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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 553 OR de 2022

Art. 553 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 553

Si la société n’exploite pas une industrie en la forme commerciale, elle n’existe comme société en nom collectif que du moment où elle se fait inscrire sur le re­gistre du commerce.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 553 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT170131RechtsöffnungGesuch; Recht; Gesuchsgegner; Gesuchsteller; Rechtsanwalt; Kollektivgesellschaft; Beschwerde; Kanzlei; Gesellschaft; Hinweis; Vorinstanz; Prof; Partner; öffnung; Schuld; Schuldanerkennung; Rechtsöffnung; Gesuchstellers; Rechtsanwälte; Illentliche; Vereinbarung; Willentliche; Rechtsschein; Partei; Vertretungsmacht; Klienten; Zusammenarbeit; Unterzeichnung
ZHRT170133RechtsöffnungGesuch; Recht; Gesuchsgegner; Gesuchsteller; Rechtsanwalt; Kollektivgesellschaft; Beschwerde; Kanzlei; Gesellschaft; Hinweis; Vorinstanz; Prof; Partner; öffnung; Schuld; Rechtsöffnung; Schuldanerkennung; Illentliche; Gesuchstellers; Rechtsanwälte; Willentliche; Vereinbarung; Partei; Rechtsschein; Klienten; Vertretungsmacht; Mitteilung; Auszugehen
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
BVGE 2008/28MehrwertsteuerBeschwerde; Gesellschaft; Kollektivgesellschaft; Handelsregister; Löschung; Societe;Liquidation; Partei; Beschwerdeführerin; Societa; Einsprache; Zahlung; Urteil; Consid; Personengesellschaft; Beschwerdeverfahren; Valore; Della; Aggiunto; Aufgelöst; Personnes; Collettivo; Mehrwertsteuerpflichtigen; Entscheid; imposta; Verfahren; Einspracheentscheid; Eidgenössische
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