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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 555 ZGB vom 2023

Art. 555 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 555

1 Ist die Behörde im ungewissen, ob der Erblasser Erben hinterlassen hat oder nicht, oder ob ihr alle Erben bekannt sind, so sind die Berechtigten in angemesse­ner Weise öffentlich aufzufordern, sich bin­nen Jahresfrist zum Erbgange zu mel­den.

2 Erfolgt während dieser Frist keine Anmeldung und sind der Behör­de keine Erben bekannt, so fällt die Erbschaft unter Vorbehalt der Erb­schaftsklage an das erbbe­rechtigte Gemeinwesen.

E. Eröffnung der letztwilligen Verfü­gung >I. Pflicht zur Einliefe­rung >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 555 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF220068Amtliche LiquidationBerufung; Erbschaft; Liquidation; Amtliche; SchKG; Vorinstanz; Lasse; Erben; Berufungsklägerin; Erblasserin; Gläubiger; Urteil; Bezirksgericht; Einzelgericht; Erbschaftssachen; Gericht; Sinne; Konkursamtliche; Erbenermittlung; Aufl; Forderung; Ausgeschlagen; Akten; Verfahren; Gesetzliche; Recht; Frist; Gesetzlichen; Einzelgerichtes; Verfügung
ZHLF220075TestamentseröffnungBerufung; Testament; Vorinstanz; Erblasser; Berufungskläger; Testaments; Erblassers; Letztwillige; Verfügung; Erben; Dispositiv-Ziffer; Gericht; Urteil; Letztwilligen; Einzelgericht; Beschwerde; Erbschaftssachen; Bezirksgericht; Sinne; Verfahren; Vorinstanzliche; Erhob; Kammer; Horgen; Bundesgericht; Akten; Entscheid; Oberrichterin; Fest; Willensvollstreckerin
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2019 39B. Erbrecht 39 Art. 554 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB; Art. 555 Abs. 1 ZGB Erben; Verwaltung; Erbenruf; Erbschaftsverwaltung; Anordnung; Erblasser; Erbenrufs; Lichkeit; Meinde; Objektive; Existenz; Behörde; Vorinstanz; Gemeinde; Kinder; Möglichkeit; Tatsächliche; Besteht; Sonen; Blosse; Anhaltspunkte; Sind; Sind; Objektiven; Bekannten; Abteilung; Registriert; Aufgr; Register; Abklärungen
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Frank EmmelPraxiskommentar Erbrecht2007
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