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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 557 OR de 2022

Art. 557 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 557

1 Les rapports des associés entre eux sont déterminés en première ligne par le con­trat de société.

2 Si le contrat n’en dispose pas autrement, il y a lieu d’appliquer les règles de la so­ciété simple, sauf les modifications qui résultent des articles suivants.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 557 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE160076NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführerin; Kosmetik; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Kollektivgesellschaft; Verfahren; Verwendet; Recht; Beleg; Beschwerdeverfahren; Gerät; Einnahmen; Quittung; Betrag; Firma; Zusammenhang; Vorliegen; Nichtanhandnahme; Auszugehen; Srl; Fielen; Urk; Geltend; Untersuchung; Belege; Anklagegenügend; Gemachte
ZHAA070162Aussenverhältnis der KollektivgesellschaftGesellschaft; Beschwerde; Gesellschafter; Kollektiv; Vertretung; Konkurs; Rekurs; Kollektivgesellschaft; Beschwerdeführer; Mitgesellschafter; Handelsregister; Vertreten; Verfügung; Eingabe; Entscheid; Kassationsrichter; Beschluss; Handle; Frist; Obergerichts; Nichtigkeitsbeschwerde; Vorgehen; Mitgesellschafterin; Müsse; Vertretungsbefugnis; Kantons; Echten; Kommentar

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGAVI 2010/23Entscheid Art. 53 Abs. 1 und 2 ATSG: Prüfung der Voraussetzungen für einen Rückkommenstitel (prozessuale Revision, Wiedererwägung). Rückwirkende Aberkennung des Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung aufgrund einer arbeitgeberähnlichen Stellung ohne ausreichende Abklärung der konkreten Verhältnisse (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. Oktober 2010, AVI 2010/23). Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Arbeit; Verfügung; Einsprache; Anspruch; Entscheid; Einspracheentscheid; Gesellschaft; Beschwerdeführers; Recht; Handelsregister; Stellung; Arbeitslosenentschädigung; Angefochtene; Gesellschafter; Arbeitgeberähnliche; Kollektivgesellschaft; Rückkommenstitel; Anspruchs; Rückwirkend; Rückforderung; Formell; Taggeldabrechnung; Gehör; Verfügungen; Partei
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
95 II 547Kollektiv- bzw. Kommanditgesellschaft. Kollektivgesellschaftsvertrag, wonach beim Tod eines von zwei Gesellschaftern die Gesellschaft mit dessen Erben als Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft fortgesetzt werden soll. Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts (Erw. 1). Umwandlung der Kollektiv- in eine Kommanditgesellschaft, Zulässigkeit, Form (Erw. 2). Wirksamkeit der Bestimmung betreffend die Fortsetzung der Gesellschaft auch nach dem Tod des zweiten Gründers? (Erw. 3). Vorliegen eines "übereinstimmenden besonderen Parteiwillens"? (Erw. 4a). Hinfall des Vertrags wegen Unmöglichkeit? (Erw. 4b). Verletzung der Beweisvorschriften von Art. 8 ZGB? (Erw. 4c). Gesellschaft; Gesellschafter; Gurtner; Kommanditgesellschaft; Kollektiv; Vertrag; Gesellschafters; Gesellschaftsvertrag; Vertrags; Kollektivgesellschaft; Verstorben; Erben; Vorinstanz; Verstorbenen; Ehefrau; Teilhaber; Gesellschaftsvertrages; Gurtner-Witschi; Umwandlung; Familie; Recht; Haftende; Ursprünglichen; Apotheke; Kommanditär; übereinstimmend; Fritz; Willen; Familien
94 II 96Eine Eigentumsübertragung im Sinne des Art. 657 ZGB findet dann nicht statt, wenn ein Gesamthandverhältnis durch ein anderes ersetzt wird und die Beteiligten nicht wechseln. Daher genügt eine schriftliche Erklärung der Gesamthänder, um die Berichtigung des Grundbuches zu erwirken. Gesellschaft; Liegenschaft; Firma; Kollektivgesellschaft; Eigentum; Hermann; Vereinbarung; Liquidation; Gesellschafter; Thusis; Eigentums; Gesamteigentum; Grundbuch; Miteigentum; Vertrag; Gerichtliche; Handelsregister; Eintrag; Werner; Parteien; Urteil; Bundesgericht; Einfache; Eigentumsübertragung; Berufung; Eintragung; Erben; Löschung; Klagten
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