1 Alle an der Erbschaft Beteiligten erhalten auf Kosten der Erbschaft eine Abschrift der eröffneten Verfügung, soweit diese sie angeht.
2 An Bedachte unbekannten Aufenthalts erfolgt die Mitteilung durch eine angemessene öffentliche Auskündung.
IV. Auslieferung der Erbschaft >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LF220088 | Öffentliche letztwillige Verfügung (Wiedererwägung) | Berufung; Testament; Erblasser; Vernichtung; Vorinstanz; Recht; Berufungsbeklagte; Entscheid; Erblasserin; Verfügung; Widerruf; Notar; Letztwillige; Läge; Testamente; Testamentes; öffnung; Willen; Berufungskläger; Urteil; Berufungsbeklagten; Verfahren; Gungen; Wiedererwägung; Partei; Rechtlich; Notariat; Gericht; Widerrufs; Parteien |
ZH | PF220033 | Testamentseröffnung / Rechtsverzögerung (EL220056) | Eröffnung; Beschwerde; Verfügung; Erben; Erblasser; Testament; Vorinstanz; Letztwillige; Testaments; Erblassers; Beschwerdeführerin; Gungen; Gesetzliche; Letztwilligen; Willensvollstrecker; Verfügungen; Folgte; Gesetzlichen; Sinne; Rechtsverzögerung; Testamentseröffnung; Verfahren; Behörde; Erfolgte; Frist; Erbenermittlung; Kopie; Kanton; Eingabe; Bekannten |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | Rsth L 2006 11 | Erbrecht. Mitteilung von letztwilligen Verfügungen an die Beteiligten. Artikel 558 Absatz 1 ZGB. Auch die aus einer früheren Verfügung Begünstigten, deren Ansprüche von einer späteren Verfügung berührt oder ausgeschlossen werden, gehören zu den an der Erbschaft beteiligten Personen, welche nach Artikel 558 Absatz 1 ZGB eine Abschrift der eröffneten Verfügungen erhalten, soweit diese sie angehen. | Verfügung; Beschwerde; Beschwerdeführer; Mitteilung; Erben; Erbschaft; Vermächtnis; Recht; Verfügungen; Mitzuteilen; Erbvertrag; Teilungsbehörde; Erblasserin; Mitzuteilen; Vermacht; Rechte; Person; Vermächtnisnehmer; Erheben; Ungültigkeitsklage; Abschrift; Gesetzlichen; Prüfen; Bedachte; Beteiligte; Erbverträge; Eröffneten; Verfügung; Basler |
Autor | Kommentar | Jahr |
Martin Karrer | Basler Kommentar, 2.Aufl. | 2003 |