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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 557 ZGB vom 2023

Art. 557 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 557

1 Die Verfügung des Erblassers muss binnen Monatsfrist nach der Einlieferung von der zuständigen Behörde eröffnet werden.

2 Zu der Eröffnung werden die Erben, soweit sie den Behörden bekannt sind, vor­geladen.

3 Hinterlässt der Erblasser mehr als eine Verfügung, so sind sie alle der Behörde einzuliefern und von ihr zu eröffnen.

III. Mitteilung an die Beteiligten >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 557 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF220088Öffentliche letztwillige Verfügung (Wiedererwägung)Berufung; Testament; Erblasser; Vernichtung; Vorinstanz; Recht; Berufungsbeklagte; Entscheid; Erblasserin; Verfügung; Widerruf; Notar; Letztwillige; Läge; Testamente; Testamentes; öffnung; Willen; Berufungskläger; Urteil; Berufungsbeklagten; Verfahren; Gungen; Wiedererwägung; Partei; Rechtlich; Notariat; Gericht; Widerrufs; Parteien
ZHLF220107TestamentTestament; Berufung; Testaments; Recht; Vorinstanz; Berufungskläger; Verfügung; Urteil; Erblasserin; Einsprache; Verfahren; Testamentseröffnung; Eröffnung; Bezirksgericht; Einzelgericht; Meilen; Auslegung; Beschwerde; Erbbescheinigung; Ziffer; Entscheid; Erben; Aussicht; Letztwilligen; Bundesgericht; Obergericht; Berufungsverfahren; Gericht; Wohnhaft; Geboren
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVR120008AkteneinsichtAkten; Verfahren; Beschwerde; Akteneinsicht; Beschwerdeführer; Recht; Testamentseröffnung; Interesse; Fentlich; Gungen; Verfügung; Testamentseröffnungsverfahren; Anspruch; Kanton; Zivil; Verhandlung; Herabsetzung; Akteneinsichtsverordnung; Urteil; öffentlich; Entscheid; Erblasserin; Beschwerdeführers; Verfahrens; Fentlichkeit; Einsicht; Verfügungen; Partei; Obergericht
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