An den Verbindlichkeiten gegenüber Dritten wird durch die Auflösung der Gesellschaft nichts geändert.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG090298 | Forderung | Recht; Saldo; Agreement; Principal; Enthaftung; Enthaftungsklausel; Schaden; Rechtsanwalt; Partei; Saldoklausel; Struktur; Vereinbarung; Gesellschaft; Schiedsgericht; -Struktur; Streit; Klagten; Parteien; Müsse; Sorgfalt; Beklagten; Auftrag; Offshore-Struktur; Risiko; Verrechnungssteuer; Vertrag; Aufklärung |