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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 545SCC from 2023

Art. 545 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 545

1 The testator may bequeath his or her estate or part thereof to a person not yet living when succession commences by designating such person a remainderman.

2 Where no provisional heir is named, the statutory heirs are deemed to be the provisional heirs.

D. Presumption of death >I. Inheriting from persons presumed dead >1. Devolution against security >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 545 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF110005TestamentBerufung; Verfügung; Berufungsklägerin; Vermächtnis; Erbschaft; Letztwillige; Recht; Letztwilligen; Erblasser; Ziffer; Alleinerbin; Liegenschaft; Verfahren; Sicherstellung; Nachvermächtnis; Vorinstanz; Feststellung; Aufgeschobenem; Erbschaftsverwaltung; Anfall; Verkaufserlös; Dispositiv; Entscheid; Sicherstellungspflicht; Eröffnung; Nacherbe; Auslegung; Erben; Beschwerde

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 145 (5A_600/2013)Art. 490 Abs. 3; Art. 544 Abs. 1bis und Art. 545 Abs. 1 ZGB. Anfechtung der Nacherbeneinsetzung durch den Vorerben; Wahrung der Interessen des Nacherben. Im konkreten Fall genügt zur Interessenwahrung die Errichtung einer Beistandschaft in analoger Anwendung von Art. 544 Abs. 1bis ZGB (E. 3). Beistand; Nacherben; Beistands; Interessen; Beistandschaft; Erbschaft; Recht; Vorerbe; Erben; Nondum; Gelte; Person; Erbschaftsverwaltung; Vorerben; Kindes; Sicherstellung; Auslieferung; Nachlass;Grundbuch; Conceptus; Geltende; Vermögens; Anzuordnen; Beschwerde; Gezeugt; Wahrung; Personen; Nacherbeneinsetzung; Kantons
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