehrwertsteuerBeschwerde; Betreibung; Beschwerdeführer; Entscheid; Einsprache; Rechtsvorschlag; Einkommenspfändung; Mehrwertsteuer; Einspracheentscheid; Zahlung; Bundesverwaltungsgericht; Steuerforderung; MWSTG; Höhe; Quartal; Verfahren; Richter; Einkommenspfändungen; Angefochtene; Mehrwertsteuern; Zahlungsbefehl; Parteien; Geleistet; Einzutreten; Beseitigt; Verfahrenskosten; Rechtskräftig; Zuständig; Bundesgesetzes

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Penon, Wohlgemuth Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, Zürich2017
SarbachKommentar, 2. A.2014
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