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Lescha davart il tribunal federal (LTF)

Art. 56 Lescha davart il tribunal federal (LTF) drucken

Art. 56

Preschientscha da las partidas ed invista dals documents

1 Las partidas han il dretg d’esser preschentas tar la registraziun da las cumprovas e da prender invista dals documents redigids.

2 Nua ch’i sa tracta da proteger interess publics u privats predominants, prenda il Tribunal enconuschientscha d’in med da cumprova cun exclusiun da las partidas u da las cuntrapartidas.

3 Sch’il Tribunal vul sa basar en in tal cas sin il med da cumprova a disfavur d’ina partida, sto el communitgar ad ella il cuntegn da quest med da cumprova ch’è es­sen­zial per la chaussa e dar ad ella ultra da quai la pussaivladad da s’exprimer en chaussa e d’inditgar cuntraprovas.

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Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 II 282 (1C_485/2017)Art. 7 und 39 NSG; Art. 5 EntG; Art. 679a und 684 ZGB; Enteignung von Nachbarrechten, Entschädigung für vorübergehende Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten. Enteignung des nachbarrechtlichen Abwehranspruchs bei vorübergehender übermässiger Störung infolge von Bauarbeiten für ein öffentliches Werk; analoge Anwendbarkeit der zivilrechtlichen Rechtsprechung und Unmassgeblichkeit der enteignungsrechtlichen Voraussetzungen, die bei übermässigen Betriebsimmissionen gelten (E. 4). Zivil- und enteignungsrechtliche Rechtsprechung zur Entschädigung von vorübergehenden Umsatzeinbussen aus Bauarbeiten auf Nachbargrundstücken (E. 4.4-4.6; Zusammenfassung der Praxis). Auswirkungen einer Nationalstrassenbaustelle auf die dort befindliche Raststätte; Pflicht zur Prüfung des Gewichts von temporären Sperrungen und Behinderungen der Zufahrt zur Raststätte sowie von Bauimmissionen (E. 6.1 und 6.2). Ausgleich der baustellenbedingten Nachteile durch die mit dem Strassenausbau bewirkten Verbesserungen (E. 6.3 und 6.4)? Grundsätzliche Entschädigungspflicht für Umsatzeinbussen bei der Raststätte wegen Übermässigkeit der Beeinträchtigung aus den Strassenarbeiten im konkreten Fall bejaht (E. 7). Raststätte; Zufahrt; Beschwerde; Entschädigung; Bauarbeiten; Umsatz; Bundes; Nationalstrasse; Urteil; Strasse; Strassen; Phase; Betrieb; Geschäft; Gunzgen; Verkehr; übermässig; Recht; Immission; Beschwerdeführerin; Immissionen; Hinweis; Bundesgericht; Staub; Baurecht; Lärm; Beeinträchtigung; Schaden; Kanton
144 I 340 (2C_287/2018)Art. 56 VwVG; Art. 98 BGG; Art. 86 Abs. 2-5 MWSTG; Art. 6 Ziff. 1, 8 Ziff. 1, 13 und 14 EMRK. Es ist mit der EMRK vereinbar, dass über den einspracheweise festgesetzten provisorisch geschuldeten Mehrwertsteuerbetrag keine verwaltungsunabhängige Instanz entscheiden kann. Unterscheidung zwischen definitiver Steuerforderung und bloss provisorisch geschuldetem Steuerbetrag. Dieser wird gemäss Art. 86 Abs. 2 MWSTG in einem präliminaren Verfahren sui generis erhoben und stellt eine vorsorgliche Massnahme dar. Der Einspracheentscheid der ESTV hierüber unterliegt grundsätzlich keinem Rechtsmittel (E. 2.2). Abgaberechtliche Verpflichtungen sind, vorbehältlich des Steuerstrafrechts, von Art. 6 EMRK ausgenommen. Folglich gilt auch deren Vollstreckung nicht als zivilrechtlicher Anspruch im Sinne von Art. 6 Ziff. 1 EMRK, sodass kein konventionsrechtliches Recht auf Zugang zu einem Gericht besteht. Dies trifft auch auf Art. 86 Abs. 2 MWSTG zu, zumal es sich dabei um eine (die Hauptsache nicht präjudizierende) vorsorgliche Massnahme handelt (E. 3.3). Akzessorische Natur des Anspruchs auf wirksame Beschwerde (Art. 13 EMRK; E. 3.4) und des Diskriminierungsverbots (Art. 14 i.V.m. Art. 8 Ziff. 1 EMRK). Mangels hinreichender Rügen keine Prüfung von Art. 86 MWSTG unter diesen Gesichtspunkten (E. 3.5). Recht; MWSTG; Steuer; Recht; Zivil; Zivilrechtlich; Steuerbetrag; Provisorisch; Beschwerde; Geschuldet; Urteil; Geschuldete; Zivilrechtliche; Steuerforderung; Abrechnung; Einsprache; Person; Geschuldeten; Verfahren; Verpflichtungen; Betreibung; Rechts; Gericht; Anspruch; Rüge; Verfahren; Zahlung; Mehrwertsteuer; Konvention; Einspracheentscheid

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BV.2009.32Akteneinsicht (Art. 25 Abs. 3 VStrR).Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdekammer; Akten; Beschwerdegegnerin; Unterlagen; Verfahren; Beschwerdeführern; Akteneinsicht; Beschlag; Zollverwaltung; Partei; Beschlagnahme; Durchsuchung; Untersuchung; Beschwerdeantwort; Einzureichen; Versiegelt; Beschwerdeantwortbeilage; Beschwerdeverfahren; Antrag; Verwaltung; Papiere; Gesuch; Interesse; Bundesstrafgericht
BH.2009.11Abweisung des Haftentlassungsgesuchs (Art. 52 Abs. 2 BStP)Beschwerde; Untersuchung; Verfahren; Bundes; Verfahren; Beschwerdeführer; Akten; Beschwerdekammer; Verfahrens; Vorinstanz; Beschwerdegegnerin; Untersuchungsrichter; Beschleunigung; Entscheid; Müller; Beschwerdeverfahren; Untersuchungsrichteramt; Verfolgungsbehörde; Partei; Untersuchungshaft; Verfahrens; Untersuchung; Verfolgungsbehörden; Beschuldigte; Gericht; Bundesanwaltschaft; Beschwerdeführers; Stellung; Bundesstrafgericht
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