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Urheberrechtsgesetz (URG)

Art. 55 URG vom 2023

Art. 55 Urheberrechtsgesetz (URG) drucken

Art. 55

Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten

1 Die Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (Schiedskommission) ist zuständig für die Ge­neh­mi­gung der Tarife der Verwertungsgesellschaften (Art. 46).

2 Der Bundesrat wählt die Mitglieder. Er regelt Organisation und Verfahren der Schiedskommission im Rahmen des Verwaltungsverfah­rensgesetzes vom 20. De­zember 196855.

3 Die Schiedskommission nimmt für ihre Entscheidungen keine Weisungen entge­gen; das Personal des Kommissionssekretariates untersteht für diese Tätigkeit dem Kommissionspräsidenten beziehungsweise der Kommissionspräsidentin.

55 SR 172.021


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 55 Urheberrechtsgesetz (URG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG170066Forderung (URG)Rechnung; Nutzer; Partei; Rechnungsstellung; Gericht; Ziffer; Beklagten; Klage; Vergütung; Verfügung; Kanton; Notwendigen; Erhebungsbogen; Tarife; Kantons; Streitwert; Parteien; Folgejahr; Handelsgericht; Melden; Säumni; Verwertung; Verpflichtet; Schriftlich; AnwGebV; Vorjahr; Zugestellt; Werke; Nachfrist
ZHHG160109URGZiffer; Tarif; Beklagten; Tarife; Vergütung; Rechnung; Einschätzung; Gericht; Berechnung; Urteil; Auskunftspflicht; Handel; Berechnungsgrundlagen; Recht; Liegende; Nutzer; Verwertung; Bundesgericht; Kanton; Klage; Verwertungsgesellschaften; Parteien; Vergütungen; Zuzüglich; MwSt; Streitwert; Kantons; Branche; AnwGebV

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
133 III 473 (4C.73/2007)Urheberrecht; Eigengebrauch; Herstellung der zum Eigengebrauch bestimmten Werkexemplare durch Dritte. Die Erstellung betriebsinterner elektronischer Pressespiegel ist gestützt auf Art. 19 Abs. 1 lit. c URG zulässig (E. 3). Presseausschnitt- und Dokumentationslieferdienste, die für ihre Kunden elektronische Pressespiegel erstellen, können Dritte im Sinn von Art. 19 Abs. 2 URG sein (E. 4-6). Recht; Urheber; Elektronisch; Elektronische; Vervielfältigung; Urheberrecht; Vergütung; Recht; Dokumentation; Pressespiegel; Werke; Presseausschnitt; Dokumentationslieferdienst; Klägerinnen; Dokumentationslieferdienste; Eigengebrauch; Zeitung; Kopie; Werkexemplar; Ziffer; Interesse; Journalist; Interne; Verwertung; Botschaft; Medien; Interessen; Erstellen; Obergericht
125 III 141Art. 20 Abs. 2 URG und Art. 59 Abs. 3 URG. Kopiervergütungen; pauschale Tarifansätze. Kopiervergütungen unterstehen zwingend der kollektiven Verwertung (E. 3). Die kollektive Verwertung stützt sich auf behördlich genehmigte Tarife, an die die Zivilgerichte gebunden sind; Tragweite dieser Bindung (E. 4a). Bedeutung von pauschalen Tarifansätzen (E. 4b und 4c). Tarif; Kopie; Vergütung; Verwertung; Werke; Urheber; Recht; Geschützte; Urheberrecht; Verwertungsgesellschaften; Obergericht; Genehmigt; Betrieb; Kopien; Vergütungsansprüche; Tarife; Urteil; Urheberrechtlich; Vergütungspflichtige; Genehmigung; Vergütungen; Kopiert; Kollektive; Genehmigte; Pauschale; Beklagten; Schiedskommission; Geschützten; Werken

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-816/2019ÖffentlichkeitsprinzipVorinstanz; Tarif; Bundes; Urteil; Verwaltung; Recht; Verfahren; Verwaltungs; Verwertung; Bundesverwaltung; Verwertungsgesellschaft; Tarifgenehmigung; Justiz; Beschwerde; Gericht; Behörde; Verwertungsgesellschaften; BVGer; Entscheid; Urheber; Tarifgenehmigungsverfahren; Öffentlichkeit; Aufsicht; Partei; Genehmigung; Bundesverwaltungs; Urheberrecht; Verfahrens; Tarife
B-5220/2014UrheberrechtBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Recht; Verwertung; Zahlung; Zahlung; Verfügung; Zahlungen; Zahlungen; Geschäftsleitung; Verwertungsgesellschaft; Verwaltung; Aufsicht; Geschäftsführung; Tungsgesellschaften; Verwertungsgesellschaften; Interesse; Schäftsleitungsmitglieder; Geschäftsleitungsmitglieder; Pensionskasse; Arbeitnehmer; Vorstand; Rechte; Bundes; Pflicht; STEBLER; GOVONI/
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