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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 55 OR de 2022

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Art. 55

1 L’employeur est responsable du dommage causé par ses travailleurs ou ses autres auxiliaires dans l’accomplissement de leur travail, s’il ne prouve qu’il a pris tous les soins commandés par les circonstances pour détourner un dommage de ce genre ou que sa diligence n’eût pas empêché le dommage de se produire.30

2 L’employeur a son recours contre la personne qui a causé le pré­judice, en tant qu’elle est responsable du dommage.

30 Nouvelle teneur selon le ch. II art. 1 ch. 2 de la LF du 25 juin 1971, en vigueur depuis le 1er janv. 1972. Voir aussi les disp. fin. et trans. tit. X à la fin du texte.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 55 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG200093ForderungFahrzeug; Partei; Schaden; Klage; Parteien; Recht; Klagte; Kaufpreis; Beklagten; Fahrzeugs; Höhe; Grundgebühr; Wiederverkaufspreis; Streitgegenständliche; Frist; Gericht; Vertrag; Replik; Minderwert; Parteientschädigung; Verfügung; Fahrzeuge; Differenz; Gekauft; Aufgr; Bezahlen; Hätte; Verfahren; Streitwert; Anspruch
ZHHG200081ForderungFahrzeug; Schaden; Klagt; Klagte; Fahrzeugs; Klagten; Recht; Beklagten; Handlung; Klage; Partei; Verjährung; LugÜ; Wäre; Schweiz; Anspruch; Digkeit; Schadens; Vertrag; Person; Schadenersatz; Minderwert; Rechtlich; Bestritten; Urteil; Zuständigkeit; IVm; Gericht; Aufgr; [Hrsg]
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGAHV 2016/20Entscheid Art. 52 Abs. 1 und 2 AHVG. Schadenersatz für entgangene Sozialversicherungsbeiträge. Vorliegend sind der Schaden und das Verschulden umstritten. Der von der Beschwerdegegnerin geltend gemachte Schaden ist nachvollziehbar begründet. Demgegenüber kann der Beschwerdeführer keine substantiierten Einwände dagegen vorbringen. Nachdem die Firma während längerer Zeit ihrer Beitragsabrechnungs- und - ablieferungspflicht nur schleppend oder gar nicht nachgekommen ist, ist von einem groben Verschulden sowohl der Arbeitgeberin als auch des Beschwerdeführers als verantwortlichem, aber untätigem Organ auszugehen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 28. September 2018, AHV 2016/20). Beschwerde; Schaden; Beschwerdeführer; Höhe;Beiträge; Recht; Schadenersatz; Posten; Gesellschaft; Recht; act; Verschulden; Schadens; Beschwerdegegnerin; Arbeitgeber; Lohnbeiträge; Bezahlt; Konkurs; Person; Organ; Ehefrau; Vorliegen; Jahresabrechnung; Forderung; Einkommen; Geschäftsführer; Arbeitgeberin
SGI/2-2010/5EntscheidSchweissarbeiten ausgeführt werden, ohne dass eine zeitliche oder örtliche Rekurrentin; Schweiss; Mitarbeiter; Fehlalarm; Brandmeldeanlage; Arbeit; Rekurs; Feuerwehr; Recht; Feierabend; Rechnung; Feierabendbetrieb; Vorinstanz; Schweissarbeit; Alarm; Verursacher; Schweissarbeiten; Müsse; Geschaltet; Entscheid; Stadtrat; Wäre; Zeitlich; Werkstatt; Fahrzeug; Verursacht; Verwaltungsrekurskommission; Einsatz; Brandmelder; Hinweis
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 III 110 (4A_443/2012)Art. 26 Abs. 1 lit. a PatGG; Art. 72 f. PatG; sachliche Zuständigkeit des Bundespatentgerichts für gegen den Staat gerichtete Patentverletzungsklagen. Massgebende Haftungs- und Zuständigkeitsordnung für vermögensrechtliche Ersatzansprüche gegen den Staat wegen angeblicher Patentverletzung (E. 2.2). Anwendbarkeit des Patentgesetzes sowie Zuständigkeit des Bundespatentgerichts für Unterlassungsklagen (Art. 72 PatG) gegen den Bund (E. 2.3).
Patent; Beschwerde; Bundes; Recht; Beschwerdeführerin; Interesse; Gemeinwesen; Bundespatentgericht; Privatrechtlich; Privatrechtliche; Haftung; Unterlassung; Gewerblich; Beschwerdegegnerin; Patentrecht; Gewerbliche; Staat; Lizenz; TRIPS; Verantwortlichkeit; Erhebung; Ausschliesslich; Bestimmungen; Betrieb; Klage; Zuständig; Privatrechtlichen; Patents
133 III 556 (5C.41/2007)Haftung des Familienhauptes (Art. 333 ZGB). Voraussetzungen der Haftung (E. 4). Schlittelnde Kinder als Anwendungsfall (E. 5). Kinder; Umstände; Kindern; Familienhaupt; Schlitteln; Schlitten; Alter; Haftung; Sorgfalt; Geboten; Beaufsichtigung; STARK; OFTINGER/; Kantonsgericht; Schlittelpiste; OFTINGER/STARK; Schlittelhang; Gefährt; Beklagten; Fraglichen; Anforderungen; Gebotene; Familienhauptes; Betätigung; Entwicklung; Würde; Umständen; MwH; Zeitpunkt; übliche

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-2618/2018Limitation d'admissiona; Charge; Autorité; LAMal; autorité; Annexe; Décision; Consid; Autorisation; assurance; Pratique; L’art; L’autorité; Admis; Canton; Pratiquer; L’assurance; Obligatoire; Courant; Recourant; Demande; Médecin; Arrêt; D’un; Admission; Fédéral; Besoin; Activité
B-5573/2016Reconnaissance de certificat/formationa; Fédéral; Autorité; Consid; Inférieure; L’autorité; Médecin; Recourant; Recourante; Décision; Médecine; Cours; L’art; Examen; D’un; Formation; Tribunal; Diplôme; Dentaire; BZW/SSO; L’examen; LPMéd; Présent; être; Position; Profession; Postgrade; Recours; Connaissance

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BP.2011.28Amtshandlung (Art. 27 Abs. 1 und 3 VStrR).Beschwerde; Verfahren; Schlussbericht; Recht; Untersuchung; Bericht; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführer; Entscheid; Beschwerdekammer; Bundesstrafgerichts; Akten; Antrag; Verwaltung; Anträge; Gehör; Gesellschaft; Be­schwerde; Stellen; Partei; Einstellung; Kollektivgesellschaft; Beschwerdeentscheid; Direktor; Ergänzung; Eidgenössische
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