1 Der Geschäftsherr haftet für den Schaden, den seine Arbeitnehmer oder andere Hilfspersonen in Ausübung ihrer dienstlichen oder geschäftlichen Verrichtungen verursacht haben, wenn er nicht nachweist, dass er alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat, um einen Schaden dieser Art zu verhüten, oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten wäre.30
2 Der Geschäftsherr kann auf denjenigen, der den Schaden gestiftet hat, insoweit Rückgriff nehmen, als dieser selbst schadenersatzpflichtig ist.
30 Fassung gemäss Ziff. II Art. 1 Ziff. 2 des BG vom 25. Juni 1971, in Kraft seit 1. Jan. 1972 (AS 1971 1465; BBl 1967 II 241). Siehe auch die Schl- und UeB des X. Tit.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG200093 | Forderung | Fahrzeug; Partei; Schaden; Klage; Parteien; Recht; Klagte; Kaufpreis; Beklagten; Fahrzeugs; Höhe; Grundgebühr; Wiederverkaufspreis; Streitgegenständliche; Frist; Gericht; Vertrag; Replik; Minderwert; Parteientschädigung; Verfügung; Fahrzeuge; Differenz; Gekauft; Aufgr; Bezahlen; Hätte; Verfahren; Streitwert; Anspruch |
ZH | HG200081 | Forderung | Fahrzeug; Schaden; Klagt; Klagte; Fahrzeugs; Klagten; Recht; Beklagten; Handlung; Klage; Partei; Verjährung; LugÜ; Wäre; Schweiz; Anspruch; Digkeit; Schadens; Vertrag; Person; Schadenersatz; Minderwert; Rechtlich; Bestritten; Urteil; Zuständigkeit; IVm; Gericht; Aufgr; [Hrsg] |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | AHV 2016/20 | Entscheid Art. 52 Abs. 1 und 2 AHVG. Schadenersatz für entgangene Sozialversicherungsbeiträge. Vorliegend sind der Schaden und das Verschulden umstritten. Der von der Beschwerdegegnerin geltend gemachte Schaden ist nachvollziehbar begründet. Demgegenüber kann der Beschwerdeführer keine substantiierten Einwände dagegen vorbringen. Nachdem die Firma während längerer Zeit ihrer Beitragsabrechnungs- und - ablieferungspflicht nur schleppend oder gar nicht nachgekommen ist, ist von einem groben Verschulden sowohl der Arbeitgeberin als auch des Beschwerdeführers als verantwortlichem, aber untätigem Organ auszugehen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 28. September 2018, AHV 2016/20). | Beschwerde; Schaden; Beschwerdeführer; Höhe;Beiträge; Recht; Schadenersatz; Posten; Gesellschaft; Recht; act; Verschulden; Schadens; Beschwerdegegnerin; Arbeitgeber; Lohnbeiträge; Bezahlt; Konkurs; Person; Organ; Ehefrau; Vorliegen; Jahresabrechnung; Forderung; Einkommen; Geschäftsführer; Arbeitgeberin |
SG | I/2-2010/5 | EntscheidSchweissarbeiten ausgeführt werden, ohne dass eine zeitliche oder örtliche | Rekurrentin; Schweiss; Mitarbeiter; Fehlalarm; Brandmeldeanlage; Arbeit; Rekurs; Feuerwehr; Recht; Feierabend; Rechnung; Feierabendbetrieb; Vorinstanz; Schweissarbeit; Alarm; Verursacher; Schweissarbeiten; Müsse; Geschaltet; Entscheid; Stadtrat; Wäre; Zeitlich; Werkstatt; Fahrzeug; Verursacht; Verwaltungsrekurskommission; Einsatz; Brandmelder; Hinweis |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
139 III 110 (4A_443/2012) | Art. 26 Abs. 1 lit. a PatGG; Art. 72 f. PatG; sachliche Zuständigkeit des Bundespatentgerichts für gegen den Staat gerichtete Patentverletzungsklagen. Massgebende Haftungs- und Zuständigkeitsordnung für vermögensrechtliche Ersatzansprüche gegen den Staat wegen angeblicher Patentverletzung (E. 2.2). Anwendbarkeit des Patentgesetzes sowie Zuständigkeit des Bundespatentgerichts für Unterlassungsklagen (Art. 72 PatG) gegen den Bund (E. 2.3). | Patent; Beschwerde; Bundes; Recht; Beschwerdeführerin; Interesse; Gemeinwesen; Bundespatentgericht; Privatrechtlich; Privatrechtliche; Haftung; Unterlassung; Gewerblich; Beschwerdegegnerin; Patentrecht; Gewerbliche; Staat; Lizenz; TRIPS; Verantwortlichkeit; Erhebung; Ausschliesslich; Bestimmungen; Betrieb; Klage; Zuständig; Privatrechtlichen; Patents |
133 III 556 (5C.41/2007) | Haftung des Familienhauptes (Art. 333 ZGB). Voraussetzungen der Haftung (E. 4). Schlittelnde Kinder als Anwendungsfall (E. 5). | Kinder; Umstände; Kindern; Familienhaupt; Schlitteln; Schlitten; Alter; Haftung; Sorgfalt; Geboten; Beaufsichtigung; STARK; OFTINGER/; Kantonsgericht; Schlittelpiste; OFTINGER/STARK; Schlittelhang; Gefährt; Beklagten; Fraglichen; Anforderungen; Gebotene; Familienhauptes; Betätigung; Entwicklung; Würde; Umständen; MwH; Zeitpunkt; übliche |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-2618/2018 | Limitation d'admission | a; Charge; Autorité; LAMal; autorité; Annexe; Décision; Consid; Autorisation; assurance; Pratique; L’art; L’autorité; Admis; Canton; Pratiquer; L’assurance; Obligatoire; Courant; Recourant; Demande; Médecin; Arrêt; D’un; Admission; Fédéral; Besoin; Activité |
B-5573/2016 | Reconnaissance de certificat/formation | a; Fédéral; Autorité; Consid; Inférieure; L’autorité; Médecin; Recourant; Recourante; Décision; Médecine; Cours; L’art; Examen; D’un; Formation; Tribunal; Diplôme; Dentaire; BZW/SSO; L’examen; LPMéd; Présent; être; Position; Profession; Postgrade; Recours; Connaissance |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BP.2011.28 | Amtshandlung (Art. 27 Abs. 1 und 3 VStrR). | Beschwerde; Verfahren; Schlussbericht; Recht; Untersuchung; Bericht; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführer; Entscheid; Beschwerdekammer; Bundesstrafgerichts; Akten; Antrag; Verwaltung; Anträge; Gehör; Gesellschaft; Beschwerde; Stellen; Partei; Einstellung; Kollektivgesellschaft; Beschwerdeentscheid; Direktor; Ergänzung; Eidgenössische |